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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Rede zum Pflegestärkungsgesetz III

In meiner Rede zum Pflegestärkungsgesetz III habe ich betont: "Wir stärken mit dem Ausbau der Pflegestützpunkte die unabhängige Beratung. Wir stärken die Rolle der Kommunen in der Pflege, um den Pflegebedürftigen, den Menschen mit Beeinträchtigungen und Handicaps und ihren Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur mit einer umfassenden Pflegeberatung anzubieten.

 40. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) Drucksache 18/9518.

Fairer Handel statt Freihandel

Am 22. September, drei Tage nach dem SPD-Parteikonvent, fünf Tage nach den zahlreichen Demonstrationen gegen CETA & TTIP, hat auch der Deutsche Bundestag intensiv über CETA debattiert. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten und der kanadischen Regierung. Die Verhandlungen laufen seit 2009. Mein Ziel ist ein Vertragswerk, das nicht Freihandel, sondern fairen Handel im Rahmen einer gerechten und solidarischen Weltwirtschaftsordnung garantiert.

Hätte ich heute im Rahmen der Debatten im Deutschen Bundestag über den Vertragstext abstimmen müssen, würde ich mit Nein stimmen. Zu groß sind noch offen gebliebenen Fragezeichen, die sich auf einige der Inhalte beziehen. Zu groß die bisherigen Kommunikationslücken mit der Bevölkerung in Deutschland. Der Berliner SPD-Landesvorstand hatte dazu am 5. September 2016 eine klare Position beschlossen, die ich unterstütze.

Sexuelle Selbstbestimmung: Mein Körper - meine Verantwortung - meine Entscheidung

Der Aufstieg der AfD, die Aktivitäten „Besorgter Eltern“ und nicht zuletzt die Agitationen der so genannten „LebensschützerInnen“ machen deutlich, dass wir es aktuell mit einem alarmierenden gesellschaftlichen Rollback zu tun haben. Insbesondere die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen wird hier seitens Konservativer und RechtspopulistInnen immer wieder zum vermeintlichen Verhandlungs- und Angriffspunkt. Massiv zeigt sich dies im Kontext des jährlich durchgeführten „Marsch für das Leben“, bei dem sich christliche AbtreibungsgegnerIinnen zu ihrem Schweigemarsch in Berlin versammeln.

Machen Sie mit bei der „Gegendemonstration“! Machen Sie mit bei den Aktionen unter dem Motto „Mein Körper, Meine Verantwortung, Meine Entscheidung“. Treten Sie für eine offene und vielfältige Gesellschaft ein.

Pflegeberufereformgesetz: Was passiert, wenn nichts passiert?

Die Reform der Pflegeberufe muss JETZT gelingen. Stellvertretend für die Mehrzahl der Pflegenden lud der Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken (VPU) sowie der Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 8. September 2016 zu einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag ein, um gemeinsam mit BefürworterInnen, aber auch KritikerInnen, über die Zukunft des Pflegeberufes zu diskutieren.

Kinderehen: Der Kinder- und Jugendschutz hat höchste Priorität

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg über die Gültigkeit einer in Syrien geschlossenen Ehe zwischen einem erwachsenen Mann und einem damals 14jährigen Mädchen, die beide mittlerweile als Geflüchtete in Bayern leben, entfachte erneut eine Debatte über Kinderehen. Das Thema ist „plötzlich“ wieder präsent.

Das OLG Bamberg hat seinen bereits im Mai diesen Jahren getroffenen Beschluss mit viel Sorgfalt gefasst. Es hat nationales, europäisches und syrisches Recht bewertet und den Einzelfall geprüft. Rechtlich gesehen ist an der Entscheidung nichts zu beanstanden. Aber es widerspricht unserem Rechtsempfinden.

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