Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen dient dazu, dass Frauen in Deutschland künftig für die gleiche oder gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Dazu wird es mehr Transparenz bei den Gehaltsstrukturen geben. Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten müssen Frauen, die wissen möchten, was sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen, künftig Auskunft erteilen.
Viele Frauen ahnen, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen im Betrieb, auch wenn sie die gleiche Arbeit machen. Meist erfahren Sie von der faktischen Lohnlücke durch Zufall. Dabei steht seit 1949 im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Nur beim Lohn gilt das in der Praxis häufig nicht. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verdienen Frauen pauschal 21 Prozent weniger als Männer. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Das hängt zum Teil damit zusammen, dass sie öfter in Teilzeit arbeiten und häufiger Jobs in schlechter bezahlten Branchen haben, wie etwa in der Pflege oder in der Kinderbetreuung. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen fünf bis sieben Prozent.
Bei der Bundestagsdebatte sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, erstmals werde in einem eigenen Gesetz das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" festgeschrieben. Die Regierung wolle, dass Frauen genauso fair bezahlt würden wie Männer. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, durch Berichtspflichten und Prüfverfahren müssten sich die Unternehmen künftig mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen.
Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – das so genannte Lohngerechtigkeitsgesetz – wurde am 30. März 2017 von der Großen Koalition beschlossen. Umgesetzt wird damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Seit an Seit haben dafür Sozialdemokrat*innen, Gewerkschafter*innen und Frauenorganisationen und Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) verbänden hart gekämpft.
Das Gesetz schreibt das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ fest. Ziel des Gesetzes ist, mit größerer Transparenz bei den Löhnen zu erkennen, wo Frauen benachteiligt werden. Denn nur wer diese Ungerechtigkeiten kennt, kann sie auch beseitigen. Dadurch sollen Fähigkeiten und Kompetenzen ohne Diskriminierung bewertet, Gehälter auf Augenhöhe verhandelt und eine offene Unternehmenskultur gefördert werden.
Das regelt das Lohngerechtigkeitsgesetz:
Wenn eine Frau in einem der gut 18.000 Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten wissen möchte, nach welchen Kriterien sie bezahlt wird, dann muss der Arbeitgeber ihr jetzt dazu Auskunft geben. So erfährt sie, was sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdient, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit machen. Neben dem Grundgehalt werden auch zwei Entgeltbestandteile berücksichtigt; zum Beispiel ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf. Selbstverständlich können Männer auf dem gleichen Weg in Erfahrung bringen, wie sie im Verhältnis zu ihren Kolleginnen entlohnt werden. Von diesem so genannten Auskunftsanspruch können bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Außerdem macht es das Gesetz Betriebsräten leichter, Auskünfte zur Lohnstruktur einzuholen.
Zudem müssen die 6.300 Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, die einen Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen haben, künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung, der Lohngleichheit sowie den eigenen Maßnahmen informieren. Sie müssen ihre Lohnstrukturen nach dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ regelmäßig zu überprüfen. Die Berichte müssen dann öffentlich zugänglich sein.
Das Bundesfrauenministerium wird die Wirksamkeit des Lohngerechtigkeitsgesetzes überprüfen. Darüber hinaus soll bei der Berufswahl so beraten werden, dass sie ohne Rollenstereotype erfolgt. So sollen beispielsweise mehr Frauen für technische Berufe und mehr Männer für den sozialen Bereich gewonnen werden.
Neben den sozialdemokratischen Erfolgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung des Mindestlohns sowie der gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen ist der Gesetzentwurf für Entgelttransparenz ein notwendiger Schritt für einen faireren Arbeitsmarkt. Für die SPD-Fraktion bleibt es auch künftig das Ziel, dass alle Beschäftigten unabhängig von der Unternehmensgröße das individuelle Auskunftsrecht erhalten. Das Prüfverfahren zur Lohngerechtigkeit will die SPD-Fraktion verbindlich regeln sowie nur zertifizierte Verfahren zulassen. Zudem will die SPD-Fraktion Verbandsklagen ermöglichen, um Lohngleichheit durchsetzen zu können.