UN-Behindertenrechtskonvention
Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen ist das Ziel der Internationalen UN-Behindertenrechtskonvention. Bund und Länder haben sich 2009 dazu verpflichtet, künftig allen Menschen mit besonderen Bedürfnissen gleiche Chancen und Teilhabe in allen Lebensbezügen zu ermöglichen. Ziel ist es, die individuell notwendigen Unterstützungsleistungen wie etwa Barrierefreiheit und Assistenz dort zur Verfügung zu stellen, wo immer Menschen sie brauchen, um aktiv und gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilzunehmen.
Fast 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, mehr als 350.000 in Berlin. Für sie und ihre Angehörigen ist der Wechsel der Perspektive von der Fürsorge zur gleichberechtigten Teilhabe ein Zugewinn an Autonomie und Gleichberechtigung. Aber dafür muss noch viel passieren. Das ist nicht kostenneutral zu erreichen. Angesichts der Berliner Haushaltslage ist es hier vor Ort aus eigenen Mitteln nicht so leicht umzusetzen.