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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Die Pflegeversicherung zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Für eine Sozialdemokratin fühlt es sich ungewohnt an, im Fraktionssaal der CDU/CSU an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen. Und dann noch an einer, zu der die Stiftung Marktwirtschaft eingeladen hat. Schon in der Einladung wird der unterschiedliche politische Blick deutlich: „Kann der angedachte neue Pflegevorsorgefonds ein vielversprechender und ausbaufähiger Einstieg in eine gerechtere intergenerative Lastenverteilung sein oder bleibt er nur ein wirkungsloser Tropfen auf dem heißen Stein? Und welche Erwartungen kann die Gesellschaft an die Eigenverantwortung des Einzelnen haben, sich gegen die finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit im Alter abzusichern?“.

Lennart Markovic: Praktikumsbericht mit der Note 1-

Wenn ein Praktikumsbericht die Note 1- bekommt, dann gebührt der Arbeit, die darin steckt eine besondere Würdigung. 

"Liebe Mechthild,
vielen Dank für das gute Praktikumszeugnis, das ich vor einigen Tagen von dir erhalten habe. Ich habe auch gerade meinen Praktikumsbericht benotet zurück bekommen und dachte mir, dass ich dir den Bericht schicken könnte. 
Ach ja, es ist eine 1- geworden. :-)

Mit freundlichen Grüßen
Lennart Markovic"

Liebe Mechthild,
vielen Dank für das gute Praktikumszeugnis, das ich vor einigen Tagen von dir erhalten habe. Ich habe auch gerade meinen Praktikumsbericht benotet zurück bekommen und dachte mir, dass ich dir den Bericht schicken könnte. Ach ja, es ist eine 1- geworden. :-)
Mit freundlichen Grüßen
Lennart Markovic

Deine Stimme gegen Armut - Manifest für menschenwürdige Arbeit

Im Vorfeld des Welttags für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober 2014 hat VENRO die Kampagne „Deine Stimme gegen Armut“ gestartet. VENRO ist ein Zusammenschluss von 122 deutschen Nicht-Regierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit. Seit Ende April haben 172 Abgeordnete des Deutschen Bundestags, davon 99 SozialdemokratInnen - darunter auch ich, das Manifest unterzeichnet. Mit unserer Unterschrift erklären wir unseren Willen, uns politisch dafür einzusetzen, dass alle Menschen sozial abgesichert sind und von ihrer Arbeit leben können.

Familie, Pflege und Beruf besser vereinbaren

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet auch Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Derzeit sind in Deutschland rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen werden im häuslichen Umfeld ambulant versorgt, rund 1,23 Millionen Menschen von ihnen ausschließlich durch Angehörige betreut. Immer mehr ArbeitnehmerInnen erfahren die Doppelbelastung von Beruf und Pflege. Sie brauchen unsere Unterstützung. Wir können es uns vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe auch gar nicht leisten, dass diese Beschäftigten vom Arbeitsmarkt abgehängt werden. Heutzutage muss es möglich sein, Privatleben und Arbeit in Einklang zu bringen. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schaffen wir die nötigen Freiräume.

Frage und Antwort: Was meint der „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“? Was bewirkt das neue Pflege-Begutachtungsverfahren?

Viel ist in der letzten Zeit vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren für die Pflege die Rede. Ich werde häufig gefragt: Was ist damit gemeint und welche Konsequenzen sind mit den Änderungen ab wann für die Bürgerinnen und Bürger verbunden? 

Definition Pflegebedürftigkeit jetzt

Derzeit gelten nach Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) Menschen dann als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung im erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen. Die auf der Grundlage des SGB XI bewilligten unterstützenden Hilfeleistungen beziehen sich bisher aber fast ausschließlich auf den Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung für die Dauer von mindestens sechs Monaten.

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