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Mein Appell: „Geben Sie dem Bundesteilhabegesetz eine Chance“

Die Diskussion um das künftige Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschäftigt auch die Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung. Um den Berliner Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen für die parlamentarischen Beratungen noch Botschaften mit auf den Weg zu geben, sind alle MdB´s zur Sitzung am 16. November 2016 eingeladen worden. Ich bin dieser Einladung zusammen mit zwei Kollegen sehr gerne gefolgt. Die Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung sind unter anderem das Integrationsamt, die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V., das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben und die Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerbehinderter Menschen. Zusammen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung will der Landesbeirat die Behindertenpolitik des Landes Berlin beeinflussen, will zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung in Berlin beitragen und die Gleichstellung fördern. Kurzum: ein inklusives Berlin. Dafür mache auch ich mich stark.

Viel Kritik der Behindertenverbände - Kernforderungen

Auch in diesem Gremium wurde die Befürchtung geäußert, dass das Gesetz finanzielle und soziale Rückschritte für BerlinerInnen mit Behinderung(en) mit sich bringe, die sich durch gekürzte Geldleistungen und erzwungene Umzüge in stationäre Einrichtungen äußerte. Den zuständigen Abgeordneten fehle es häufig am nötigen Wissen und der eigenen Erfahrung. Erstes teile ich nicht, letzteres ja.

In der Sitzung wurden erneut deutliche Forderungen gestellt:

  • Größere Berücksichtigung der Forderungen der Verbände bei Anhörungen im Bundestag
  • Die Interessen der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen und nicht die der Wirtschaft oder der Sozialhilfeträger: Es darf keine Einsparungen an Menschen mit Behinderung geben!
  • Ausführlichere Detailausarbeitung, um Interpretationsspielräume einzelnder SachbearbeiterInnen zu vermeiden, Rechtssicherheit herstellen
  • Unklarheiten zur Hilfebedarfsermittlung beseitigen
  • “Keinem wird es schlechter gehen” als feste Zusicherung in das Gesetz aufnehmen
  • Zu den anstehenden Evaluationen zum PSG III/BTHG einen Beirat mit Menschen mit Behinderungen schaffen
  • Erhöhung der Sanktionen bei der Nichterfüllung der 5%-Quote für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen
  • Das „Poolen“ von Leistungen darf die individuelle Teilhabe nicht einschränken.

„Besser kein Gesetz als dieses“ so die auch breit vertretene Haltung. Die Hoffnung: Die UN-Behindertenrechtskonvention könne ohne ein Bundesteilhabegesetz eine bessere Dynamik entfalten. Dem widerspreche ich: Die UN-BRK entfaltet ohne ein Bundesteilhabegesetz wenig bis nichts. Diese UN-BRK bewirkt keinerlei Rechtsverbindlichkeit in Deutschland ohne eine gesetzliche Struktur. Und die schaffen wir mit dem BTHG. 

Parlamentarischer Beratungsverlauf läuft noch - endgültige Entscheidungen stehen noch aus

In der Diskussion habe ich mich bemüht, den Befürchtungen entgegenzutreten. Noch konnte und wollte ich aber auch noch nicht zu viel aus den laufenden Beratungen zwischen den Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie Gesundheit zusammen mit den entsprechenden Arbeitsgruppen der Koalitionspartner mitteilen, da viele Entscheidungen noch nicht konsentiert sind. Ende der kommenden Sitzungwoche (47. Kalenderwoche) kann ich mehr und detaillierteres sagen.

Die zahlreichen auch äußerst kreativen Aktionen und Kundgebungen sind im Parlament durchaus wahrgenommen worden. Auch wir ParlamentarierInnen wollen mehr ermöglichen, wollen die Selbstbestimmung und Teilhabe stärken, wollen eine inklusive Veranstaltung.

Am 8. Dezember 2016 veranstalte ich eine Informationsveranstaltung. Zu dieser lade ich herzlich ein.

Meine Position zum Bundesteilhabegesetz - meine Stimme für einen ersten Schritt

Ich führe zum Pflegestärkungsgesetz III und zum BTHG zahlreiche Gespräche. Ich kann auch die Ängste nachvollziehen – soll doch damit den Herausforderungen aller Menschen mit Behinderung gerecht werden – und der damit verbundenen vielfältigen Bedürftnisse der großen und vielfältigen Gruppe der Menschen mit Behinderungen.

Das BTHG ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für alle Gesetze gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Ich stimme für das Bundesteilhabegesetz, um zu ermöglichen, dass wir mit diesem einen großen sozialpolitischen Meilenstein leisten und eine kontinuierliche Weiterentwicklung für eine inklusive Gesellschaft zu ermöglichen.