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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Deutsch-Maltesische Parlamentariergruppe

Die erste Mitgliederversammlung der Deutsch-Maltesische Parlamentariergruppe fand am 5. November 2014 in der Parlamentarischen Gesellschaft statt. Als Gast begrüßte ich den Botschafter der Republik Malta, S.E. Dr. Albert Friggieri. In dieser Legislatur habe ich den Vorsitz der Deutsch-Maltesische Parlamentariergruppe übernommen. Die überfraktionellen Parlamentariergruppen des Deutschen Bundestages pflegen die bilateralen Kontakte zu anderen nationalen Parlamenten. Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den Parlamenten, RegierungsvertreterInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft des Partnerstaates zu führen.

Mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch neues Bundesleistungsgesetz

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verspricht mehr Teilhabe. Erarbeitet werden soll in dieser 18. Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Das bestehende Recht der Eingliederungshilfe soll reformiert und die Leistungen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt werden. Bislang ist die Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat übernommen.

Seit dem 10. Juli 2014 läuft das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz mit VertreterInnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Sozialversicherungsträgern und Sozialpartnern. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller eingerichtet. In insgesamt neun Sitzungen werden bis April 2015 werden wesentliche Aspekte des Bundesteilhabegesetzes, mit dem die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden soll, debattiert. Einen hohen Stellenwert hat die Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Nach der Maxime „Nichts über uns – ohne uns“ sind 10 VertreterInnen von Behindertenverbände einbezogen, alle Behinderungsarten sind hierbei berücksichtigt. Alle Zwischenstände der Diskussion werden auf der Seite „Gemeinsam-einfach-machen“ dokumentiert.

Bundestag: Engerfassung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht

Obgleich unabgesprochen, passt doch die aktuelle Beratung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ der Bundesregierung im Deutschen Bundestag wie die Faust auf´s Auge zu den sehr detaillierten Beschreibungen zu Steuersparmodellen für ausländische Unternehmen in Luxemburg in der Süddeutschen Zeitung. Ziel des Gesetzes ist es, dass Vermögen und Erträge nicht mehr auf anonymen Nummernkonten im Ausland versteckt werden können. Kein Bankgeheimnis soll Steuerflüchtlinge vor Strafverfolgung schützen.

Pflege geht uns alle an

Zum 1. Januar 2015 werden sowohl das verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 1 als auch das vom Kabinett vorgelegte „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft treten. Das Pflegestärkungsgesetz 2 mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und dem damit verbundenen gleichberechtigten Anspruch von Leistungen für Menschen mit körperlichen, psychischen und geistigen Einschränkungen sowie das Pflegeberufegesetz stehen für 2015 an.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund setzt sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, für eine gute pflegerische Versorgung und gute Beschäftigungsbedingungen in der Pflege ein. Unter dem Motto „Wie weiter in der Pflege? - Eine Standortbestimmung zur geplanten Reform der Pflegeversicherung“ beschäftigten sich daher am 29. Oktober 2014 ExpertInnen des DGB und aus der Politik sowie PraktikerInnen mit der Frage „Was haben die pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in der Pflege zu erwarten?“.

„Sexuelle Gewalt muss strafbar sein“

(Erschienen in der Berliner Stimme, 8.11.2014, S. 7, Nr. 22, 64. Jahrgang)

Mechthild Rawert zur Reform des Paragraphen 177

Ein wirklicher Fall: Eine Frau trennt sich von ihrem Freund, zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nach einiger Zeit taucht der Ex-Freund in der neuen Wohnung auf, in der sie sich mit dem neuen Lebensgefährten befindet. Er zieht eine Schusswaffe und erschießt ihren Partner. Der Ex-Freund zwingt die Frau ihm in die alte Wohnung zu folgen. Dort verlangt er den Beischlaf. Die Frau wehrt sich nicht, lässt die sexuellen Handlungen über sich ergehen. Der Mann wird festgenommen. Es kommt zur Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung. Verurteilt wird der Täter „nur“ wegen Mordes, im Fall der Vergewaltigung wird er frei gesprochen. Denn, so das Urteil: Es liegt keine fortgesetzte Gewalt oder Drohung vor. 

In Deutschland werden Vergewaltigungen kaum angezeigt. Bei den angezeigten Taten kommt es nur zu wenigen Anklagen und zu noch weniger Verurteilungen. Dies ist ein Skandal.

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