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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Bei Kontaktbeschränkungen besondere Bedürfnisse berücksichtigen

Erste Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie zu Kontaktreduzierung und Kontaktsettings

Das Parlamentarische Begleitgremium Covid-19-Pandemie (PBG) hat sich am Donnerstag, dem 29. April 2021 in einer Öffentlichen Anhörung mit dem Thema „Evidenzbasierte Kontaktreduzierung und risikoarme Kontaktsettings im Alltag“ befasst.
Dieses Gremium wurde jüngst vom Deutschen Bundestag als Unterausschuss des Gesundheitsausschuss eingerichtet, um sich intensiver mit den zahlreichen gesundheitlichen und sozialen Fragen zu befassen, die die Bewältigung der Covid-19-Pandemie als gesamtgesellschaftliche Herausforderung mit sich bringt. Ihm gehören 21 Mitglieder aus allen Fachausschüssen an.
Als Ordentliches Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz nehme ich als stellvertretendes Mitglied an den von nun bis zur Bundestagswahl wöchentlichen Sitzungen des PBG Covid-19-Pandemie teil.

Teilhabe im Alltag erleichtern. Bundestag verabschiedet Teilhabestärkungsgesetz

Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erleichtern, auszubauen und zu stärken, das ist – wie der Name schon sagt – Sinn und Zweck des Teilhabestärkungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. April 2021 beschlossen hat.

Es enthält viele kleine, für viele auf den ersten Blick vielleicht unbedeutende Regelungen, die jedoch für Menschen mit Behinderung eine große Relevanz haben und ihnen helfen, mit den zahlreichen Hürden und Herausforderungen, die sie im Alltag und im Arbeitsleben zu bewältigen haben, besser zurechtzukommen.

Corona-Notbremse: Kein Flickenteppich mehr. Parlament beschließt Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Am Mittwoch, 21. April 2021 haben wir im Deutschen Bundestag die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach ausführlicher Debatte im Plenum und insgesamt sieben namentlichen Abstimmungen wurde der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet. 

Damit ist der Weg frei für zusätzliche, bundeseinheitliche Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Erstmals gibt es damit deutschlandweit die gleichen Regeln und keinen Flickenteppich mehr

Es geht nur gemeinsam! SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht Positionspapier zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Seit über einem Jahr leben wir nun schon mit der Corona-Pandemie; aktuell befindet sich Deutschland in der dritten Welle. Mehr als 80.000 Menschen sind durch das Virus gestorben. Die Intensivstationen sind voll, Ärzt*innen und Pflegekräfte klagen über Engpässe, und noch immer stecken sich viel zu viele Menschen an.

Um die aktuelle Situation besser in den Griff zu bekommen, hat die Bundesregierung nun - wie die SPD-Bundestagsfraktion schon im November des vergangenen Jahres - vorgeschlagen, die Notbremse im Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich diese Initiative und hat dazu das Positionspapier „Es geht nur gemeinsam!“ 
veröffentlicht.

Den Mietspiegel endlich reformieren: Bezahlbaren und sozialen Wohnraum sicherstellen! Meine Rede im Plenum

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel 

Das Urteil des Bundesverfassungsrecht vom 15. April 2021 zum Berliner Mietendeckel ist ein grauer Tag für alle Berliner Mieterinnen und Mieter gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ formell verfassungswidrig ist. Damit wurde jedoch lediglich entschieden, dass das Land Berlin auf Grund konkurrierender Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern keine Zuständigkeit für den Erlass eines solchen Gesetzes besitzt. Über den Inhalt des Gesetzes hat das Bundesverfassungsgericht hingegen nichts gesagt. 

Mit dem Urteil drohen vielen Berliner*innen nun hohe Rückzahlungen an ihre Vermieter*innen. Der Berliner Senat stellt auf seiner Seite Informationen für alle vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Mieter*innen bereit.  

In meiner Rede am 16.04.2021 im Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass uns Parlamentarier*innen nun niemand mehr daran hindert, das Mietrecht an dieser Stelle sozialverträglich fortzuentwickeln. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns schon seit Jahren für ein verfassungskonformes Bundesgesetz für einen Mietenstopp aktiv ein. Meine Rede können Sie noch einmal im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen.

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