Die weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen die Menschenrechte. Sie bedarf der weltweiten Ächtung. Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) findet auch in Einwanderungsländern des Westens, also auch Deutschland, statt. FGM ist eine grausame kulturelle Tradition. Sie ist nicht religiös geboten.
Derzeit ist die Strafverfolgung einer im Ausland begangenen Genitalverstümmelung problematisch, denn oft kann Eltern keine Vorbereitungshandlung in Deutschland nachgewiesen werden. Aufgrund des Territorialprinzips und der Tatsache, dass die Genitalverstümmelung nicht in dem in § 5 StGB geregelten Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter enthalten ist, ist deutsches Strafrecht nur anwendbar, wenn die Tat im Herkunftsland mit Strafe bedroht ist.