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Kein Geld mehr für die Feinde der Demokratie

Verfassungsfeindliche Parteien sind künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat der Deutsche Bundestag am 22. Juni 2017 mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Angenommen wurden die von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21) und zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Darüber freue ich mich sehr. Unsere Demokratie zeigt sich gegen Verfassungsfeinde wehrhaft. Ich teile die Haltung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der die Steuermittel für die NPD für eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze ansieht. Eine verfassungsfeindliche Partei stellt sich gegen den Staat, gegen seine Menschen und gegen seine Gesetze. Wir wollen einer Partei, die sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt keine Steuergelder geben!

502 Abgeordnete stimmten bei der namentlichen Abstimmung dem Entwurf der Koalition zu. Damit wurde die zur Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. Die SPD-Bundestagsfraktion stimmte geschlossen für diese Änderung, denn Verfassungsfeinde sollen nicht länger durch Steuerzahler*innen subventioniert werden. Die Gesetzesentwürfe sind maßgeblich von der SPD-Bundestagsfraktion initiiert worden. Damit setzen wir ein Zeichen dafür, dass unsere Demokratie keinen Platz für Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit bietet. Und eine wehrhafte Demokratie muss auch in der Lage sein, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Der neugefasste Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz

Der neue Absatz 3 des Artikels 21 des Grundgesetzes lautet jetzt wie folgt: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien." Entscheiden darüber, welche Partei als verfassungsfeindlich einzustufen ist, soll das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht war es auch, welches mit seiner Urteilsverkündung im Verfahren um das Verbot der verfassungsfeindlichen NPD die Initiative zu einer solchen Gesetzesänderung anregte.

Die Anforderungen sind niedriger als bei einem Parteiverbot. Der Finanzierungsauschluss gilt zunächst für sechs Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. In den Verhandlungen haben wir durchgesetzt, dass der Finanzierungsausschluss auch auf Ersatzparteien zu erstrecken ist. So können verfassungsfeindliche Parteien nicht einfach durch Umbenennung weiterhin von steuerlichen Vorteilen profitieren. In Zukunft können verfassungsfeindlich eingestellte Parteien ihre Wahlkampfkosten also nicht mehr zum Teil erstattet bekommen und auch Spenden an eine solche Partei sind dann nicht mehr steuerlich absetzbar.

Mit diesem Gesetz haben wir das Maßnahmenpaket gegen Verfassungsfeinde erweitert: Neben der Grundgesetzänderung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen, wurden außerdem das Parteien- und Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie das Gesetz für die Einkommens- und die Körperschaftsteuer geändert.

Unsere Demokratie muss wehrhaft sein

Im Parteiengesetz ist niedergeschrieben, wie sich die einzelnen Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Richtschnur für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, die wiederum an den Stimmergebnissen der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den letzten Landtagswahlen gemessen wird. Außerdem werden ihr der Umfang der Mitglieds- und Mandatsbeiträge und die rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt. So hat die NPD beispielsweise im letzten Jahr ca. 1,14 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung erhalten. Diese Partei spielt politisch kaum noch eine Rolle, da sie in keinem Landtag und auch im Bundestag nicht mehr vertreten ist und nur noch Sitze auf kommunaler Ebene und ein Mandat im EU-Parlament inne hat. Aber der Staat muss die Feinde der Demokratie ja trotzdem nicht finanzieren.