(Erschienen in: TS aktuell, Ausgabe Nr. 18, Oktober/November 2015)
Wie will ich sterben? Wie soll das aussehen - mein selbstbestimmtes Sterben? Darf mir jemand dabei helfen?
Wird mit einer erlaubten Beihilfe zum Suizid Druck auf Schwache und Einsame ausgeübt? Ist die Debatte um Sterbehilfe nicht vor allem eine um die Frage: In welcher Gesellschaft will ich leben? Diese sehr persönlichen Fragen werden derzeit breit diskutiert.
Die moderne Medizin stellt uns am Lebensende vor die Frage, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Die Vorschläge reichen von einem völligen Verbot bis hin zu einer geregelten Freigabe von Beihilfe zum Suizid.
Blutspenden ist eine der größten Gemeinschaftsinitiativen im Lande. Im Bundestag wurden Berliner BlutspenderInnen geehrt, die mindestens bereits 100 Vollblutspenden freiwillig und unentgeltlich geleistet haben. Die Veranstaltung fand auf Einladung von Frank-Walter Steinmeier am 26. September 2015 im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses statt. Unter den zahlreichen BlutspenderInnen, die vom Deutschen Roten Kreuz eine Ehrennadel mit einer Urkunde erhielten, wurde auch ein Berliner für 250 Mal Blutspenden geehrt - welch ein Vorbild! Allen SpenderInnen möchte ich für ihren lebensrettenden Einsatz herzlich danken.
Plenum des Netzwerks Frauengesundheit Berlin am 9. September 2015
Es ist im Kern ein brisantes Thema. Leider wird die Brisanz und Wichtigkeit derzeit für viele erst rückwirkend erkennbar, wenn die Folgen des Fehlens schon zu spüren sind. Es geht um Prävention. Ein großer Schritt hin zu mehr Vorsorge und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen wurde am 18. Juni 2015 vom Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) beschlossen. Nach der Befürwortung des Bundesrates ist das Gesetz am 25. Juli in Kraft getreten. Doch wie wird aus einem Gesetz Prävention und Gesundheitsförderung im Alltag?
Das Pflegeforum des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen am 8. September 2015
Das zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz I war ein wichtiger Meilenstein dieser Legislaturperiode. Ein weiterer Meilenstein wird jetzt mit der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Angriff genommen. Bis jetzt stehen vor allem verrichtungsbezogene Beeinträchtigungen im Mittelpunkt der Begutachtung. Deswegen sind vor allem Menschen mit psychischen und kognitiven Erkrankungen, darunter demenzerkrankte Menschen, beim Zugang zu den Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung benachteiligt. Zuwenig wurde der Mensch als Individuum in seiner ganzheitlichen persönlichen Lebenssituation beachtet. Diese Gerechtigkeitslücke hat Auswirkungen auf die Verteilung der Mittel der sozialen Pflegeversicherung. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.
(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 18 - 65. Jahrgang, 12. September 2015)
Mechthild Rawert: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt
Was lange währt, wird gut! Der Kabinettsentwurf des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) liegt nun vor und die parlamentarische Debatte dazu ist voll im Gange. Dieses Gesetz wird die größte Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995. Dafür hat die SPD viele Jahre hartnäckig gearbeitet und gekämpft. Intensive Debatten in der Politik, zwei hochkarätig besetzte ExpertInnenbeiräte und zwei umfangreiche Modellstudien haben den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gründlich vorbereitet. Dieser bewirkt für die Pflegebedürftigen bedeutend mehr Bedarfsgerechtigkeit, mehr Teilhabe im Alltag und bessere Chancen für die Rehabilitation. Bisherige Benachteiligungen für Menschen mit kognitiven (z. B. demenziellen) oder psychischen Erkrankungen gegenüber somatisch Erkrankten heben wir damit endlich auf. Viele Gründe, uns zu freuen!