Hauptmenü

Bund entlastet Länder und Kommunen weiter bei den Integrationskosten

Bund und Länder hatten sich im Sommer 2016 darauf verständigt, dass der Bund mehr finanzielle Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen leistet. Dieser Beschluss wird nun gesetzlich geregelt. Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich zusätzlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale. Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zugeteilt werden.

 

Integrationspauschale plus soziale Wohnraumförderung

Der Bund wird Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für die Integration der Flüchtlinge zusätzlich finanziell unterstützen. Am 20. Oktober 2016 hat das Parlament in 1. Lesung über den entsprechenden „Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“ der Koalition beraten (Drs. 18/9980).

Mit dem Gesetz sollen die Vereinbarungen der RegierungschefInnen der Länder mit der Bundesregierung vom 16. Juni 2016 sowie vom 7. Juli 2016 umgesetzt werden: Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich zusätzlich 2 Milliarden Euro über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile als Integrationspauschale.

Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und über die so genannten Kompensationsmittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf schlägt zudem auch einen möglichen Transferweg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte weitere Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro von 2018 an vor: 1 Milliarde Euro soll nach dem Entwurf über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den KdU durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden.