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Die Arbeit der Deutschen Stiftung Patientenschutz

Unser Gesundheitszustand kann sich innerhalb kürzester Zeit - sei es durch Unfall oder Krankheit - oder auch längerer Zeit, u.a. aufgrund des Alterns verschlechtern. Wir sind dann auf Hilfe und Unterstützung angewiesen, durch Familienangehörige oder auch durch anfangs unbekannte beruflich Pflegende. Gut ist es, wenn einem dann die entsprechende Beratung zur Verfügung steht. Eine der Stellen, die bei rechtlichen Fragen -in bestimmten Fällen ausschließlich für Mitglieder - sowie bei schwierigen medizinischen oder pflegerischen Situationen Unterstützung bietet, ist die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Stiftung tritt im politischen und gesellschaftlichen Raum auch als Interessensvertreterin insbesondere für Schwerstkranke, Pflegebedürftige und Sterbende auf. Unter anderem auch im Hinblick auf die gerichtliche Schritte. Die Stiftung hat rund 55.000 Mitglieder.

„Mechthild will´s wissen“

Unter dem Motto „Mechthild will´s wissen“ habe ich am 11. April 2017 die Stiftung besucht. Im sehr informationsreichen Gespräch mit Eugen Brysch, Vorstand und Rieke Sturzenegger, Referentin Hauptstadtbüro und Syndikusrechtsanwältin der Stiftung, habe ich vieles über die Arbeit der Stiftung erfahren. Dafür meinen ganz herzlichen Dank.

Einen Großteil der praktischen Arbeit macht die Beratung am Patient*innenschutztelefon (Dortmund: 0231 7380730, Berlin: 030 28444840, München: 089 2020810) aus. Unter den kostenfreien Rufnummern beraten Sozialarbeiter*innen, Pflegeexpert*innen und Jurist*innen Menschen mit Fragen unter anderem zum Pflegebedarf. Zu den klassischen Beratungen der Stiftung Patientenschutz gehört die Patient*innenverfügung. Die Stiftung unterstützt Angehörige und Pflegebedürftige auch beim Widerspruch gegen die Festlegung einer bestimmten Pflegestufe bzw. ab dem 1. Januar 2017 eines Pflegegrades. Diskutiert wurde auch über die durch die Pflegestärkungsgesetze in Kraft getretenen Veränderungen.

Zu den zentralen Themen der Gesprächsrunde gehörte insbesondere auch eine noch zu verbessernde palliative Versorgung von Sterbenden in den Pflegeeinrichtungen. Leider würden noch viel zu wenige Einrichtungsträger, ihren Mitarbeiter*innen entsprechende Fort- und Weiterbildungskurse ermöglichen. Auch Vernetzungen mit ehrenamtlichen Sterbebegleiter*innen gäbe es noch viel zu wenig.