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Mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt: Der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen wird eingedämmt!

 Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wird endlich stärker eingedämmt. Das hatte die SPD bereits in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Am 22. September 2016 hat nun der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Drs. 18/9232) in 1. Lesung beraten. Bis dahin war es ein steiniger Weg. Insbesondere die CSU hatte die Reformvorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles immer wieder blockiert.

Die Inhalte des Gesetzentwurfes: Künftig sollen LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich nur noch 18 Monate in einem Entleihbetrieb beschäftigt werden können und nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften erhalten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine entsprechende Tarif- oder eine Betriebsvereinbarung vorliegt bzw. Branchenzuschlagstarife vereinbart worden sind.

Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt

Die neuen gesetzlichen Regelungen helfen verantwortungsvoll handelnden Unternehmen. Er richtet sich gegen die schwarzen Schafe, die die bisherigen Regeln missbrauchen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion sind die Regelungen ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen. Wir SozialdemokratInnen hätten gern weiterreichende Kriterien durchgesetzt, zum Beispiel Equal Pay früher als nach neun Monaten oder die Einführung einer Beweislastumkehr bei missbräuchlichen Werkverträgen. Das ist aber mit der CDU/CSU-Fraktion nicht machbar.

Derzeitige Leiharbeit und Werkverträge als Instrument der Spaltung von Belegschaften

ArbeitgeberInnen nutzen seit einigen Jahren Leiharbeit und Werkverträge verstärkt dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Rund eine Million Menschen sind derzeit als LeiharbeitnehmerInnen beschäftigt. Sie erhalten oft weniger Lohn als die Stammbelegschaft, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte. Es gibt LeiharbeitnehmerInnen, die bis zu zehn Jahre in demselben Entleih- bzw. Einsatzbetrieb arbeiten. Zudem weichen ArbeitgeberInnen immer häufiger auf missbräuchliche Werkvertragskonstruktionen aus, um Leiharbeit zu umgehen und den eigenen Profit zu erhöhen.

SozialdemokratInnen melden sich zu Wort

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte während der 1. Lesung im Deutschen Bundestag: „Gute Arbeit und Zusammenhalt machen unser Land stark“. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn Arbeit durch missbräuchliche Leiharbeit und Werkverträge entwertet wird. KollegInnen, die in Leiharbeit arbeiten, erwarten, dass wir sie schützen. Bessere Regelungen für Leiharbeit und Werkverträge sind notwendig – dafür ist der Gesetzentwurf ein guter Schritt. Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen werde künftig auch schärfer bestraft. Außerdem stärkt der Gesetzentwurf die Tarifbindung. Vor allem der Ausbeutung in der Fleischindustrie wird mit den neuen Regelungen ein Riegel vorgeschoben.

Leiharbeit und Werkverträge auf ihren Zweck zurückführen

Ziel ist es, Leiharbeit und Werkverträge wieder auf ihren eigentlichen Zweck zurückzuführen: Denn Leiharbeit ist ein flexibles Instrument für Unternehmen, um Auftragsspitzen abarbeiten und zeitlich begrenzte Personalengpässe z. B. durch längere Krankheit eines Beschäftigten überwinden zu können. Und Werkverträge sind dazu da, die Herstellung von Werken wie die Programmierung einer Software oder das Anstreichen von Büroräumen, die nicht vom Unternehmen selbst erbracht werden können, per Werkvertrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben.

Equal Pay durchsetzen

Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass LeiharbeitnehmerInnen künftig nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammbelegschaft - auch Equal Pay genannt. Zudem soll eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gelten. Wird diese überschritten, muss die LeiharbeitnehmerIn in ein Normalarbeitsverhältnis im Einsatzbetrieb übernommen werden. Damit soll dem dauerhaften Einsatz von Leiharbeitskräften entgegengewirkt werden. Bei der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay werden zwei Überlassungen an denselben Entleihbetrieb zusammengerechnet, wenn die Unterbrechungen nicht länger als drei Monate dauern.

Vom gleichen Lohn nach neun Monaten kann nur abgewichen werden, wenn ein Branchenzuschlagstarif besteht. Dieser muss bereits nach sechs Wochen eine stufenweise Lohnerhöhung vorsehen, und spätestens nach 15 Monaten muss ein Lohn erreicht werden, der mit dem tarifvertraglichen Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers in der Einsatzbranche übereinstimmt. Auch für die Höchstüberlassungsdauer gilt: Es kann nur auf Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen von den 18 Monaten abgewichen werden.

LeiharbeitnehmerInnen dürfen nicht als StreikbrecherInnen in Unternehmen eingesetzt werden

Der Werkvertragseinsatz wird durch Stärkung der Informationsrechte von BetriebsrätInnen transparenter. BetriebsrätInnen müssen über die vertragliche Gestaltung des Einsatzes von Fremdpersonal informiert werden. Außerdem können Scheinwerkverträge künftig nicht mehr durch eine so genannte Vorratsverleiherlaubnis nachträglich legitimiert werden.