[aktualisiert]
Der Bundesrat verabschiedete am 16. Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz (PSG) III. Beide Gesetze treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Das PSG III bildet den Abschluss der größten Pflegereform seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellen wir entscheidende Weichen in Richtung inklusiver Gesellschaft.
Mit dem PSG III übertragen wir den neuen bedarfsgerechteren Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in die Hilfe zur Pflege des SGB XII. Auch Sozialhilfeempfangende sollen von den neuen Leistungen des PSG III profitieren. Und wir setzen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Kommunen erhalten für fünf Jahre das Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. In 60 Modellvorhaben erproben wir die Pflegeberatung aus einer Hand - in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung. Ein richtungsweisender Schritt in der Pflege. Nur wer gut beraten wird, kann auch alle ihr oder ihm zustehenden Leistungen beanspruchen.
Zusätzlich zur Zustimmung wurden drei Entschließungsanträge zum PSG III verabschiedet:
Mit dem BTHG lösen wir die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe (zwölftes Sozialgesetzbuch) und überführen sie in ein modernes Teilhaberecht nach dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Erwerbstätige Leistungsbezieher*innen können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Und es wird künftig einen bundesweiten Anspruch auf ein Budget für Arbeit geben, um auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Alternativ zum Arbeitsbereich der Werkstatt können künftig auch andere Anbieter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anbieten. Das bedeutet mehr Wahlmöglichkeit und Selbstbestimmung.
Zusätzlich zur Zustimmung wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet. Der Bundesrat begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Evaluation der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in den Jahren 2017 bis 2021 für die zentralen neuen Leistungen im Bundesteilhabegesetz:
Die Länder erwarten nun, dass der Bund im Lichte der Ergebnisse der Evaluation etwaige bei den Ländern oder auf kommunaler Ebene anfallende Kostensteigerungen durch das BTHG vollständig und damit auch rückwirkend sowie dauerhaft übernimmt. Wir werden auch in der kommenden Legislatur über das Bundesteilhabegesetz auf allen Ebenen debattieren müssen - und wollen.
Für mich als Pflegepolitikerin ist es wichtig, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege gibt es nicht. Dafür haben die SPD-Bundestagsfraktion und ich persönlich intensiv gekämpft. So räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen.
Beide Gesetze sind ein Ausdruck aller föderalen Ebenen. Viele wichtige Vorschläge und Forderungen von Verbänden und Bundesländern, von Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen sind in die Gesetze eingeflossen. Dieses ist nun ein sehr gutes Fundament. Wir machen weiter, Seit an Seit, für Selbstbestimmung und Teilhabe.