Die SPD will Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben ermöglichen und die Angehörigen entlasten. Wir wollen gute Arbeit für Pflegekräfte und sicherstellen, dass alle Pflegebedürftigen die Pflege erhalten, die sie sich wünschen. Die Menschen müssen wissen, welche Leistungen ihnen zustehen. Die Rolle der Familie, Nachbarschaft und des ehrenamtlichen Engagements in der Pflege wollen wir stärken und mit der professionellen Pflege verknüpfen. Deswegen haben wir in der Großen Koalition auf Bundesebene zahlreiche Reformen durchgesetzt, die mittlerweile verabschiedet sind und die Pflege besser machen werden.
MEHR LEISTUNGEN FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE UND IHRE ANGEHÖRIGEN – IM UMFANG VON RUND 2,4 MILLIARDEN EURO
Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, steht mehr Geld zur Verfügung. Demenzerkrankte erhalten zusätzliche Leistungen. Pflegende Angehörige werden durch speziell auf sie zugeschnittene Angebote der Tages- und Nachtpflege entlastet.
PFLEGEKRÄFTE WERDEN GERECHTER BEZAHLT
Bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern dürfen Einrichtungen, die Tariflöhne zahlen, nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Das stärkt Heime, die faire Löhne zahlen.
DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF IST EINGEFÜHRT
Pflegebedürftige werden nicht mehr nur anhand von körperlichen Einschränkungen in einen Pflegegrad eingestuft. Jetzt werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen von Menschen gleichermaßen einbezogen. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hilft zum Beispiel Demenzkranken. Durch die Reformen in der Pflege stehen dauerhaft mehr als fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung.
WIR ENTWICKELN DEN PFLEGEBERUF WEITER
Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflegeschüler*innen sollen künftig gemeinsam ausgebildet werden. Damit verbessern wir ihre Aufstiegschancen, sichern die Freiheit bei der Berufswahl und ermöglichen ihnen, zwischen den verschiedenen Bereichen zu wechseln. Gerade die Altenpflege wird dadurch erheblich gestärkt.
FAMILIE, PFLEGE UND BERUF VEREINBAREN
Beschäftige, die plötzlich die Pflege für einen Angehörigen organisieren müssen, erhalten jetzt für zehn Tage eine Lohnersatzleistung. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine bis zu zweijährige teilweise Freistellung für die Pflege Angehöriger.
WÜRDEVOLLES LEBEN BIS ZUM ENDE
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz bauen wir die Hospiz-und Palliativversorgung aus. Alle Menschen sollen im Sterben gut begleitet und versorgt werden.
Wir setzen uns ein - für die über 2,9 Millionen Pflegebedürftigen, von denen 1,38 Millionen allein durch Angehörige gepflegt werden, und die über 1.086.000 Beschäftigten in der Pflege.