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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

„10: Wie unsere Zukunft von Mädchen in diesem Alter abhängt.“

Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik im Bundestagsbüro Mechtild Rawert

„Wenn ein Mädchen zehn Jahre alt wird, verändert sich ihre Welt.“, so heißt es im Vorwort des Weltbevölkerungsberichts der UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen). Dies trifft auf Mädchen, die beispielsweise in Europa oder Nordamerika aufwachsen, sicherlich weniger zu als auf jene, die z. B. in afrikanischen Ländern südlich der Sahara leben. Denn hier ist es in einigen Ländern noch immer gängige Praxis minderjährige Mädchen zu verheiraten. Jeden Tag werden weltweit laut Weltbevölkerungsbericht etwa 47.700 Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. In den Ländern des globalen Südens ist jedes dritte Mädchen bei der Eheschließung noch nicht volljährig. Sie werden von der Schule genommen, werden zum Besitztum und häufig wird ihnen bereits mit zehn Jahren jegliche Mitbestimmung über ihr eigenes Leben verwehrt. Gerade diese Altersgruppe wird in Studien und Projekten häufig vernachlässigt, obwohl eben diese Generation der heute Zehnjährigen in 15 Jahren Prüfstein für das Gelingen der neuen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sein wird.  

Wahlen als fundamentales Recht der Demokratie - Ergebnisse der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“

„Jeder Mensch muss die Chance haben mitbestimmen zu können, was ihn bestimmt. Dabei ist die Berechtigung zu wählen in einer Demokratie das fundamentalste Recht.“ betonte Andrea Nahles, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zu den Erkenntnissen der „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“. Leider bleibt dieses Recht in Deutschland aber 84.550 Menschen mit Behinderungen verwehrt. 

Bundesministerin Andrea Nahles fordert, dass ein Wahlrechtssauschluss zukünftig nur nach bundesweit strengen und einheitlichen Maßnahmen im Einzelfall möglich sein darf - und ich unterstütze diese Forderung sehr. Auch ich möchte ein inklusives Wahlrecht, möchte, dass - unabhängig von einer Behinderung ja oder nein - alle Menschen, die in der Lage sind, an der Wahl teilzunehmen, auch wählen dürfen. Barrierefreiheit ist auch beim Wahlrecht zu schaffen. Wählen ist ein BürgerInnenrecht.

Der Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen wird eingedämmt!

 Mit der Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen haben wir heute einen großen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen zu schaffen. Bis zuletzt ist hart um die Details mit der CDU/CSU gerungen worden. Mit dem Gesetz werden nicht nur Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, sondern vor allem die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen. Das Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Die Pflege kommt voran: Öffentliche Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz III

 Bald haben wir ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)! Es wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Am Montag, 19. Oktober 2015, fand die Öffentliche Anhörung der ExpertInnen im Deutschen Bundestag dazu statt. Mit dem PSG III stärken wir die Verantwortung der Kommunen in der Pflege und bauen so die Pflegeberatung aus. Zudem entwickeln wir die Pflegeinfrastruktur vor Ort weiter.

Diese Punkte waren Thema der Anhörung, aber auch strittige Fragen, wie z. B. die Regelungen der Schnittstellen zwischen dem Bundesteilhabegesetz und dem Pflegestärkungsgesetz sowie der Hilfen zur Pflege und die Pflegestärkungsgesetze. Denn eines gilt immer: das Struck´sche Gesetz.

Ich begrüße es außerordentlich, dass mittlerweile Videoaufnahmen von den Öffentlichen Anhörungen gemacht werden. Sie können die gesamte dreistündige Anhörung nachverfolgen. Ich lade Sie dazu herzlich ein.

Rot-rot-grüner Trialog im Deutschen Bundestag

„Trialog für eine progressive Politik“ lautete der von neun Bundestagsabgeordneten aus drei Fraktionen unterzeichnete Einladungstext für eine gemeinsame Veranstaltung am 18. Oktober 2016 im Deutschen Bundestag. Jeweils dreißig MdB’s von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke sowie Länder- und ParteienvertreterInnen nahmen teil. Das mediale Interesse war überwältigend groß.

„Es ist an der Zeit. Wir sind viele und wir müssen miteinander reden. Deutschland braucht neue Zukunftsentwürfe und 2017 eine progressive Regierung. Es geht um die Lösungen von Problemen auch durch parlamentarische Macht. Wir sind wie nie zuvor seit 1945 von rechts bedroht: Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus gewinnen immer mehr Raum. Vor uns liegt ein Jahr mit zahlreichen Entscheidungen: die BundespräsidentInnen-Wahl, drei Landtags- und die Bundestagswahl einerseits – der Beginn des Brexit, die Wiederholungswahl in Österreich, Verfassungsreferenden In Italien und Ungarn sowie die Wahl der französischen Nationalversammlung des Präsidenten der Republik andererseits.

Wir in der SPD, bei Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke können eine gesellschaftliche und politische Mehrheit werden. Dazu müssen wir uns verstehen und verständigen, um voranzukommen. Es ist Zeit für eine progressive Politik. Wir wollen gemeinsam Verantwortung übernehmen.“

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