Appell von Bundestagsabgeordneten zum NSU-Prozessauftakt am 17. April
Am 17. April eröffnet der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München das Strafverfahren gegen Beate Z. (38), Ralf W. (38), Carsten S. (33), André E. (33) und Holger G. (38) wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU). Das Verfahren ist zurecht für Öffentlichkeit und Medien von großem Interesse. Wenig überraschend ist, dass sich insbesondere die türkische Öffentlichkeit und türkische Medien für den Prozessauftakt interessieren, sind doch acht der zehn Opfer Türkeistämmige.
Wir sind der Ansicht, dass das große Interesse für das Oberlandesgericht München vorhersehbar hätte sein können bzw. sein müssen. Dies ist bisher leider nur unzureichend geschehen. Wichtig ist nun nicht den Eindruck entstehen bzw. verfestigen zu lassen, dass hier eine breite internationale Öffentlichkeit, Medien und Migrantinnen und Migranten vom Prozess ausgeschlossen werden.