Die Abgeordnetenentschädigung wird immer wieder heftig und emotional diskutiert. Das hängt vor allem damit zusammen, dass wir Abgeordneten selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung entscheiden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass hier ein Systemwechsel vorgenommen wurde. Am 17. Februar 2014 fand hierzu eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung statt. Mit der heutigen Entscheidung im Bundestag folgen wir dabei den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission (Drs. 17/12500). Die Kommission hat empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Dies ist schon seit 1995 gesetzlich so festgelegt, wurde aber bisher nie umgesetzt. Ab 1. Juli 2016 wird das System grundsätzlich geändert und die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an dem so genannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Dieses Verfahren muss der Deutsche Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode durch Beschluss bestätigen. Die Abgeordnetendiäten steigen also künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.