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Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung sollen nicht eingeschränkt werden

Die Bundesregierung will den Anspruch auf Teilzeitarbeit nicht auf die Betreuung von Angehörigen beschränken. Die bisherige Gesetzeslage verteidigt sie in ihrer Antwort (16/4473) auf eine Große Anfrage als Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Würde der Teilzeitanspruch an bestimmte Pflichten gekoppelt, könnte das dazu führen, dass Arbeitgeber vor allem Frauen seltener einstellen würden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen seien schon jetzt ausreichend vor einer Überlastung geschützt.

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