Der Bundestag hat am 5. Juli das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Damit werden künftig alle VerbraucherInnen Anspruch auf Informationen haben, die den Behörden zu Lebens- und Futtermitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen wie Textilien vorliegen. Auch die Befugnisse der Behörden werden erweitert: Diese können sich dann aktiv einschalten und die Öffentlichkeit im Sinne des Verbraucherschutzes über Vorfälle und Unternehmen, die in Skandale verwickelt sind, informieren. Beispielsweise bekommen sie das Recht, Rückrufaktionen und sonstige Informationen der Lebensmittelbranche ins Internet zu stellen.