Die grundlegende Verbesserung der Pflege ist für die SPD-Bundestagsfraktion eines der wichtigsten Projekte in dieser Legislaturperiode. Der Referentenentwurf für das dritte Pflegestärkungsgesetz liegt nun vor. Die Koalition bringt damit den dritten wichtigen Baustein für eine umfassende Reform der Pflege auf den Weg.
„Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärken wir die kommunale Ebene. Denn gerade die Kommunen unterstützen ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und ihre Familien schon jetzt in vielfältiger Form. Mit dem PSG III werden Kommunen besser am Auf- und Ausbau von Angeboten im Alter beteiligt.
Insbesondere im Bereich der Pflegeberatung wird das Angebot deutlich ausgeweitet. Die Kommunen erhalten ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Zudem sollen neue Beratungsmodelle für eine niedrigschwellige und gut aufeinander abgestimmte Beratung sorgen.
Wie nötig ein Ausbau der Beratungsangebote vor Ort ist, hat zuletzt der AOK-Pflegereport 2016 verdeutlicht. Demnach kennen pflegende Angehörige zwar die zusätzlichen Unterstützungsangebote der gesetzlichen Pflegeversicherung, aber nur sehr wenige nehmen sie in Anspruch. Unklarheiten darüber wer anspruchsberechtigt ist und wo und wie Leistungen beantragt werden, müssen ausgeräumt werden damit Hilfe auch dort ankommt wo sie dringend benötigt wird.
Der Referentenentwurf zum PSG III führt die bisher eingeführten Reformen fort. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeweitet, mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.“