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Pflegeberufereform JETZT

Nur die Reform der Pflegeberufe JETZT gewährleistet die künftige Versorgungssicherheit und Pflegequalität für alle in der Kurz- und Langzeitpflege. 

Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt: Die Reform der Pflegeberufe ist notwendig und muss zeitnah umgesetzt werden. Das zeigen auch die Evaluierungen der Modellprogramme und die jahrelangen Diskussionen zur generalistischen Pflegeausbildung. Mit dem Pflegeberufereformgesetz wollen wir die Attraktivität des Berufes erhöhen, für die Profession Pflege eine hohe Qualität sichern und mit der besseren Durchlässigkeit zwischen den Berufen auch einen höheren Verdienst für die in der Altenpflege Tätigen erreichen. Die parlamentarischen Beratungen zu dem am 13. Januar 2016 vom Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurf sollen bis zum Sommer abgeschlossen werden.

Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen nach einem Moratorium beim Pflegeberufereformgesetz und der Aussetzung der Pläne zur Zusammenlegung der Ausbildung in den Berufen der Alten- und Krankenpflege lehnen wir SozialdemokratInnen entschieden ab. Mögliche Erwägungen, die Reform über den Bundesrat zu gefährden, gefährden die Versorgungssicherheit der älteren und pflegebedürftigen Menschen in der Langzeit- und Akutpflege. Fahrlässiges Handeln wirft der Deutsche Pflegerat den MoratoriumsbefürworterInnen vor.

Die Zusammenlegung der bislang getrennten Ausbildungsgänge erfolgt nach vielen Jahren der berufsfachlichen und politischen Diskussion. Das neue, erweiterte Tätigkeitsfeld und die gesetzliche Verankerung der Durchlässigkeit von der Helferausbildung bis hin zum akademischen Abschluss steigere zudem die Attraktivität der Berufe deutlich und hole vor allem die Altenpflege aus der beruflichen Sackgasse. Die Finanzierung der Ausbildung wird bundeseinheitlich geregelt. Für Auszubildende ist sie künftig kostenfrei. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit fallen für Auszubildende an etlichen Pflegschulen Gebühren an. Außerdem erhalten alle Auszubildende künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung, wie es in vielen anderen Ausbildungsberufen bereits üblich ist.

Pflegeberufereform JETZT

Die einheitliche Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" vermittelt übergreifende Qualifikationen, damit die Fachkräfte Menschen aller Altersgruppen gut betreuen und pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Zusammenlegung der bislang getrennten Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflege ist die richtige Antwort auf die den Wandel des Pflegebedarfs und die zunehmende Vermischung der Versorgungsbereiche. Beispielsweise wird in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach Erkrankte versorgt werden. Und in Krankenhäusern müssen zunehmend die Belange älterer Menschen in der Pflege berücksichtigt werden, so beispielsweise bei Demenzkranken.

Diese Neuausrichtung der Pflegeberufe ist wegen des demographische Wandels und des damit verbundenen dramatischen Anstiegs hochbetagter PatientInnen in den Krankenhäusern und multimorbider Pflegebedürftigen in den Einrichtungen der Altenpflege unumgänglich. Nur so können die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ermöglichten neuen Leistungen für alle Pflegebedürftigen unabhängig von Kurz- und Langzeitpflege, unabhängig von der Art der Pflegebedürftigkeit umgesetzt werden.

Start für 2018 geplant

Die gesetzliche Umsetzung der Pflegeberufereform muss daher JETZT erfolgen. Wir müssen JETZT Zukunftsfähigkeit sichern. Wegen der langen Vorlaufzeiten, Bestandsschutz- und Übergangsfristen wird sich der Anteil der künftig generalistisch ausgebildeten Pflegekräfte ohnehin nur sehr langsam aufbauen und erhöhen. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs kann voraussichtlich am 1. Januar 2018 starten. Denn nach der Verabschiedung des Pflegeberufsreformgesetzes brauchen Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe hinreichend Zeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Auch müssen Musterrahmenausbildungs- und -lehrpläne erarbeitet werden. Jede weitere Verzögerung oder ein Moratorium gefährdet daher die Deckung des künftigen Bedarfs an diesen Pflegekräften und damit die Sicherstellung der Pflegequalität.

Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen sowie praktischer Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung können die Auszubildenden einen Schwerpunkt wie beispielsweise Altenpflege wählen, der auch auf dem Abschlusszeugnis als "Vertiefungseinsatz" ausgewiesen wird. Die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich und dauert dann fünf Jahre.

Wer die neue Ausbildung machen möchte, braucht einen Mittleren Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Möglich ist die Ausbildung auch für diejenigen, die einen Hauptschulabschluss haben, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen. Das kann beispielsweise eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijähriger Ausbildung oder eine einjährige Ausbildung in der Pflegeassistenz sein.

Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht. Die Einführung eines solchen Studiums unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Pflegeberufe.

Die Reform der Pflegeausbildung - schon eine lange Geschichte

Die Reform der Pflegeberufe wird seit vielen Jahren diskutiert. Seit 2012 liegen nach jahrelangen Diskussionen die konsentierten „Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufe“ der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe vor. Der am 13. Januar 2016 vom Bundeskabinett vorgelegte „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)“ basiert auf dem damaligen Bund-Länder-Papier und geht bereits in vielen Punkten auf die Änderungswünsche vor allem der Ausbildungsträger ein. Diese haben sich immer - spätestens seit Vorlage des Referentenentwurfes - selbstverständlich intensiv an der fachlichen Diskussion beteiligt. Viele Anregungen sind bereits im Kabinettsentwurf enthalten.

Bündnis 90/Die Grünen verspielen Versorgungssicherheit und Pflegequalität

Lange wurde die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung diskutiert. Mehrere entsprechende Modellvorhaben wurden erprobt. Die durchgeführten Vorhaben zeigten: Eine dreijährige einheitliche berufliche Pflegeausbildung kann die Kompetenzen vermitteln, die in den verschiedenen Pflegekontexten notwendig sind. Auch die Bundesländer befürworten eine einheitliche Pflegeausbildung. Das zeigen die Beschlüsse der GesundheitsministerInnenkonferenz und der Arbeits- und SozialministerInnenkonferenz in den Jahren 2009 und 2012.

Das Pflegeberufereformgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Dort haben Union und SPD keine Mehrheit.

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und alle weiteren Beteiligten sind aufgerufen, das Verfahren konstruktiv mitzugestalten, anstatt es zu blockieren. Die Forderung nach einem Moratorium würde bei einer ernsthaften Weiterbetreibung bisher konsentierte Beschlüsse aufkündigen. 

Gute Pflege braucht gut und breit ausgebildetes Fachpersonal in ausreichender Anzahl. Der vorliegende Entwurf für das Pflegeberufereformgesetz stellt dies sicher, macht die Ausbildung zudem endlich kostenlos und sorgt für eine angemessene Vergütung. Die Umsetzung muss wie geplant bis zum Sommer erfolgen.