Am 13. Oktober 2014 hatte ich zu einem Fachgespräch zur Notwendigkeit der Novellierung des § 177 StGB KollegInnen bzw. deren MitarbeiterInnen eingeladen, die in ihren Ausschüssen mit der Novellierung des „Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht“ befasst sind. Hintergrund ist die erste Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Ich danke Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dass hiermit die Rechtsnormen des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie geändert werden sollen.
Als engagierte ASF-Frau und als Mitglied des Ausschusses für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der verantwortlich für die Erstellung der Istanbul-Konvention ist, fehlen mir in diesem Gesetzentwurf Ausführungen zu einem meines Erachtens sehr wichtigem Punkt: Die Anpassung des § 177 StGB - Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, CETS No. 210, im Mai 2011 unterzeichnet. Das verpflichtet.
Alle ExpertInnen sind sich darüber einig, dass für eine Ratifizierung des Übereinkommens, kurz Istanbul Konvention genannt, eine Änderung des Vergewaltigungsparagrafen notwendig ist.
Durch das Fehlen dieser Änderung wird der Gesetzentwurf seinem eigenen Titel nicht gerecht.