Zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 16. September 2016 erklärt die Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg und Berichterstatterin für die Soziale Pflegeversicherung, Mechthild Rawert: „Für die SPD steht die PatientInnensicherheit an erster Stelle. Durch den medizinischen Fortschritt haben wir enorm viel erreicht. Viele Krankheiten, die früher sogar zum Tod führten, sind heute heilbar. Dennoch passiert es, dass Patientinnen und Patienten durch falsche Behandlung, Versorgungslücken oder schlechte Versorgungsqualität geschädigt werden. Deswegen müssen wir bei Gesetzesreformen in der Gesundheit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten stets mitdenken.
So auch im Krankenhausstrukturgesetz. Es ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Wir haben damit ermöglicht, dass erstmals Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan, d. h. aus der Versorgung. genommen werden können, wenn sie dauerhaft schlechte Qualität leisten. Erstmals ist die Qualität ein geleichberechtigtes Planungskriterium. Das ist bahnbrechend.
Die SPD kümmert sich auch um das Thema „Krankenhauskeime“. So haben wir in der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, dass wir eine Ausweitung des Screenings bei Patientinnen und Patienten vor der stationären Aufnahme fordern, um gefährliche Keime zu bekämpfen, bevor sie Schaden anrichten können. Zudem verbessern wir deutlich die Personalsituation in den Krankenhäusern, u. a. durch ein Pflegestellen-Förderprogramm. Damit unterstützen wir die „Pflege am Bett“ mit insgesamt 660 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 und dauerhaft 330 Millionen pro Jahr ab 2019 (in Kraft seit 05.11.2015). Ab 2017 können Kliniken einen Pflegezuschlag erhalten - mit 500 Millionen Euro im Jahr. Auch damit schaffen wir die Möglichkeit für mehr Pflegepersonal.
Mit dem E-Health-Gesetz (in Kraft seit 1. Januar 2016) haben wir einen Medikationsplan eingeführt. Mit diesem wollen wir vermeiden, dass gerade ältere, multimorbide Patientinnen und Patienten gleichzeitig Medikamente auf einmal zu sich nehmen, die untereinander nicht verträglich sind. Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) werden wir die Bewertung des Nutzens von Medikamenten verbessern und damit die Spreu vom Weizen trennen.“