SPD setzt verbesserten Anlegerschutz durch
Am 3. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte Schuldverschreibungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Banken künftig telefonische Beratungen protokollieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusenden. Diese haben dann eine Woche Zeit, um von einem am Telefon geschlossenen Kauf- oder Verkaufvertrag etwa von Wertpapieren zurückzutreten. Drei Tage zuvor hatte die Union noch einmal Nachverhandlungen gefordert, um die im Gesetz vorgesehenen Regeln zugunsten der Banken zu lockern. Dies konnte in letzter Minute verhindert werden. Ich freue mich, dass dieses Gesetz eine deutlich sozialdemokratische Handschrift hat und eine gute Balance zwischen AnlegerInnenschutz einerseits und Praktikabilität andererseits schafft.