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Unterhaltsvorschuss: Für Alleinerziehende ist der 1. Juli ein Freudentag

Ab dem 1. Juli 2017 wird auch für 12- bis 18-Jährige ein Unterhaltsvorschuss für Kindern Alleinerziehender gewährt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Dafür haben wir Sozialdemokrat*innen, insbesondere die vormalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, sehr gekämpft. Wir wollen damit der Kinderarmut entgegensteuern. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits Anfang des Jahres vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das scheiterte am Widerstand der Kommunen, die sich durch einen erhöhten Personalaufwand und eine Steigerung ihres Kostenvolumens überfordert fühlten. Eine Einigung wurde möglich, nachdem der Bund seine Beteiligung von derzeit einem Drittel auf 40 Prozent erhöht hat. Bundesweit beziehen 440.000 Eltern den Unterhaltsvorschuss, etwa 396.000 davon sind alleinerziehende Mütter. Die Mehrkosten werden auf 350 Millionen Euro geschätzt. Nun wurde das nötige „Bundesgeld“ als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern am 1. Juni gebilligt, am 2. Juni wurde die Reform des Unterhaltsvorschusses beschlossen. Damit kann die Reform zum 1. Juli in Kraft treten.

Für mich hat dieser Bestandteil der neuen Bund-Länder-Regelungen eine sehr hohe Relevanz. Berlin ist die Hauptstadt der Alleinerziehenden: 2015 waren laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Berlin 32 Prozent der Familien als alleinerziehend registriert. Während im Bundesgebiet rund ein Fünftel der Familien Alleinerziehende sind, ist es in Berlin fast jede dritte Familie. Das heißt: In Berlin leben deutlich mehr als 100.000 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. In neun von zehn Fällen sind die Alleinerziehenden Frauen. Nach Aussagen des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter bekommen rund 75 Prozent der Alleinerziehenden keinen oder weniger als den ihren Kindern zustehenden Kindesunterhalt. Die Verzögerung der Unterhaltsvorschussreform wurde von diesem Verein stark kritisiert.

Der neue Unterhaltsvorschuss verlängert sich und ist nicht befristet

Bislang wurde der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für höchstens 72 Monate gezahlt. Ab dem 1. Juli kann er unabhängig von einer Bezugsdauer bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Gezahlt wird in Zukunft:

  • für Kinder bis zum 6. Geburtstag 150 Euro,
  • bis zum 12. Geburtstag 201 Euro
  • und ab Juli für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag 268 Euro.

Während bei Kindern unter 12 Jahren das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils weiterhin keine Rolle spielt, hängt der Anspruch bei den über-12-Jährigen davon ab, ob die alleinerziehende Mutter* oder der/die Jugendliche selbst Hartz IV oder ALG II beziehen. Eigenes Einkommen des Elternteils oder des Kindes wird angerechnet.

Der Unterhaltsvorschuss ist kein Geschenk

Für Berlin heißt das: Da mit mehr Arbeitsaufwand für die Unterhaltsvorschusskassen gerechnet wird, erhält jeder Bezirk drei neue Stellen. Dies wurde notwendig, da mehr Kosten für Auszahlungen auf die Bezirke zukommen, wohl aber auch, weil damit gerechnet wird, dass viele Familien einen Antrag stellen werden, obwohl sie keinen Anspruch auf Gewährung haben. In Berlin hatten 2016 fast 27.000 Kinder Anspruch auf Unterhaltszuschuss. An sie wurden 55.352.749 Euro ausgezahlt, davon zahlte Berlin 36.901.833 Euro.

Die Stellen bei den Jugendämtern wurden aber auch mit der Maßgabe bewilligt, dass sie sich stärker als bisher darum kümmern sollen, dass nicht-zahlende Elternteile nach Möglichkeit belangt werden sollen. 2016 konnte von ihnen nur 10,2 Millionen wieder eingetrieben werden. Die nicht zahlenden Elternteile müssen der Unterhaltsvorschussstelle umfassend nachweisen, dass sie alle Mittel zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht eingesetzt haben. Können sie das nicht, wird ein fiktives Einkommen angesetzt und der Unterhaltsanspruch - sobald später Einkommen erzielt wird - nachträglich durchgesetzt.