Am 16. Dezember 2013 haben die Parteivorsitzenden von CDU, SPD und CSU den Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode unterzeichnet. Nicht nur die vereinbarten Vertragsinhalte, sondern vor allem die Zwischenbilanz nach genau zwei Jahren Regierungsarbeit zeigt: Ob in der Regierung oder im Parlament, die SPD ist die treibende Kraft der Koalition. Zahlreiche sozialdemokratische Vorhaben wurden bereits umgesetzt. Die Halbzeitbilanz der SPD-Bundestagsfraktion „GESAGT. GETAN. GERECHT.“ fällt entsprechend umfangreich aus. Sie ist Ausdruck einer fortschrittlichen und sozial gerechten Politik - und das ist gut so.
- In Würde Altern - Gute Pflege
Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Deshalb stärken wir die Pflege. Die neuen Pflegegrade revolutionieren die Pflege: An Demenz Erkrankte werden künftig deutlich besser unterstützt. Wir sind stolz darauf, die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen vorlegen zu können.
Mehr Leistungen
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige bessere Leistungen, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte wurden entlastet. Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Die Leistungen in der häuslichen Pflege werden flexibilisiert, an Demenz Erkrankte besser unterstützt. Außerdem stärken wir die Qualität der stationären Pflege. Zur Finanzierung wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte angehoben.
Neuer Pflegebegriff
Ab 2017 werden fünf sogenannte Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ablösen. Dabei werden im Gegensatz zum bisherigen System nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Außerdem setzt die Unterstützung früher an, denn der Pflegegrad 1 erreicht auch Menschen, die bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Sie bekommen künftig deutlich mehr Unterstützung bei baulichen Anpassungen in der Wohnung oder der Begleitung bei Spaziergängen. Alle, die bisher schon Leistungen erhalten, werden durch die Reform nicht schlechter gestellt.
Die Neuregelungen sind ein Meilenstein für alle Menschen, die pflegebedürftig sind oder Angehörige pflegen. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden etwa 500.000 Menschen zusätzlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Beeinträchtigungen durch Demenz werden künftig gleichwertig betrachtet wie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen. Und auch pflegende Angehörige werden profitieren, denn wir orientieren uns am Prinzip „ambulant vor stationär“ und entsprechen damit dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben.
- Gesund bleiben - bessere Versorgung und mehr Vorsorge
Jeder Mensch hat das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung in der Nähe. Ein ganzes Maßnahmenbündel soll mehr Anreize schaffen, damit Ärzte sich auch in ländlichen Regionen niederlassen. Mit einer Krankenhausreform verbessern wir die Pflegesituation im stationären Bereich.
Uns ist eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen: Mehr Pflegepersonal, bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten und mehr Qualität.
Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Einkommens oder des Wohnortes sein. Und: Besser als Krankheiten zu heilen, ist Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb müssen Gesundheitsförderung und Prävention so früh wie möglich im Lebensverlauf beginnen und in den Lebenswelten der Menschen verankert werden.
Flächendeckende Versorgung
In Regionen, die ärztlich unterversorgt sind, bekommen PatientInnen künftig vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern. Außerdem werden in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Damit soll die Landflucht der ÄrztInnen gestoppt werden.
Gesundheit fördern, Erkrankungen vorbeugen
Die Krankenkassen sollen ihre Ausgaben je versicherte Person zur Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten verdoppeln. Außerdem sollen sie Betriebe bei der Gesundheitsförderung unterstützen, damit auch am Arbeitsplatz die Gesundheit erhalten bleibt. Außerdem werden Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert.
Schnellere Termine bei FachärztInnen
Wer gesetzlich versichert ist, soll künftig höchstens vier Wochen auf einen Facharzttermin warten müssen. Findet eine PatientIn in einem dringenden Fall keinen FachärztIn, wird innerhalb einer Woche ein Termin von einer Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt.
Bessere Pflege in Krankenhäusern
Durch eine Krankenhausreform wird künftig mehr Geld für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen, die in ihr Pflegepersonal investieren und es anständig bezahlen. Außerdem verbessern wir die Notfallversorgung im Krankenhaus.
- Der flächendeckende Mindestlohn wirkt
Mit dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn geben wir der Arbeit von Millionen Menschen wieder Wert und Würde. Alle volljährigen ArbeitnehmerInnen haben nun einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist meist ein Mindestlohn-Tarifvertrag. Ab 2017 gilt der Mindestlohn flächendeckend. Außerdem haben wir die Tarifbindung gestärkt. Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Ab 2016 gilt die Frauenquote in Aufsichtsräten
Um die Gleichstellung voranzubringen, haben wir eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Ab 2016 müssen börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mindestens 30 Prozent der frei werdenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzen. Auch in Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 bei Neubesetzungen eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Ziel ist es, ab 2018 eine Parität der Geschlechter zu erreichen.
- Die Mietpreisbremse wirkt – bezahlbares Wohnen für alle
Gutes Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse, höherem Wohngeld, mehr Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und guten Bedingungen für Neubauten sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt.
Damit sich Leistung im Arbeitsleben auch im Ruhestand auszahlt, haben wir ein umfangreiches Rentenpaket beschlossen. Langjährig Versicherte können bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Zudem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.
Wir mobilisieren deutlich mehr Geld für Bildung. So erhöhen wir das BAföG um sieben Prozent und fördern rund 110.000 Studierende zusätzlich. Zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen erhalten die Länder mehr Spielräume in Höhe von 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund investiert 750 Millionen Euro zusätzlich in Kitaplätze. Zur Finanzierung des Hochschulpaktes für mehr Studienplätze stellen wir bis 2020 rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Grundgesetz, das die Bildungspolitik hemmt, haben wir gelockert.
Wir haben unsere Kommunen in Milliardenhöhe entlastet und die Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden gestärkt. Allein durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben wir die Kommunen um rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung, die von einer Milliarde Euro in 2015 auf fünf Milliarden Euro in 2018 steigt. Zur Stärkung der Investitionskraft finanzschwacher Städte und Gemeinden haben wir einen kommunalen Investitionsfond von 3,5 Milliarden Euro beschlossen.
Zur Bewältigung der bestehenden gesellschaftlichen Herausforderungen aufgrund der Situation der geflüchteten Menschen haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket durchgesetzt. So sorgen wir für geordnete Verfahren bei der Erstaufnahme und der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen. Die Dauer von Asylverfahren soll verkürzt werden, etwa durch 4000 neue Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für AsylbewerberInnen aus sicheren Herkunftsstaaten soll in besonderen Aufnahmeeinrichtungen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.
2015 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Milliarden Euro Soforthilfe bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Ab 2016 beteiligt sich der Bund an den Aufnahmekosten mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro AsylbewerberIn für die Dauer des Verfahrens. Außerdem erhalten Länder und Kommunen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Wir öffnen die Integrationskurse und die aktive Arbeitsmarktpolitik für AsylbewerberInnen mit Bleibeperspektive und stellen mehr Geld bereit. Anerkannte Asylberechtigte haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Asylsuchende und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben.
- Haushalte ohne neue Schulden
Seit 2014 kommt der Bund ohne neue Schulden aus und investiert trotzdem in wichtige Zukunftsaufgaben. Erstmals seit 45 Jahren konnte 2014 ein Haushaltsjahr ohne Neuverschuldung abgeschlossen werden. Auch die Bundeshaushalte 2015 und 2016 haben wir ohne neue Schulden aufgestellt. Gleichzeitig haben wir auf Druck der SPD die Überschüsse in 2015 in zwei Nachtragshaushalten genutzt, um ein zusätzliches Investitionsprogramm zu finanzieren und einen Sonderfonds für kommunale Investitionen aufzulegen. Damit beweisen wir, dass gute Haushaltspolitik nicht nur Sparen bedeutet, sondern vor allem Gestalten.
Die Broschüre
„Gesagt, Getan, Gerecht“ erscheint halbjährlich und ist eine Publikation der SPD-Bundestagsfraktion. Sie informiert über die Regierungsarbeit der SPD und von ihr vorangetriebene Gesetzesinitiativen, Erfolge und zukünftige Vorhaben.