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Der Prävention den Rücken stärken

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit, heißt es in der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten aller Menschen jeglicher Altersgruppen ist ein zentraler Bestandteil moderner Sozialpolitik. Für ein Präventionsgesetz hat die SPD viele Jahre gekämpft. Deswegen begrüße ich sehr, dass der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung endlich beschlossen hat. Wir SozialdemokratInnen wollen ungleiche Gesundheitschancen in unserer Gesellschaft verringern.

Ziele und Inhalte von Gesetzen müssen bekannt gemacht werden. Am 11. November 2015 habe ich deshalb zur Diskussion über das neue Präventionsgesetz eingeladen. Und gekommen sind Studierende des Gesundheitswesens, JournalistInnen von gesundheitspolitischen Zeitschriften und Agenturen, VertreterInnen von Krankenkassen, Rentenversicherung, Beratungszentren und Gesundheitsprojekten, Wohlfahrtsverbänden, der Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg, von Pflegediensten, von Selbsthilfegruppen, von den kommunalen Kliniken Charité und Vivantes, von Personalräten und von Pflegefachverbänden.

Zum Thema „Gesundes Verhalten fördern - Krankheiten vorbeugen“ begrüßte ich Helga Kühn-Mengel, die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Raimund Geene, Professor für Kindergesundheit an der Hochschule Magdeburg-Stendal, und Karin Bergdoll, 2. Vorsitzende des Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) e.V. Das Pinellodrom in Schöneberg war der passende Ort für diese Fraktion vor Ort Veranstaltung.

Durch gezielte Prävention und Gesundheitsförderung können unsere Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit über alle Lebensphasen hinweg verbessert werden. Davon profitiert nicht nur jede und jeder Einzelne, sondern die Gesellschaft insgesamt. Seit mehr als zehn Jahren hat sich die SPD für Verbesserungen bei Gesundheitsförderung und Prävention eingesetzt. Den ersten Anlauf hatte schon Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2005 unternommen. Leider scheiterte der damalige Gesetzentwurf am Widerstand des unionsdominierten Bundesrates.

Gesundheitsprävention aus dem sozialpolitischen Blick

Diese gesetzliche Regelung war dringend notwendig und überfällig. Bislang stellte nämlich die Gesundheitsförderung eher ein Streichholz als eine tragende Säule des Gesundheitswesens dar, beklagte Helga Kühn-Mengel. In ihrem Impulsvortrag stellte sie die Inhalte des neuen Präventionsgesetzes vor:

Frauen und Männer mit niedrigem Einkommen haben eine deutlich geringere Lebenserwartung. Der Unterschied beträgt etwa 10 Jahre. Dieser erwiesene Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht verringert. Das Risiko für bestimmte Erkrankungen, wie z.B. Herzinfarkt, Diabetes mellitus und chronische Bronchitis, hat sich sogar erhöht. Einkommensschwächere Personen zeigen sowohl gesundheitsriskantere Verhaltensweisen auf und sind auch häufiger aufgrund von Gesundheitsproblemen in der Bewältigung ihres Alltags eingeschränkt. Gerade hier kommt der Gesundheitsprävention eine wichtige Rolle zu.

Gesetzliche Regelungen im Überblick

  • Die Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) werden jetzt Pflichtleistungen.
  • Die Einbeziehung unabhängigen Sachverstands wird weiterhin gewährleistet.
  • Es sollen Gesundheitsziele berücksichtigt werden.
  • Als Leistungsarten gelten: Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention, Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben.
  • Die Kursmaßnahmen müssen zertifiziert sein.
  • Ab 2016 steht ein Betrag von 7,00 € pro versicherter Person zur Verfügung, davon mindestens je 2,00 € für betriebliche Gesundheitsförderung und für nichtbetriebliche Lebenswelten. Lebenswelten sind soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports.
  • Ab 2016 unterstützt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Krankenkassen bei der Gesundheitsförderung. Dafür erhält die BZgA eine pauschale Vergütung von mindestens 0,45 € des für nichtbetriebliche Lebenswelten aufzuwendenden Betrags. Das sind ca. 31,5 Millionen Euro. Die SPD war gegen diese Regelung, weil hier eine Bundesbehörde durch Beitragsgelder der Versicherten finanziert wird. Die BZgA soll zur Erfüllung dieses Auftrags „geeignete Kooperationspartner“ heranziehen.
  • Für die betriebliche Gesundheitsförderung bieten die Krankenkassen den Unternehmen unter Nutzung bestehender Strukturen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung an.

Gemeinsame nationale Präventionsstrategie

Die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Pflegekassen sollen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie entwickeln. Diese umfasst bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität (im Benehmen mit verschiedenen Bundesressorts) sowie die Erstellung eines Präventionsberichtes. Der Präventionsbericht ist dem Parlament alle vier Jahre vorzulegen. Darüber hinaus wird eine nationale Präventionskonferenz geschaffen, in der die relevanten Institutionen und AkteurInnen vertreten sind. Dazu gehören Bund, Länder und Kommunen, die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, die Arbeitsagentur, Gewerkschaften und der ArbeitgeberInnenverband, die PatientInnenvertretung und das Präventionsforum. Im Präventionsforum werden die zivilgesellschaftlichen AkteurInnen versammelt sein. Organisiert wird das Präventionsforum von der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung

Hier forderte Karin Bergdoll ein, dass der Deutsche Frauenrat und der AKF e.V. Mitspracherecht im Präventionsforum erhalten sollten, um gleichstellungs- und genderspezifische Interessen und Aspekte nachdrücklich vertreten zu können.

Modellvorhaben

Die Leistungsträger und ihre Verbände können einzeln oder in Kooperation mit Dritten, insbesondere den in den Ländern zuständigen Stellen, Modellvorhaben durchführen. Das ist insbesondere interessant für innovative Ansätze. Gefördert werden sowohl Leistungen der Prävention in Lebenswelten als auch der betrieblichen Gesundheitsprävention. Die TeilnehmerInnen wurden von Helga Kühn-Mengel und Raimund Geene ermuntert, diese Modellprojektklausel für die Präventionsarbeit zu nutzen. Es müsse noch viel Wissen generiert werden, damit Lösungen zum Gelingen von Prävention im Lebensumfeld von Kindern, Jugendlichen und Familien, von älteren Menschen gefunden werden. Für Kommunen ist die Möglichkeit von Modellvorhaben beispielsweise zum Aufbau von Präventionsketten ebenfalls von hohem Interesse. Die Modellprojekte sind in der Regel auf fünf Jahre befristet und werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Gesundheitsuntersuchungen

Versicherte haben Anspruch auf alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen, zur Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung. Die Untersuchungen umfassen eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention. Die Präventionsempfehlung wird in Form einer ärztlichen Bescheinigung erteilt.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Die Untersuchungen umfassen eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention.

Versicherte als auch ArbeitgeberInnen (im Falle von betrieblicher Gesundheitsförderung) können Bonusleistungen als Geldleistungen erhalten.

Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung

Helga Kühn-Mengel führte aus, dass in größeren Unternehmen die betriebliche Gesundheitsförderung bereits relativ gut läuft. Weniger gut sieht es bei kleinen und mittelständigen Betrieben aus. Auch Betriebsärzte sind in die Prävention einbezogen: Sie können die Belegschaft Schutzimpfungen versorgen und Gesundheitsuntersuchungen, soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erbracht werden, vornehmen.

Prävention vor Rehabilitation vor Pflege

Der Grundsatz „Prävention vor Rehabilitation vor Pflege“ wird mit dem Gesetz mehr Wirklichkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung ist an der nationalen Präventionsstrategie und bei der nationalen Präventionskonferenz beteiligt. Auch die Pflegekassen sollen Leistungen zur Prävention erbringen. Ihnen stehen ab 2016 für jeden ihrer Versicherten ein Betrag von 0,30 € zur Verfügung.

Stärkung der Selbsthilfe

Ein Erfolg der SPD ist die Stärkung der Selbsthilfe: Ab 2016 wird die Selbsthilfe anstelle von 0,55 Euro mit 1,05 Euro pro versicherter Person gefördert. Horst Seehofer hatte in seiner Amtszeit als Bundesgesundheitsminister diesen Präventionsansatz stark gekürzt. Unter Rot-Grün wurde dieses Präventionsziel wieder eingeführt mit dem Ziel gesundheitliche Ungleichchancen zu verringern. Und nun noch einmal!

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter zurückgefahren worden. Das hängt stark mit der finanziellen Schieflage von Kommunen und Ländern zusammen. Viele präventive Maßnahmen, die früher selbstverständlich waren, werden nicht mehr durchgeführt: zum Beispiel aufsuchende Präventionsarbeit in der Säuglingsfürsorge oder durch die Sozialkommissionen bei über 65jährigen. Das wurde in der Diskussion von vielen Teilnehmenden kritisiert. Leider ist es der SPD nicht gelungen, eine finanziell bessere Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchzusetzen. Das Argument von CDU/CSU: Der öffentliche Gesundheitsdienst ist Aufgabe der Länder.

Das Berliner Aktionsprogramm Gesundheit als Vorreiter des Präventionsgesetzes

Seit 2004 unterstützt das Land Berlin mit dem Aktionsprogramm Gesundheit die Gesundheitsförderung, erklärte Raimund Geene in seinem Vortrag. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Aktionsprogramms Gesundheit besteht in der Unterstützung der Berliner Bezirke, damit diese sogenannte Präventionsketten über die gesamte Lebensphase auf- und ausbauen können. Ziel der Präventionsketten ist es, in den Bezirken und Stadtteilen gute Lebensbedingungen zu schaffen, damit alle Berlinerinnen  gut und gesund aufwachsen, ein Leben in Wohlbefinden führen und gesund älter werden können.

Das Aktionsprogramm Gesundheit fördert Aktivitäten in folgenden Handlungsfeldern: Gesunde Stadt, Gesundes Aufwachsen, Gesunde Arbeitswelt, Gesund älter werden, Sport und Bewegung. Auch die Landesprogramme „Gute gesunde Kita“, „Gute gesunde Schule“ oder das Programm „Soziale Stadt“ werden mit einbezogen. Raimund Geene erläuterte am Beispiel „gute gesunde Kita“, was das konkret bedeutet: So soll eine gute gesunde Kita ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen, die Kinder, die Eltern, die ErzieherInnen, das Reinigungspersonal. Eine gesunde Lebenswelt ist die Voraussetzung für Wohlbefinden und Selbstwirksamkeitserfahrungen. Das kann erreicht werden durch aktive gemeinsame Essensvorbereitung und -gestaltung, ausreichend Freiflächen für die Bewegung der Kinder aber auch durch eine betriebliche Gesundheitsförderung der ErzieherInnen. Plastisch erklärte Geene, dass es in den Kitas nicht nur kindgerechte Stühle und Tische geben dürfe. Auch die ErzieherInnen haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Stühle und Tische. Eine wichtige Rolle spielt die Vernetzung und Koordination mit den Eltern, mit den Angeboten freier Träger, mit Sportvereinen im Umfeld.

Warum das Aktionsprogramm notwendig ist, machen folgende Zahlen deutlich: Mehr als ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Berlin ist auf staatliche Transferleistungen nach SGB II (Hilfen zum Lebensunterhalt/Hartz IV) angewiesen. Das sind mehr als 172.000 Heranwachsende. Fast die Hälfte von ihnen ist unter 7 Jahre alt. Besonders hoch ist das Armutsrisiko für Minderjährige, die von alleinerziehenden Eltern großgezogen werden. Fast jedes zweite von Armut betroffene Kind lebt bei nur einem Elternteil.

Das Berliner Aktionsprogramm darf angesichts des neuen Präventionsgesetzes nicht zurückgefahren werden, warnt Geene. Die Bezirke dürfen sich nicht aus ihrer bisherigen Präventionsarbeit zurückziehen.

Bisher fehlt dem Berliner Aktionsprogramm der Genderaspekt, kritisierte Karin Bergdoll. Das muss sich dringend ändern. Das Ziel muss sein: Berlin zum Vorbild für eine gendergerechte Gesundheitsprävention auszugestalten. Dieser Aufgabe verschrieben hat sich das Netzwerk Frauengesundheit Berlin

Gesundheitsprävention aus Gleichstellungsperspektive

Im neuen Präventionsgesetz wird geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen, hob Karin Bergdoll lobend hervor. Damit kommen die Krankenkassen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach - das ist nicht immer so deutlich der Fall. Auf Druck der SPD-GesundheitspolitikerInnen wurde in den § 20  auch der Satz "Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen." reinverhandelt.

Für den AKF e.V. formulierte Karin Bergdoll neun Forderungen, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Gesundheitsprävention führen sollen:

  1. Alle Gremien müssen paritätisch besetzt sein (hier ist das Bundesgremienbesetzungsgesetz anzuwenden)
  2. Genderbeauftragte für Prävention müssen berufen werden. Diese müssen Zugang zu allen Gremien haben und über alle Rechte verfügen: Beteiligungs-, Vorschlags-, Berichtsrecht, Rederecht, Überprüfung aller Berichte zwecks Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  3. Frauen- und Frauengesundheitsverbände (z.B. Deutscher Frauenrat e.V., AKF e.V., Feministisches Frauengesundheitszentrum Berlin (FFGZ) e.V.) müssen mit beratender Stimme in die Gremien einbezogen werden können
  4. Die Gesundheitsziele sind ausweiten
  5. genderwissenschaftliche Erkenntnisse müssen durchgängig einbezogen werden
  6. Die nationale Präventionsstrategie sowie die nationalen Rahmenempfehlungen müssen gendergerecht ausgestaltet sein
  7. alle  Berichte müssen durchgängig gendergerecht sein
  8. Frau ist nicht gleich Frau: alle Angebote müssen genderspezifisch entwickelt werden, unter Berücksichtigung der Lebensphasen und Lebensumstände der Frauen und Mädchen (soziale Bedingungen im Setting) - gleiches gilt auch für Männer, gilt für Menschen jeder geschlechtlichen Identität
  9. Modellprojekte zum Zugang zu Frauen und Mädchen in sozialen Brennpunkten unter Beteiligung der "Betroffenen" sind zu initiieren.

Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung als Maxime

Gesundheitsprävention ist bei den Krankenkassen bislang meist in der Marketingabteilung angesiedelt. Das muss sich ändern, forderte Raimund Geene. Wir sollten wir uns mehr an den Zielen der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung von 1986 ausrichten und gemeinsame Strukturen zum kollektiven Wohlbefinden entwickeln. Die drei Ottawa-Handlungsstrategien sehen vor:

  • Advocate (Anwaltschaftliche Interessensvertretung): Eintreten für Gesundheit durch Beeinflussung politischer, biologischer und sozialer Faktoren
  • Enabling (Befähigen und Ermöglichen): Kompetenzförderung mit dem Ziel, Unterschiede des Gesundheitszustands zu verringern und größtmögliches Gesundheitspotential zu verwirklichen. Es sind Angebote zur freiwilligen Gesundheitsförderung und Prävention zu schaffen
  • Mediate (Vermitteln und Vernetzen): Kooperation mit allen AkteurInnen innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens.

Zur Umsetzung der Ziele der Ottawa-Charta ist das neue Präventionsgesetz ein wichtiger Baustein: „Make the healthier way the easier choice“ - „Gesundheit für alle“!

AnhangGröße
Präventionsgesetz_Helga_Kühn_Mengel.pdf6.12 MB
Berliner Programm Gesundheit Raimund Geene.pdf890.71 KB
AKF Positionen Präventionsgesetz.pdf237.75 KB