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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Arzneimittelversorgung im Sinne von Patientinnen und Patienten

Am 20. Februar 2014 haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass den schillernden - schon abgekürzten - Namen „14. SGB V-Änderungsgesetz“ trägt. Was steht hinter dem sperrigen Namen?

AMNOG im Wandel
Patientinnen und Patienten sollen ausreichend mit Arzneimitteln versorgt werden. Die Versorgung ist gewährleistet, wenn die abgegebenen Medikamente nicht zu viel kosten; andererseits hängen Forschung und Neuentwicklung von Arzneimitteln davon ab, dass der Arzneimittelmarkt diese Kosten trägt.

18. Legislaturperiode: „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ – Teil II

Zwischenzeitlich ist die Besetzung von Funktionen und die Festlegung von Berichterstattungsthemen innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion konkretisiert worden.

AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion
Zusätzlich zu meinen drei Aufgabengebieten:

  • Berichterstatterin für Pflege (Finanzierung, Pflegebedürftigkeitsbegriff, Pflegeversicherungsgesetz)
  • Berichterstatterin für Frauengesundheit
  • Berichterstatterin für reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt

sind in der AG Gesundheit folgende Schwerpunkte hinzugekommen:

  • Berichterstatterin für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Berichterstatterin für HIV/Aids

10 Jahre Parlamentarischer Beirat für Bevölkerung und Entwicklung

Vor 10 Jahren gründeten ParlamentarierInnen verschiedener Fraktionen zusammen mit der Stiftung Weltbevölkerung einen überfraktionellen Beirat. Ich gehöre dem fraktions- und ausschussübergreifenden Parlamentarischen Beirat für Bevölkerung und Entwicklung seit meiner 1. Legislaturperiode an. Er hat stark meine Arbeit geprägt, u.a. hinsichtlich meines Einsatzes gegen „Female Genital Mutilation“ (FGM) – weibliche Genitalverstümmelung - und für den Einsatz von sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte. Ich danke insbesondere den VertreterInnen der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung für ihren unermüdlichen Einsatz.

Neue Regelung für die Abgeordnetenentschädigung

Die Abgeordnetenentschädigung wird immer wieder heftig und emotional diskutiert. Das hängt vor allem damit zusammen, dass wir Abgeordneten selbst über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung entscheiden müssen. Deshalb ist es wichtig, dass hier ein Systemwechsel vorgenommen wurde. Am 17. Februar 2014 fand hierzu eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung statt. Mit der heutigen Entscheidung im Bundestag folgen wir dabei den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission (Drs. 17/12500). Die Kommission hat empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Dies ist schon seit 1995 gesetzlich so festgelegt, wurde aber bisher nie umgesetzt. Ab 1. Juli 2016 wird das System grundsätzlich geändert und die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an dem so genannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Dieses Verfahren muss der Deutsche Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode durch Beschluss bestätigen. Die Abgeordnetendiäten steigen also künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Abgeordnetenbestechung wird strafbar

Dafür haben wir als SPD-Bundestagsfraktion lange gekämpft: die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Denn Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören Vertrauen in die Politik. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das Gesetz dient nun dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können (Drs. 18/476). Zugleich wird damit Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen.

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