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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Meine Abschiedsrede im Deutschen Bundestag

In der Nacht zum 25. Juni 2021 habe ich meine letzte Rede als gewählte Volksvertreterin des wunderschönen Wahlkreises Berlin-Tempelhof-Schöneberg gehalten.
Und das zu einem sehr bedeutsamen Gesetz für mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum: die Reform des Mietspiegelrechts.

Mit der Reform des Mietspiegelrechts stärken wir die Rechte der Mieter:innen und die Sicherheit im eigenen zu Hause bleiben zu können. Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen führen wir eine Mietspiegelpflicht ein und ermöglichen so, dass die Mietpreisbremse auch konsequent umgesetzt wird. 

Konsequenzen aus dem VI. Armuts- und Reichtumsbericht

Auftsieg aus unteren sozialen Lagen gelingt immer weniger. Ein Richtungswechsel gelingt nur mit anderen politischen Mehrheiten

Ich begrüße es deutlich, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales zum VI. Armuts- und Reichtumsbericht am gestrigen Montag, 21.06.21, noch eine Öffentliche Veranstaltung organisiert und damit eine konzentrierte Vorlage für die notwendigen ersten Schritte der nächsten Bundesregierung vorgelegt hat.

Schließlich zeigt dieser deutlich, dass wir gesellschaftspolitisch unbedingt die soziale Spaltung schließen und mehr soziale Mobilität ermöglichen müssen. Das ist nicht nur volkswirtschaftlich richtig, sondern es stärkt zugleich den sozialen Zusammenhalt und unsere Demokratie.
Hier können die einzelnen  Stellungnahmen nachgelesen werden.

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie berät über Einrichtung eines Pandemierats

Zur Idee der Einrichtung eines Pandemierats als Beratungsgremium des Deutschen Bundestages befragten die Mitglieder des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2021. 

Die Idee Pandemierat  

Grundlage dieser Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem ein Pandemierat 

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/pandemie/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9wYW5kZW1pZS9hbmhvZXJ1bmdlbi84NDY5OTQtODQ2OTk0&mod=mod837786

aus Wissenschaftler*innen und Bürger*innen gegründet werden soll, um den Bundestag fortlaufend bei der Bewertung der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegten Erkenntnisse zu unterstützen

Die Hauptgründe, warum diese Idee eines Pandemierates in der vorgeschlagenen Form nicht eingerichtet werden sollte, sind schnell benannt: Wissenschaftliche Expertise holt sich der Deutsche Bundestag in den verschiedenen Ausschüssen ständig ein, selbstverständlich auch zur Sars-Cov-2-Pandemie. Gleiches macht dieses parlamentarische Begleitgremium zu den sehr verschiedenen Aspekten der Pandemie auch. Eine Bürger*innenbeteiligung macht jede* Abgeordnete* in ihren jeweiligen Wahlkreisen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Strukturell und verfassungsrechtlich hielt der vorgelegte Entwurf den Einwänden der Expert*innen ebenfalls nicht stand. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages repräsentieren bereits in geeigneter und erprobter Weise die Bevölkerung, sie sind vom Volk gewählt und gleichzeitig unabhängig. Die Auswahl der Bürger*innen im vorgeschlagenen Pandemierat erfolge willkürlich. Ein weiterer Kritikpunkt lautete, dass der Pandemierat laut Antrag zwar durch den Deutschen Bundestag geschaffen werden, aber Maßnahmen auf Länderebene kontrollieren solle. Dafür hat der Bundestag aber keinerlei Entscheidungsgewalt. Ein Fazit lautet daher: Der Vorschlag entspricht schlichtweg nicht den Maßstäben des deutschen Parlamentsrechts. Weitere Schwächen des hier vorgeschlagenen Pandemierates sind das Durcheinander von Beratung, Kontrolle und Beteiligung. Auch die zum Ausdruck gebrachte Misstrauenshaltung gegenüber gewählten Abgeordneten ist unangemessen. 

Selbstverständlich sei es den Parteien unbenommen, eigene Pandemieräte einzurichten, um sich bei der Erstellung von Anträgen und Gesetzesentwürfen beraten zu lassen.


Neue Idee: ein dauerhaftes Gremium

Im Verlauf der Diskussion wurden Anregungen für weiterführende Überlegungen gegeben: Ein bei der Exekutive angesiedelter Pandemierat könne die bisherigen Strukturen tatsächlich sinnvoll ergänzen. Für die Zukunft wird ein multidisziplinär besetztes „Surveillance“-Gremium wie in Großbritannien zur kontinuierlichen Beratung der Bundesregierung im Hinblick auf Pandemien vorgeschlagen. Dieses pluralistische, multiprofessionelle Gremium müsse dauerhaft etabliert werden und über einen kontinuierlichen Zugang zu allen relevanten Daten verfügen, um mögliche Risiken zu identifizieren und Handlungsempfehlungen aussprechen zu können.

Transparenz und Vertrauensbildung

In dem Antrag wird auch die Transparenz von Entscheidungen und die Vertrauensbildung in der Bevölkerung angesprochen – Punkte, die mir als sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete besonders wichtig ist. Ich hoffe hierzu auch durch meine öffentlichen Artikel von den Sitzungen des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie einen Beitrag zu leisten.

Zur Idee der Einrichtung eines Pandemierats als Beratungsgremium des Deutschen Bundestages befragten die Mitglieder des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2021. 

Die Idee Pandemierat  

Grundlage dieser Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, nach dem ein Pandemierat aus Wissenschaftler*innen und Bürger*innen gegründet werden soll, um den Bundestag fortlaufend bei der Bewertung der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegten Erkenntnisse zu unterstützen.
Die Hauptgründe, warum diese Idee eines Pandemierates in der vorgeschlagenen Form nicht eingerichtet werden sollte, sind schnell benannt:

Es besteht erheblicher Bedarf an sozialen Nachteilsausgleichen

Diskussion im Parlamentarischen Begleitgremium über gesundheitliche und soziale Dimension der Covid-19-Pandemie

Die gesundheitliche und soziale Dimension der Pandemie stand im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am Donnerstag, dem 17. Juni 2021.
Einhellig die Meinung der Sachverständigen: Die soziale und ökonomische Lebenslage der Menschen schon vor der Corona-Pandemie entscheidet im großen Maße mit über die die sozialen, wirtschaftliche und auch gesundheitlichen Folgen während und nach der Pandemie. Mittlerweile ist erwiesen, dass die Menschen aus sozio-ökonomisch schlechter gestellten Verhältnissen häufiger im Krankenhaus, häufiger auf den Intensivstationen waren als Menschen aus bessergestellten Lebenslagen.

Femizide müssen als geschlechtsspezifische Tötung geahndet werden

Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion fordern in einem aktuellen Positionspapier „Femizide benennen – 
Jegliche Formen geschlechtsspezifischer Gewalt bekämpfen“ eine umfassende Gesamtstrategie.

Wichtig sind dabei Strafverschärfungen auf Grund geschlechtsspezifischer Beweggründe - gerade um die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser schützen und deren Rechte wahren zu können.

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