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Die Pflege kommt voran: Öffentliche Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III

 Bald haben wir ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)! Es wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Am Montag, 19. Oktober 2015, fand die Öffentliche Anhörung der ExpertInnen im Deutschen Bundestag dazu statt. Mit dem PSG III stärken wir die Verantwortung der Kommunen in der Pflege und bauen so die Pflegeberatung aus. Zudem entwickeln wir die Pflegeinfrastruktur vor Ort weiter.

Diese Punkte waren Thema der Anhörung, aber auch strittige Fragen, wie z. B. die Regelungen der Schnittstellen zwischen dem Bundesteilhabegesetz und dem Pflegestärkungsgesetz sowie der Hilfen zur Pflege und die Pflegestärkungsgesetze. Denn eines gilt immer: das Struck´sche Gesetz.

Ich begrüße es außerordentlich, dass mittlerweile Videoaufnahmen von den Öffentlichen Anhörungen gemacht werden. Sie können die gesamte dreistündige Anhörung nachverfolgen. Ich lade Sie dazu herzlich ein.

Große Reform - 3 Pflegestärkungsgesetze

Wir entwickeln die Soziale Pflegeversicherung mit insgesamt drei Pflegestärkungsgesetzen weiter. Zwei dieser Gesetze haben wir im Deutschen Bundestag in 2014 und 2015 verabschiedet: Wir haben unter anderem die Leistungen in der Pflege für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verbessert, ein neues viel genaueres Begutachtungsverfahren und neue Pflegegrade eingeführt, welche die alten Pflegestufen ersetzen werden. Dem ganzen liegt ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeitsbegriff zugrunde, der alle relevanten Beeinträchtigungen in der Bewältigung des Alltags berücksichtigt. Damit verbessern wir die Versorgung insgesamt und besonders die Versorgung von kognitiv oder psychisch Erkrankten. Diese waren bisher benachteiligt. In Zukunft berücksichtigt die pflegerische Versorgung die individuelle Situation der Pflegebedürftigen besser. Mit dem PSG III setzen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in der Hilfe zur Pflege um.

Bessere Pflegeberatung

Zu den Kernzielen dieses dritten Gesetzes gehört auch, die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken und die Pflegeberatung auszubauen. Gute Beratung ist das A und O einer guten pflegerischen Versorgung. Grundsätzlich gilt: Wer gut beraten wird, kann überhaupt erst die Leistungen in Anspruch nehmen, die passgenau zum individuellen Fall sind. Wir wollen mehr Pflegestützpunkte und eine erstklassige Pflegeinfrastruktur vor Ort.

Die Kommunen erhalten für fünf Jahre ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. In diesen Pflegestützpunkten wird es sowohl Beratung der Pflegekassen als auch kommunaler Stellen angeboten – „Beratung aus einer Hand“. Außerdem werden in Kreisen und kreisfreien Städten bis zu 60 Modellvorhaben eingerichtet, in deren Rahmen die Kommunen zusätzliche Beratungsaufgaben in der Pflege übernehmen können.

Bessere Pflegeinfrastruktur

Auch die Pflegekassen sind in Verantwortung: Um künftig eine gute Pflegeinfrastruktur zu gewährleisten, werden sie sich an Ausschüssen beteiligen, die von den Ländern eigerichtet werden können. Diese Ausschüsse entwickeln Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur in den Kommunen.

Strittige Punkte, unter anderem Schnittstelle zum Bundesteilhabegesetz

In der Öffentlichen Anhörung haben wir auch zu strittigen Punkten im PSG III wie z. B. den Schnittstellen zwischen Pflegestärkungsgesetz und Bundesteilhabegesetz Fragen gestellt und Antworten von den ExpertInnen bekommen. Das Bundesteilhabegesetz soll die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Bei der Regelung der Schnittstellen geht es beispielsweise darum, dass in beiden Gesetzen klargestellt werden soll, wann pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Pflegeleistungen und wann sie - ggf. komplementär - Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.

Das Struck´sche Gesetz „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Gerade diese Schnittstelle der von zwei Bundesministerien vorgelegten Gesetzentwürfe prüfen wir SPD- Bundestagsabgeordnete in den Arbeitsgruppen Gesundheit bzw. Arbeit und Soziales sehr intensiv. Wir SozialdemokratInnen arbeiten im Gesetzesverfahren kontinuierlich an beiden Gesetzen, verhandeln und bessern nach, damit die pflegerischen Versorgungleistungen und die Leistungen der Eingliederungshilfe überall bei dem Menschen mit und ohne Behinderungen vollumfänglich ankommt.