Zur morgigen Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes erklärt Mechthild Rawert:
Der Deutsche Bundestag wird die Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes beschließen. Ich werde dieser Änderung zustimmen. Auch der konsequenten Hartnäckigkeit der SPD- Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass die Unions- Fraktionen endlich ihren Widerstand zur Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgeben mussten.
Die Regierungsfraktionen schaffen mit der Neuänderung die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass der von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelte Tarifvertrag ins Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt wird. In dem Tarifvertrag sind Lohnuntergrenzen für BriefzustellerInnen von acht Euro bis 9,80 Euro brutto festgelegt.