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SPD-Erfolg: Durchbruch für Frackingverbot

Nach langer Blockade durch die CDU/CSU ist es uns SozialdemokratInnen nun gelungen, ein unbefristetes Verbot für Schiefergesteinsfracking, sogenanntes unkonventionelles Fracking, zu erzielen. Das Verbot umfasst sowohl Fracking zur Gewinnung von Gas als auch Öl. Gerade die Einbeziehung von Öl ist eine gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf wichtige Ergänzung, für den sich die SPD stark gemacht hat.

Die Neuregelung sieht für unkonventionelles Fracking zwar die Möglichkeit der Erlaubniserteilung von vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Diese bedürfen aber zwingend der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Die Entscheidung der Landesregierung erfordert eine Abwägung mit den geologischen Besonderheiten der betroffenen Gebiete und sonstigen öffentlichen Interessen. Mit Blick auf die klare Haltung insbesondere der SPD-geführten Landesregierungen für ein Frackingverbot wird somit zukünftig unkonventionelles bzw. Schiefergesteinsfracking umfassend verboten sein.

Konventionelles Fracking, das seit den 60er Jahren insbesondere in Niedersachsen Anwendung findet, wird nur nach weitergehend verschärften Umweltschutzanforderungen möglich sein. In Schleswig-Holstein bzw. außerhalb von Niedersachsen wäre den Vorkommen nach aber lediglich unkonventionelles Fracking relevant.

Ein darüberhinausgehendes klima-, gesundheits- und umweltpolitisches Ziel ist aber die generelle Abkehr von fossilen Energieressourcen sowie ein vollständiger Umstieg auf Erneuerbare Energien. Bundesweit gesehen betrifft dies auch die Braunkohle.

Ohne eine Verbots-Regelung jetzt bliebe nach heutiger Rechtslage Fracking erlaubt, womit Unternehmen im Ernstfall Genehmigungen zu erteilen wären. Bislang ist es allein auf die derzeit niedrigen Rohstoffpreise und geltenden Moratorien zurückzuführen, dass keine Fördergenehmigungen für Fracking beantragt wurden. Damit ist Fracking aber nicht rechtssicher ausgeschlossen.

Die zwischen den Koalitionspartnern erzielte Einigung enthält ferner eine Erklärung, wonach der Bundestag im Jahr 2021 das gesetzliche Verbot auf seine Verhältnismäßigkeit hin überprüfen wird. Dies stellt aber keine Befristung des Fracking-Verbots dar.

ExpertInnenkommission ist vom Tisch

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf vom 7. Mai 2015 sah vor, dass eine ExpertInnenkommission und nicht der Bundestag darüber entscheiden sollte, ob und wo gefrackt wird. Dadurch hätte Fracking unkontrolliert durch die Hintertür möglich gemacht werden können - und das am Bundestag vorbei. Diese umstrittene Regelung war durch das Bundeskanzleramt in den Gesetzentwurf hineingeschrieben worden! Die SPD hatte sofort erklärt, dass es eine demokratisch nicht legitimierte ExpertInnenkommission, die den Bundestag aushebelt, mit der SPD nicht geben würde. Daher lehnte die SPD-Bundestagsfraktion vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 ein solches „Hauruckverfahren“ dezidiert ab und plädierte bei einem solch wichtigen Thema, was Gesundheit und demokratische Verfahren betrifft, für „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Diese Geradlinigkeit zahlte sich nun aus!

Besserer Schutz für Trinkwasser

Für die SPD hat die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers immer absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen gehabt. Diese Prämisse setzen wir nun um.

Für die öffentliche Wasserversorgung haben wir erreicht: In allen Einzugsgegebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten wird Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen.

Unser Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen BürgerInnen vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser SPD-Erfolg.

Verbot für Fracking im Schiefergas

•            Unbefristetes Verbot für Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein

              zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl

•            ExpertInnenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem

              Bundestag

•            Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden

              Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots

•            Probebohrungen: nur mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung und: es sind nur

              maximal vier Erprobungsmaßnahmen bundesweit zulässig

Schärfere Regeln für herkömmliche Erdgas-und Erdölförderung

Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung - und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung - in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Entsprechendes gilt auch für Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt

Schutzgebiete werden ausgeweitet

Kein Fracking in oder unter

•            festgesetzten Wasserschutzgebieten,

•            festgesetzten Heilquellenschutzgebieten,

•            Gebieten, aus denen über oberirdische Gewässer Oberflächenabfluss

•            in einen natürlichen See gelangt, aus dem unmittelbar Wasser für die öffentliche

•            Wasserversorgung entnommen wird oder

•            in eine Talsperre gelangt, die der öffentlichen Wasserversorgung dient,

•            Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung,

•            Einzugsgebieten von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz oder

•            Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen, Heilquellen und von Stellen zur Entnahme

              von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln

•            Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für

              Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete 

              sicherzustellen.

Schutz der Gesundheit

Bei der bisherigen Gesetzeslage gab es in Deutschland keine ordentliche Regelung zum Fracking. Eine solche Regelung ist jedoch unbedingt nötig, damit kein Missbrauch in einem gesundheitlich relevanten Bereich stattfindet.

Ich habe Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 29. April 2016 in einem Brief auf die vielen Krebsfälle im Dorf Bothel aufmerksam gemacht, auf die bereits mein Bundestagskollege Lars Klingbeil hingewiesen hatte. Ich bin der Auffassung, dass diese erhöhte Krebsrate dort und auch in anderen Erdgasförderregionen untersucht werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert-Koch-Institut gebeten, das Anliegen zu prüfen. Laut Stellungnahme des Zentrums für Krebsregisterdaten beim Robert-Koch-Institut wurden Befragungen von BürgerInnen und Betroffenen in der Samtgemeinde Bothel durchgeführt, deren Ergebnisse in etwa 6 Monaten vorliegen sollen. Nach fachlicher Einschätzung des ZfKD sollte bei Hinweisen auf mehrere gleichartige Erkrankungshäufungen, bei denen ähnliche Ursachen vermutet werden, eine systematische Untersuchung erwogen werden. Das ZfKD könnte hierbei eine beratende Funktion bei einer möglichen Studie übernehmen.

Mehr Transparenz

Es wird ein Register im Internet eingerichtet. Hier werden alle Stoffe aufgeführt, die bei Fracking oder Ablagerung von Lagerstättenwasser verwendet werden.

Beweislastumkehr

Die Bergschadenshaftung wird auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ausgeweitet. Somit gilt diese Änderung auch für die konventionelle Förderung. Zudem soll die Bergschadensvermutung, die eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten enthält, künftig auch bei Erdbeben zur Anwendung kommen können.

Schlichtungsstellen

Der Bundestag fordert die Bundesländer auf, soweit noch nicht vorhanden, kostenfreie und transparente Schlichtungsstellen für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Schadensersatzforderungen für durch bergbauliche oder bergbauverwandte Tätigkeiten entstandene Schäden einzurichten.

Wie werden die Vorschriften überwacht?

•            Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.

•            Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche

              Menge sind offenzulegen.

•            Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.

•            Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.

•            Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.