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Sommertour 2016: Besuch mit Melanie Kühnemann, Direktkandidatin für Lichtenrade, im Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V.

Zusammen Melanie Kühnemann, Direktkandidatin für Lichtenrade, besuchte ich am 18. Juli 2016 gleich drei markante Einrichtungen in Lichtenrade: den Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V., eine Einrichtung der Drogen- und Suchthilfe, den Interkulturellen Generationengarten Lichtenrade "Blohmgarten" sowie das Tiele-Wincklerhaus, eine Einrichtung der Behindertenhilfe. Auch dieser Tag im Rahmen meiner Reihe "Sommertour mit den DirektkandidatInnen der SPD aus Tempelhof-Schöneberg" war ein wunderbarer.

Das Motto von Melanie Kühnemann für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September ist: „Aus Lichtenrade für Lichtenrade ins Abgeordnetenhaus“. Als Mitglied des Abgeordnetenhauses will sie die Möglichkeiten und Chancen der Lichtenraderinnen und Lichtenrader verbessern. „Es darf keine soziale Spaltung in unserem Ortsteil geben, daher geht es für mich um die Verbesserung der Lebensqualität. Und für all das benötige ich Ihre Stimme!“. Begleitet wurden wir von der langjährig als Mitglied der Tempelhof-Schöneberger Bezirksverordnetenversammlung (BVV) tätigen Ingrid Kühnemann sowie meinem Mitarbeiter Jürgen Finke.

Tannenhof Berlin-Brandenburg: „Wir helfen, Leben zu verändern“

Unsere erste Besuchsstation - aber nicht mein erster Besuch - war der Tannenhof in der Lichtenrader Mozartstraße. In Empfang genommen wurden wir von den beiden GeschäftsführerInnen Frau Schulze und Frau Schott, der therapeutischen Leitung Frau Erben und der ärztlichen Leitung Frau Empen. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken für die uns zur Verfügung gestellte Zeit und die spannenden Diskussionen.

Der Tannenhof ist ein ganz besonderes Therapiezentrum mit der Möglichkeit Schwangere, Paare mit Kindern oder alleinerziehende Eltern aufzunehmen. Während die Eltern eine stationäre Suchtrehabilitationsbehandlung oder Adaptionsbehandlung absolvieren, werden die Kinder im Kinderhaus betreut. Das Kinderhaus sowie die Therapieräume und Wohnräume befinden sich auf einem Campus.

Hier ist das Ziel, Familien zusammenzuhalten, d.h. Eltern zu ermöglichen, ihre Kinder während der stationären Therapie bei sich zu behalten. Dieses Konzept wird von mir  unterstützt. Denn ich bin der Meinung, dass auch Eltern und Kinder in Suchtfamilien ein Recht auf ein gemeinsames Leben haben. Dazu benötigen die Einzelnen, die Kinder und die Elternteile, allerdings Unterstützung. Weiterhin begrüße ich es sehr, dass Bewegung und Sport in der Suchttherapie hier zur körperlichen und mentalen Stärkung eingesetzt wird.

Nach einer abgeschlossenen, erfolgreichen Therapie können ehemalige Suchtabhängige bis zu 1,5 Jahre im Betreuten Wohnen innerhalb der Einrichtung leben und dadurch Sicherheit in ihrer eigenverantwortlichen Lebensführung gewinnen. Sie erhalten u. a. Unterstützung bei der Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft. So können sie sich hier auf drei staatlich anerkannte Ausbildungsgänge vorbereiten:  Büromanagement, Koch/Köchin und LandschaftsgärtnerIn.

In unserer lebhaften Diskussion wurden eine Vielzahl von Themen angesprochen, u.a. auch:

- die Gewinnung von Personal,

- alter(n)sgerechte Beschäftigungsmodelle: flexible Ausbildungs-und Arbeitsmodelle gerade für die jüngeren Beschäftigten, gesundheitserhaltende Arbeitsmodelle insbesondere für die älteren Beschäftigten.

Neben der Therapie für Suchterkrankte gilt der Tannenhof auch als ein Ort der Familientherapie. Das Kindeswohl steht dabei an erster Stelle. Wenn Kinder nach der Geburt beispielsweise positiv auf Drogen getestet sind, sind die Eltern verpflichtet, eine Therapie zu machen. Neben der eigenen Therapie lernen die Eltern dadurch, dass die Kinder bei ihnen sein können, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Dabei werden sie von den MitarbeiterInnen unterstützt. Die Therapiedauer hat sich - vorrangig durch den Druck der Kostenträger - in den vergangenen Jahren aktuell auf die Dauer eines halben Jahres verkürzt. Dennoch ist die Erfolgsquote im Tannenhof hoch, die Nicht-Rückfallquote liegt bei ca. 80%. Das Konzept ist auf Langfristigkeit angelegt: Die Betroffenen können bis zu 1,5 Jahre nach der Therapie im Betreuten Wohnen leben. 

Ein für uns BesucherInnen wichtiges Lernergebnis war: egal, was die Kinder erlebt haben, die Bindung an die Eltern, speziell an die Mutter, ist so hoch, dass sie eigentlich immer zu den Eltern wollen - darum ist es so wichtig, dass der Tannenhof sowohl Therapieplätze, als auch Plätze zur Betreuung der Kinder anbietet.

Welche konkreten Wünsche und Forderungen hat der Tannenhof noch geäußert?

Debattiert wurde die Sorge, dass kleine Einrichtungen - ggf. auch des Tannenhofes - geschlossen werden müssten und private größere Rehabilitationskliniken diese aufkaufen. Größere Klinikträger hätten viel mehr Möglichkeiten, kleinere, aber speziellere Einrichtungen gerieten schneller unter ökonomischen Druck. Bei dieser Form der Marktverdrängung sei die Vielfalt der Anbieter gefährdet. Diese habe auch negative Auswirkungen auf die Anbieterstrukturen.

Das Hauptproblem sei die lebendige Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechtes für die KlientInnen. Zwar sei die Nicht-Rückfallquote sehr hoch, die Anzahl der Bearbeitung der Fallzahlen werde aber noch nicht in ausreichender Form erreicht. Dadurch erhalte der Tannenhof einige Qualitätspunkte nicht, die bei der Erfassung zur Qualitätssicherung bedeutsam seien, dadurch würden einige Maßnahmen der Bekanntmachung entfallen, etc., etc. - ein noch nicht durchbrochener Kreislauf. Träger, die keine Suchtberatungsstellen besitzen, haben z.B. Zugangsschwierigkeiten bei der Anerkennung durch die Rentenversicherung.

Geschaffen werden sollten andere Zugangswege für die Kostenübernahme: So wird eine Änderung der Zuständigkeitsregelungen vorgeschlagen. Ein Kostenträger solle verpflichtet werden, vollständig alle Kosten zu übernehmen, solange bis die endgültige Zuständigkeit geklärt ist. Dann könne ja eine Aufteilung erneut erfolgen.

Anfänglich erhielte viele Betroffene von ihren Krankenkassen nur eine Kostenübernahme für jeweils drei Wochen, ein Zeitraum, der niemals für eine gelingende Therapie ausreiche. Übernähme beispielsweise zu Beginn das Sozialamt alle Kosten, könne die Therapie in Angriff genommen werden, ohne dass Druck durch eine mögliche nicht vorhandene Kostenübernahme entsteht.

Auch zur besseren Umsetzung des Präventionsgesetz solle ein Kostenträger verpflichtet werden, insbesondere anfänglich sowohl für die Suchterkrankten als auch ihre Kinder die Kosten zu übernehmen. Die Kinder müssen unbedingt in die Therapie integriert werden und am Lebensalltag der Betroffenen teilnehmen können - dies bilde eine Grundlage für eine erfolgreiche Therapie.

Bedeutsam für Suchtabhängige seien auch die Beratungsangebote. Bedeutsam seien interkulturelle Beratungsstellen. Viele der Geflüchteten hätten psychische Traumata, die von diesen oft versuchsweise mit dem Gebrauch von Cannabis bekämpft werden würden. Hier entstünden neue Suchtabhängigkeiten. Die Wirkstoffe von Cannabis hätten sich im Laufe der Jahre verändert, die Abhängigkeitsgefahr werde zumeist dramatisch unterschätzt.

Der Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. betreibt in Berlin und Brandenburg 28 stationäre, ambulante und ganztägig ambulanten Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatungen, Kindertages- und -wohngruppen, sowie eine Schule. Für ausführliche Informationen empfehle ich einen Besuch der Homepage des Tannenhof Berlin-Brandenburg. Die Suchthilfe des Tannenhof Berlin-Brandenburg konzentriert sich auf Abhängige von Alkohol, Medikamenten und Drogen und bietet stationäre sowie ambulante Therapien an. Finanziert werden die Therapieplätze durch die Sozialämter, die Deutsche Rentenversicherungsbund und auch durch die Krankenkassen.