Die Zahl von psychisch Erkrankten Menschen steigt. Am 22. September 2016 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“ (Drs. 18/9528) in 1. Lesung beraten. Der Gesetzentwurf ist ein politischer Kompromiss, der vor allem der Beharrlichkeit und Kritik der SPD-Bundestagsfraktion in langwierigen Verhandlungen geschuldet ist. In Fachkreisen wird die erzielte Einigung ausdrücklich begrüßt. Mit dem so genannten Psych-VGG wird eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Vergütung in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung angestrebt. Die parlamentarischen Beratungen haben nun begonnen.
Gemeinsam mit der sozialistischen Fraktion der französischen Nationalversammlung hat die SPD-Bundestagsfraktion die neue Internetseite „Progressive Europe“ ins Leben gerufen. Mit Hilfe dieser gemeinsamen Website soll der inhaltliche Austausch zwischen allen sozialdemokratischen Fraktionen der nationalen Parlamente in der Europäischen Union ermöglicht werden. Diese gemeinsame europapolitische Arbeit wird hier dokumentiert. Auch sind hier Meinungsbeiträge, Positionspapiere und Videos zu finden, ebenso wie Informationen über die regelmäßig stattfindenden interparlamentarischen Konferenzen der Fraktionsvorsitzenden und die regelmäßigen Konferenzen der Wirtschafts- und FinanzpolitikerInnen.
Die Situation der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten in der Pflege stehen im Mittelpunkt dieser Legislatur. Endlich, sage ich als Berichterstatterin für die Soziale Pflegeversicherung der SPD-Bundestagsfraktion. Bisher konnten wir mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für die Pflegebedürftigen ausweiten und dazu beitragen, die Personalsituation in einigen Bereichen zu verbessern. Mit dem seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getretenen PSG II haben wir einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der körperliche, psychische und mentale Einschränkungen gleichermaßen anerkennt. In einem neuen Begutachtungsverfahren wird ermittelt, wie selbständig die jeweilige Person ist. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um bei der Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf die ab dann geltenden fünf Pflegegrade nicht Millionen Menschen zu verunsichern, gilt ein Vertrauensschutz.
Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Nach der in der Öffentlichkeit bereits rege stattfindenden Diskussion sowohl zum Referenten- als auch zum Kabinettsentwurf findet seit der 1. Lesung des „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) (Drs. 18/9522) am 22. September 2016 die Debatte nun auch im Deutschen Bundestag statt. Das begrüße ich sehr.
Ein Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik
Tuberkulose ist eine potenziell tödliche Infektionskrankheit, an der weltweit die meisten Menschen erkrankt sind und die sogar Malaria und HIV überholt hat. 2014 starben laut dem Global Tuberculosis Report der Weltgesundheitsorganisation (WHO) insgesamt etwa 1,5 Millionen Menschen an Tuberkulose. Da diese Krankheit zu den vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten gehört und somit vor allem in Entwicklungsländern auftritt, ist der wirtschaftliche Anreiz und die Motivation der Pharmaindustrie, neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln allerdings sehr gering.