Am 30. November 2006 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 (Drs. 16/3268, 16/3637) beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung wird danach zum 1. Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent angehoben. Zugleich wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stärker reduziert als im Frühjahr vorgesehen war. Der Satz wird nun von 6,5 auf 4,2 Prozent sinken. Dies sind 0,3 Prozentpunkte mehr als ursprünglich geplant. Der Grund ist der hohe Überschuss der Bundesagentur für Arbeit.