Drei Pflegestärkungsgesetze, die generalistische Pflegeausbildung, Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, das Credo „ambulant vor stationär“ und Pflege als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung – viel Pflege also am 16. August 2016 beim Besuch von verschiedenen Einrichtungen im Stadtteil Schöneberg im Rahmen meiner Sommertour 2016. Hier war ich mit Anett Seltz (SPD), Schöneberger Direktkandidatin für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus. Begleitet wurden wir von meiner Mitarbeiterin Sarah Stacy.
Unsere Tour führte uns auch in die Diakoniestation Schöneberg gGmbH, einer Einrichtung der Evangelischen Kirche. Zu ihren Angeboten gehören die Häusliche Krankenpflege, die Hauspflege, die Soziale Beratung, Kostenklärung und die Organisation von Veranstaltungen. Jede Person, unabhängig von Alter, Glauben oder Nationalität, kann diese vielfältigen Angebote in Anspruch nehmen. Vor unserem Besuch waren wir bereits im nahegelegenem Caritas-Seniorenheim St. Josef.
Diakoniestation Schöneberg: „Es darf keine Zweiklassen-Pflege geben!“
Die Pflegedienstleitung Frau Gaffal, die stellvertretende Pflegedienstleitung Frau Großer, sowie Frau Voß als Diplom-Sozialpädagogin nahmen sich viel Zeit, um uns ausführlich über ihre Erfahrungen mit Leistungsträgern und Bewertungssystemen in der Pflege zu informieren. Die Diakoniestation Schöneberg betreut rund 300 pflegebedürftige Menschen in ihrem häuslichen Umfeld.
Umfangreich wurde die „Hilfe zur Pflege“ diskutiert. Die Hilfen zur Pflege werden nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), welches die Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland enthält, zur Verfügung gestellt. Das trifft zu, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig ist und den daraus resultierenden Hilfebedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Die Hilfen zur Pflege kommen dabei einerseits für Pflegebedürftige in Betracht, die nicht pflegeversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Andererseits können sie auch als ergänzende Leistungen beantragt werden, da die Leistungen der Pflegeversicherung in ihrer Höhe begrenzt sind und bei einem umfangreichen Hilfebedarf oft nicht ausreichen.
Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden sowohl Kosten der häuslichen Pflege als auch Kosten übernommen, die durch den Aufenthalt in einer Einrichtung der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder der vollstationären Pflege entstehen. Daneben werden Pflegehilfsmittel gewährt. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die doppelten Bewertungsrichtlinien, die bei der Zusage über den Umfang der pflegerischen Versorgung in den Bezirken zum Tragen kommen, als großes Problem betrachtet werden. So prüfen nicht nur der Medizinische Dienst (MDK), sondern zusätzlich noch anhand eigener Kriterien die einzelnen Sozialämter der Bezirke. Den MitarbeiterInnen der Diakoniestation Schöneberg bereitet dieses Sorge.
Vor allem für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, führe diese zweite Prüfung häufig zu einer Schlechterstellung. Davon betroffen sei häufig auch die Erbringung von Leistungen im Bereich der Ernährung und Mobilität, „grundlegende Momente für eine würdevolle Pflege“. „Diese mindestens zwei Klassen in der pflegerischen Versorgung darf es nicht geben – eine professionelle pflegerische Versorgung darf nicht vom individuellen Geldbeutel abhängig sein.“ Es ist vereinbart, hier im engen Austausch zu bleiben.
Frau Gaffel verweist darauf, dass der Träger oft in Vorleistung gehe, weil ihnen als Mensch und Fachkraft die bestmögliche Versorgung am Herzen liege. „Wir als großer Pflegedienst können uns das leisten. Kleinere Pflegedienste können das nicht.“, bringt sie eine der Konsequenzen auf den Punkt. Problematisiert wird in diesem Zusammenhang auch die Intransparenz der Gutachten. Es sei häufig nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Leistungen schlussendlich bewilligt oder abgelehnt würden.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Bewertungsassessment wird sehr gelobt, ebenso die in Zukunft mögliche individuellere Zuteilung der Leistungen in fünf Pflegegrade anstelle der jetzigen drei Pflegestufen. Die Leistungen in der Pflege werden so viel gerechter erbracht werden können.
Betroffen mache auch der öffentliche Umgang mit dem Thema Pflegebetrug. Kein Zweifel: Jeder Betrug ist eine kriminelle Tat und muss geahndet werden. Dass aber vielfach alle ambulanten Pflegedienstanbieter unter Generalverdacht gestellt werden, verletzt und kränkt die allermeisten in der Kurzzeitpflege Beschäftigten. Im noch zu verabschiedenden Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) werden wir Maßnahmen zu einer verstärkten Kontrolle und Sanktionierung aufführen. Unser Ziel ist damit auch ein Schutz der vielen sehr sorgsam tätigen Pflegedienstanbieter. Niemand möchte schließlich in einer Branche tätig sein, in der die Beschäftigten immerzu unter Verdacht gestellt werden.
Voller Spannung wurde auch nach dem Stand der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes gefragt. Ich kann nur immer wieder sagen: Ich mache mich für eine generalistische Pflegeausbildung sehr stark. Ich bin davon überzeugt, dass wir nur mit einer qualitativ besseren Ausbildung die Chance haben, den Pflegenotstand zu bewältigen. Diese Haltung wird von den Fachkräften hier auch geteilt.
Die Verbesserungsvorschläge, die mir die Kolleginnen mit auf den Weg gegeben haben, nehme ich in meine parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag mit.
Pflege – eine Herausforderung für jede föderale Ebene
Ich bin dankbar dafür, dass Anett Seltz (SPD), unsere Direktkandidatin für Schöneberg und Neu-Tempelhof (Wahlkreis 2), sich sehr für die Bedingungen in der Branche Pflege interessiert. Sie interessiert sich für die Ausgestaltung der Pflege auf Landesebene. Wie gesagt: Pflege geht Jede und Jeden etwas an.
Meine Sommertour 2016 steht in diesem Jahr unter dem Motto "Sommertour mit den DirektkandidatInnen der SPD aus Tempelhof-Schöneberg" - und dies nicht nur, weil am 18. September 2016 die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus stattfindet und ich Sie bitte: „Gehen Sie wählen!“. Ich bitte die SchönbergerInnen im Wahlkreis 2 Anett Seltz zu wählen. Sie haben in ihr eine Volksvertreterin mit Herz und Verstand.