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Im Bundestag

Ich bin Bundestagsabgeordnete des Berliner Wahlkreises 82 Tempelhof- Schöneberg. Gleichzeitig ist Tempelhof- Schöneberg mein Zuhause. Vielfalt ist ein Gewinn. Ich habe deshalb gern zugestimmt, den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf mitzubetreuen. Aktive Lokalpolitik ist ein Fundament für eine funktionierende Demokratie. Als Bundestagsabgeordnete nehme ich die Aufgabe ernst, lokale Unterstützung zu leisten und als Multiplikatorin auf Bundesebene zu agieren.

Die, um die es geht, nicht vergessen!

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie diskutiert über langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem

Um die langfristigen Konsequenzen für das Gesundheitssystem ging es in der Öffentlichen Anhörung 
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/pandemie/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9wYW5kZW1pZS9hbmhvZXJ1bmdlbi84NTA0MDQtODUwNDA0&mod=mod837786

des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am Donnerstag, den 8. Juli 2021. Die eineinhalb Stunden Sitzungsdauer waren viel zu knapp, um den zahlreichen Facetten des Themas gerecht zu werden. Denn die Corona-Krise hat für die gesamte Gesellschaft, aber vor allem für das Gesundheitssystem, immense, immer neue und sich im Laufe der Pandemie ständig ändernde Herausforderungen gebracht.  

Maßnahmen zur Vorsorge

Die Überlegungen, eine Notreserve des Bundes zur Bevorratung der notwendigen Schutzausrüstungen für Krankenhäuser und anderer Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge schreiten voran. Es gilt für die Zukunft besser gewappnet zu sein u.a. auch bei Unterbrechungen nationaler und globaler Lieferketten in künftigen Pandemien. Zu beantworten sind Fragen nach Auswahl und Haltbarkeit, nach der zentralen oder dezentralen Lagerung und Logistik und außerdem die sinnvolle Menge. Wir haben in der Covid-19-Pandemie gelernt, dass die Dauer einer gesundheitlichen Notlage kaum vorauszusehen ist.

Auf europäischer Ebene gibt es Ansätze zur Gründung einer neuen, übergreifenden Behörde für Notfallmaßnahmen im Gesundheitswesen. Die künftige European Health Emergency Response Authority (HERA), so der Name, soll nach dem Grundsatz einer Public Private Partnership aufgestellt werden und die öffentliche Krisenvorsorge in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union koordinieren - ein sehr zu begrüßendes Vorhaben angesichts globaler Pandemien, die nicht vor Landesgrenzen haltmachen.

Trifft uns die vierte Welle?

Die Sachverständigen gaben eine positive Einschätzung zur derzeitigen Bekämpfung der aktuellen Covid-19-Pandemie ab. Obwohl die Delta-Variante uns allen Sorgen macht, sind wir - zumindest in Deutschland - auf einem guten Weg: Gerechnet wird für den Herbst zwar nicht mit einem sehr starken Anstieg der Intensivpatient*innen wohl aber mit einer erhöhten Zahl an infizierten Personen. Wichtig sei es, den Anstieg möglichst flach zu halten.

Wie hart uns die vierte Welle nach den Sommerferien bzw. zu Beginn des Herbstes trifft, hängt entscheidend von der bis dahin erreichten Impfquote ab. Verwiesen wird auf das weiterhin notwendige Einhalten der erprobten AHAL-Schutzmaßnahmen: Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten, (Alltags-)Maske tragen und regelmäßiges Lüften. 

Zentrale Erfassung von Daten

Die Einführung des Intensivbetten-Registers durch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) hat sich als sinnvoll erwiesen, auch wenn dieses zuletzt in die Kritik geraten ist. Der fundierte Überblick über die wohnortnah verfügbaren Kapazitäten ist nach Ansicht der Expert*innen essentiell. Zur Bewältigung der Pandemie ist die zentrale Erfassung von Daten über die Auslastung des Gesundheitssystems extrem hilfreich.

Nicht nur die verfügbaren materiellen Ressourcen haben maßgeblichen Einfluss auf die Fähigkeit des deutschen Gesundheitssystems in Deutschland, solch große Herausforderungen wie die Covid-19-Pandemie zu bewältigen. Sehr maßgeblich ist die personelle Ausstattung u.a. in den Krankenhäusern. Derzeit gibt es nicht nur auf den Intensivstationen sondern im gesamten, bundesweiten Gesundheitssystem deutlich zu wenig Fachkräfte. 

Innovationspotential der digitalen Gesundheitswirtschaft

Die digitale Gesundheitswirtschaft hat sich als belastbar erwiesen. Indem die Branche beispielsweise in kürzester Zeit die Corona-WarnApp als auch die „Luca-App“ entwickelt und zur Verfügung gestellt hat, hat sie ihre schnelle Handlungsfähigkeit als auch das Innovationspotential unter Beweis gestellt. Einige Sachverständige bemängelten, die in der Gesellschaft nach wie vor „weitverbreitete Skepsis gegenüber privatwirtschaftlichen Initiativen“.

Großer Handlungsbedarf bei Public Health-Ansätzen

Wir Sozialdemokrat*innen waren insbesondere daran interessiert, mit welchen präventiven Ansätzen wir Pandemien bekämpfen können. Prof. Dr. Raimund Geene verwies in seiner Stellungnahme

https://www.bundestag.de/resource/blob/850974/381e291581e3348e65b038328ae210b6/19_14-2_13-3-_ESV-Prof-Dr-Raimund-Geene-_Langfriste-Konsequenzen-data.pdf

als auch seinen Ausführungen auf die Dringlichkeit der Entwicklung von New Public Health-Strategien. Das fachliche Präventionskonzept der Gesundheitsförderung müsse unbedingt ausgebaut werden. Es brauche mehr Impulse, um gesundheitsbezogene Reformbewegungen anzustoßen und zu stärken. Dazu gehören Setting-Ansätze für die aktive Einbeziehung und Partizipation aller Akteur*innen in Settings wie Betriebe, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen oder auch Stadtteile. Das gesamte Gesundheitswesen müsse sich verstärkt für Präventionsstrategien und -maßnahmen öffnen. 

Hier ist die Bundesebene in der Pflicht. Diese müsse Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer solchen Strategie sowie deren Umsetzung auf kommunaler Ebene schaffen. Präventionsstrategien sind als Teil einer öffentlichen Daseinsvorsorge zu verstehen. Deshalb müssen der Bund, die Länder und die Kommunen zielgerichtet zusammenwirken. Möglicherweise ist im Hinblick auf Public Health sogar eine Grundgesetzänderung notwendig, um die Bedeutung und Ausstattung der Gesundheitsprävention zu stärken. 
Pflege strukturell verbessern 

Mehrere Fragen haben wir Sozialdemokratinnen auch an Frau Annemarie Fajardo, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerates gestellt. Schon vor der Pandemie hat ein eklatanter Fachkräftemangel in der Pflege geherrscht. Die hohe Belastung während der Pandemie hat zu einem erhöhten Berufsausstieg und damit zu einer Verschärfung des Pflegenotstandes geführt. Dringend geboten sind mehr psychosoziale Unterstützungsangebote als auch eine verbesserte Informationsbereitstellung für die Pflegekräfte. Zu den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zählen u.a. eine angemessene Vergütung, ein besserer Personal- und Betreuungsschlüssel, ausreichende Kapazitäten an Schutzmaterial etc. Damit wird nicht nur die Zufriedenheit der Beschäftigten erhöht, sondern auch die Qualität der Pflege verbessert. 

Schon seit langem wird die Stärkung der Selbstverwaltung des Heilberufes Pflege und die Einbeziehung der Pflegefachkräfte in politische und fachliche Entscheidungsprozesse gefordert. Weitere Ausführungen hierzu sind in der Stellungnahme
https://www.bundestag.de/resource/blob/850718/ad139728e03615fd1f7b5572d2cc56a0/19_14-2_13-1-_Deutscher-Pflegerat-_Langfriste-Konsequenzen-data.pdf

enthalten. 

Pflege als Heilberuf ist der Garant dafür, dass Deutschland in Zukunft die Versorgung der Bevölkerung sichern kann. Die Einführung der generalistischen Ausbildung und der gesetzlich abgesicherte Kompetenzvorbehalt für die Pflegefachkräfte hat zu einer erhöhten Nachfrage für den Berufseinstieg geführt. Der Beruf ist auch mit der Einführung eines Studiums Pflege attraktiver geworden. Dem höheren Interesse, Pflege zu studieren, steht jedoch entgegen, dass die finanzielle Situation der Studierenden noch unzureichend geregelt ist und es noch keine flächendeckenden tarifvertraglich geregelten Vergütungen und Statuseinordnungen für akademisierte Pflegefachkräfte gibt. 

Eine vorausschauende Personalplanung ist für alle Berufe des Gesundheitswesens notwendig

Die, um die es geht

Wichtig ist es vor allem, die betroffenen Pflegebedürftigen und Patient*innen und ihre Lebenslagen selbst in Maßnahmen einzubeziehen. Diese sollten auch bei geeigneten Schutzmaßnahmen, Besuchsregelungen etc. stärker selbst zu Wort kommen. Es müssten vor allem auch neue Konzepte entwickelt werden, damit niemand aufgrund von Einschränkungen vereinsamt sterben müsse.

Pflegeeinrichtungen haben während der Covid-19-Pandemie auch kreative Lösungen generiert, wie z.B. Umstrukturieren im Eingangsbereichs, in der nun sowohl die Registrierung, Testungen etc. erfolgen. 

Und erneut die Empfehlung für die Zukunft: Pflegekräfte mit ihrer Erfahrung und Professionalität sind von vornherein in die Krisenstäbe einzubinden.

Das Ziel: Gute Versorgung

In der Summe lässt sich feststellen, dass das Gesundheitssystem in Deutschland vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. So war hierzulande in den Krankenhäusern keine Triage notwendig wie in anderen Ländern. Dennoch wird darauf verwiesen, sich auch mit Blick auf zukünftige Pandemien oder andere gesundheitliche Herausforderungen die Strukturen des Gesundheitswesens und die Versorgungslagen in den Regionen genauer anzuschauen.

Nicht hilfreich für die Patient*innen seien Doppelangebote im Krankenhauswesen. Es braucht mehr komplementäre, sich ergänzende regionale Versorgungsstrukturen.  Nicht nur ich ziehe am Ende der Öffentlichen Anhörung das Fazit: Wettbewerb und Kostendruck haben im Gesundheitssystem nichts zu suchen. Alleiniges Ziel kann nur eine gute, vernetzte Versorgung der Patient*innen sein!

Die nächste Sitzung

In der nächsten öffentlichen Anhörung wird es speziell um den „Stand des Ausbaus der Digitalisierung im Gesundheitswesen als Infrastruktur der Pandemiebekämpfung zur Brechung von infektionsketten“ gehen. Wie immer können Sie die Sitzung des Unterausschusses im Parlamentsfernsehen live mitverfolgen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/pandemie/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9wYW5kZW1pZS9hbmhvZXJ1bmdlbi84NTA0MDYtODUwNDA2&mod=mod837786. 

Um die langfristigen Konsequenzen für das Gesundheitssystem ging es in der Öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am Donnerstag, den 8. Juli 2021.

Die eineinhalb Stunden Sitzungsdauer waren viel zu knapp, um den zahlreichen Facetten des Themas gerecht zu werden. Denn die Corona-Krise hat für die gesamte Gesellschaft, aber vor allem für das Gesundheitssystem, immense, immer neue und sich im Laufe der Pandemie ständig ändernde Herausforderungen gebracht.

Häusliche Gewalt muss enden! – Berliner SkF e.V. Berlin-Kampagne §25/11

Die Statistiken zum Thema partnerschaftliche Gewalt zeigen, dass die Zahlen der Opfer deutlich ansteigen: im Jahr 2015 wurden knapp 130.000 Menschen Opfer partnerschaftlicher Gewalt, im Jahr 2019 lag die Zahl bei rund 141.000 Menschen.

Die Zahlen illustrieren zudem, dass rund 81% aller Opfer Frauen sind – zumeist im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Dies verdeutlicht: Partnerschafts- und häusliche Gewalt sind geschlechtsspezifische Probleme, die sich vor allem zu Lasten von Frauen und Mädchen auswirken. Täter häuslicher Gewalt sind nicht nur (Ex-)Partner, sondern können auch andere Familienangehörige sein.

Die im Dunkeln sieht mensch nicht

Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht – Was wird getan? Was ist zu tun?

Die Verfestigung prekärer sozialer Lebenslagen, die zunehmende Ungleichheit der Lebensverhältnisse, eine zunehmende Re-Traditionalisierung der Geschlechterrollen – dies und noch vieles mehr ließe sich aufzählen, um die gegenwärtige Situation in Deutschland zu beschreiben, wo sich Armut und soziale Ausgrenzung durch die Covid-19-Pandemie noch einmal verschärft haben. Auch das Aufstiegsversprechen, das es in früheren Zeiten einmal gab, gilt offensichtlich nicht mehr. Dabei haben wir in unserem Land durchaus ein funktionierendes Hilfesystem, wenn es um soziale Notlagen oder Gefährdungen geht. Die entscheidende nicht befriedigend gelöste Frage ist die des Zugangs zum Hilfesystem. Auch deshalb stehen viel zu viele Menschen gesellschaftlich am Rand, ihnen wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.

Ziel der digitalen Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht – Was wird getan? Was ist zu tun?“ 

Wohnungslosigkeit.mechthild-rawert.de

am Mittwoch, dem 30. Juni, war dementsprechend, insbesondere die weiblichen Bevölkerungsgruppen in den Fokus zu rücken, sich damit zu beschäftigen, in welcher sozialen Lage sie leben, um ihnen die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen. Ein wichtiges Element ist dabei die Vernetzung der Akteur:innen im sozialen Bereich, die sich um Menschen mit besonderen Bedarfslagen kümmern. Sie können diese Online-Veranstaltung auf meinem Youtube-Kanal noch nachverfolgen. Auch so leisten wir einen Beitrag zur Vernetzung. 

Einführung der Wohnungslosenberichterstattung und der Einstieg in eine bundesweite Statistik

Wohnungslosigkeit ist seit Jahren in der Mitte der Gesellschaft angekommen, Wohnungslosigkeit gehört zu den fatalsten Formen von Armut, Wohnungslosigkeit führt zu sozialer Ausgrenzung und bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Auf Initiative der SPD und zahlreicher Sozialverbände beschloss der Deutsche Bundestag Anfang 2020 das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen

https://dserver.bundestag.de/btd/19/156/1915651.pdf

. Dank dieses Gesetzes können wir 2022 erstmals mit belastbaren Daten rechnen, wie viele Menschen in welchen sozialen Lebenslagen von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Diese Daten werden dazu beitragen, die Wissensbasis im Bereich Wohnungslosigkeit für die regelmäßige Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu vergrößern und vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit effizient bekämpfen.

Zudem wird die Datengrundlage für die in jeder Legislaturperiode vorgesehene Armuts- und Reichtumsberichterstattung durch das Vorhaben deutlich verbessert. Sozialpolitische Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf Ebene von Bund, Ländern und vor allem der Kommunen, die in Deutschland sehr weitgehende Verpflichtungen zur Unterbringung haben und bedeutende Akteure im sozialen Wohnungsbau sind, können auf einer solchen Basis weiterentwickelt werden. Dies ist ein bedeutsamer Meilenstein auf dem Weg hin zu einer bedarfsorientierten Sozialpolitik. Leider war Daniela Kolbe

https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/bundesweit-einheitliche-wohnungslosenstatistik-eingefuehrt

, damalige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für dieses Gesetzgebungsverfahren, krankheitsbedingt kurzfristig an einer Teilnahme verhindert. 

Aktivitäten in Berlin

Wiebke Neumann, AWO-Mitglied und politisch im Sozialwesen stark engagierte Tempelhof-Schönebergerin berichtete über vielversprechende Ansätze zur Prävention von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in Berlin. Auch wenn sich die Situation durch die Corona-Krise noch einmal verschärft hat, ist der rot-rot-grüne Senat bundesweit Vorreiter auf dem Gebiet der Wohnungslosenpolitik. Dem Beispiel Paris folgend fand in Berlin Ende Januar 2020 erstmals die „Nacht der Solidarität“ zur Zählung der Obdachlosen auf Berlins Straßen statt.

Diese Aktion, an der Wiebke Neumann selbst mitgewirkt hat, brachte trotz großer logistischer Herausforderungen wertvolle Erkenntnisse und soll beizeiten wiederholt und stetig verbessert werden. Ein nicht zu unterschätzender, positiver Nebeneffekt ist, dass die vielen Freiwilligen, die an der Zählung teilgenommen und sich oftmals zum ersten Mal überhaupt mit der Thematik beschäftigt haben, durch die Aktion sensibilisiert wurden.

Auch das Modellprojekt „Housing First“

https://housingfirstberlin.de/


, das den Ansatz verfolgt, Wohnungslose in einem ersten Schritt eine feste Unterkunft inkl. einen Mietvertrag zu vermitteln und dies als Grundlage für weitere sozialarbeiterische Betreuung und Begleitung zu nehmen, sowie die in Berlin angestrebte zentrale Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen sind bedeutende Maßnahmen, um der steigenden Wohnungslosigkeit in der Hauptstadt zu begegnen.

Hohe Dunkelziffer

Einen Praxiseinblick gewährten Claudia Peiter und Josefine Berning, die „Doppelspitze“ von Evas Haltestelle

https://skf-berlin.de/offene-sozialarbeit/wohnungslose-frauen/evas-haltestelle/


, einem Projekt des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin, das speziell die Vermeidung von und Hilfen bei weiblicher Wohnungslosigkeit zum Ziel hat. Denn bei Frauen haben wir es oft mit einer verdeckten Wohnungslosigkeit zu tun, die durch Zählungen nicht erfasst wird, so dass von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.

Hinzu kommt, dass die Situation von Frauen oft besonders prekär ist. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit begeben sie sich häufig in Abhängigkeitsverhältnisse und damit der Gefahr von (häuslicher und sexualisierter) Gewalt. Für Frauen bedeutet Wohnungslosigkeit oftmals eine höhere psychische Belastung als für Männer. Es gibt keine ausreichenden spezialisierten Angebote für Frauen. Ein großes Thema ist auch hier die Altersarmut.

In einem spontanen Beitrag stellte Lea Bruckmann, SkF e.V. Berlin, das Projekt „Housing First“ vor. Sehr beeindruckend war, welche kurzfristigen Erfolge hier erzielt werden: Die eigene Wohnung hat einen derart stabilisierenden Effekt, dass alle weiteren Schritte zur Rückkehr in ein normales Leben und zur Wiedererlangung von Lebensperspektiven und -chancen, die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sind, sich schon fast zwangsläufig ergeben. Wir sollten unbedingt mehr Angebote hierfür schaffen.

Zu wenig barrierefreier Wohnraum

Einen gänzlich anderen Aspekt brachte Jessica Schröder mit ihrem Vortrag zur Situation von Menschen mit Beeinträchtigung aus Sicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) ein. Die Ursache für drohende Wohnungslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigung besteht natürlich zuallererst darin, dass es schlichtweg zu wenig barrierefreien Wohnraum gibt. Anhand konkreter Beispiele und anschaulicher Fotos wurde deutlich, wie dieser in der praktischen Umsetzung aussehen könnte bzw. sollte, aber eben auch, welche Defizite es hier gibt.

Ein großes Problem stellt die Bauordnung dar. Außerdem werden angehende Architekt:innen viel zu wenig in einem „Design für alle“ geschult. Zahlreiche Widerstände und Vorbehalte gibt es auch seitens der Bauherren und/oder der Vermieter:innen. Um hier Abhilfe zu schaffen, braucht es eindeutige und schärfere Gesetze und Vorschriften. Um eine barrierefreie Umgebung, um barrierefreie Wohnungen zu schaffen, muss innerhalb der Bevölkerung noch mehr Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung geleistet werden.

Was ist zu tun?

Frauen mit Behinderungen sind als vulnerable Gruppe häufig doppelt von ausgrenzenden Faktoren betroffen. Es bedarf also eines grundlegenden Ausbaus des Hilfesystems aber auch einer besonderen Hinwendung zu den Lebenslagen der Menschen, die von mehreren Ausschlusskriterien betroffen sind, also beispielsweise wohnungslose Frauen, Wohnungslose mit Suchterkrankung und viele andere mehr. Hier bedarfsgerechte und passgenaue Unterstützungsangebote zu schaffen, lautet die Aufgabe für die Zukunft.

Weitere bekannte aber dennoch wichtige Erkenntnisse der Veranstaltung „Weiblich, arm, von Wohnungslosigkeit bedroht – Was wird getan? Was ist zu tun?“ sind:
- Wohnungslosigkeit ist nicht mit Modellprojekten zu bekämpfen sondern nur durch verstetigte konzeptionelle Ansätze und Umsetzungen.
- Unabdingbar ist die Zusammenarbeit der verschiedenen politischen Ebenen. Dem Bund fällt hierbei die Aufgabe zu, geeignete Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Aktivitäten auf Landes- und kommunaler Ebene (im Baurecht, hinsichtlich der Finanzierung etc.) zu schaffen.

Politik muss sich stärker um vulnerable Bevölkerungsgruppen kümmern

Von der Politik wird gewünscht, dass diese sich verstärkt den besonders gefährdeten, vulnerablen Bevölkerungsgruppen zuwendet und für diese verlässliche Hilfestrukturen aufbaut. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei politischen Entscheidungen gilt: Denn die im Dunkeln sieht mensch nicht.

Notwendig ist auch ein anderer Blick: Weg von defizit- und hin zu einer  kompetenzorientierten Betrachtung der Menschen, um die es geht. Auch die vulnerablen Gruppen sind verstärkt in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Derzeit bestehen schon zahlreiche Bündnisse zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit – allerdings muss die gemeinsame Lobby-Kraft noch stärker werden.

Die Verfestigung prekärer sozialer Lebenslagen, die zunehmende Ungleichheit der Lebensverhältnisse, eine zunehmende Re-Traditionalisierung der Geschlechterrollen – dies und noch vieles mehr ließe sich aufzählen, um die gegenwärtige Situation in Deutschland zu beschreiben, wo sich Armut und soziale Ausgrenzung durch die Covid-19-Pandemie noch einmal verschärft haben.
Auch das Aufstiegsversprechen, das es in früheren Zeiten einmal gab, gilt offensichtlich nicht mehr. Dabei haben wir in unserem Land durchaus ein funktionierendes Hilfesystem, wenn es um soziale Notlagen oder Gefährdungen geht. Die entscheidende, nicht befriedigend gelöste Frage ist die des Zugangs zum Hilfesystem. Auch deshalb stehen viel zu viele Menschen gesellschaftlich am Rand, ihnen wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.

Daran müssen wir arbeiten!

Lernen und Lehren während der Covid-19-Pandemie auf der Tagesordnung des Parlamentarischen Begleitgremiums

Thema der 20. öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie am 1. Juli 2021 war das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“. Das Thema erwies sich als so facettenreich, dass es für drei Sitzungen gereicht hätte.
Es ging nicht nur um Vergangenheitsbewältigung bzw. der Frage, was in den vergangenen 17 Monaten passiert und wie mit den Folgen umzugehen ist, sondern vor allem darum, welche Maßnahmen jetzt entwickelt und welche Vorkehrungen für die Zukunft getroffen werden müssen. Angesichts der rasanten Ausbreitung der Delta-Variante müssen für die Bildungseinrichtungen zwingend bis zum Ende der Sommerferien geeignete Schutzkonzepte vorliegen.

Eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem

Parlamentarisches Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie befasst sich mit Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) 

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cyNS1wYS11YS1nZXN1bmRoZWl0LXBhbmRlbWllLTg0Nzc3MA==&mod=mod531790

zugewandt. Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

Hervorragende Diagnostik notwendig

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand über die Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung ist derzeit noch überschaubar. Das Spektrum reicht vom Fatigue-Syndrom, über Depressionen und Erkrankungen der Atemwege bis hin zu den bekannten Sinnesbeeinträchtigen, etwa des Geruchs- oder Geschmackssinns. Mit einer sorgsamen und differenzierten Diagnose ist das Krankheitsbild trotz der vielfältigen Symptome gut zu bestimmen. Die entsprechende Rehabilitation muss multiprofessionell und interdisziplinär aufgestellt sein, um passgenaue Reha-Maßnahmen bereitzustellen und die Patient*innen gezielt behandeln zu können.

Die Angaben zur Häufigkeit von Long-COVID schwanken sehr stark, und zwar von 5 bis 50 Prozent. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Methoden, welche Erkrankungen in die Erhebung einbezogen werden – also auch leichte oder nur schwere Fälle. Weiterhin ist von erheblicher Bedeutung, welche Erkrankungen als Folge von Covid-19 klassifiziert werden und welche nicht. Ebenso entscheidend für die Diagnostik ist die Unterscheidung von psychischen und körperlichen Folgen. Die Erkrankungen treten vor allem in den Pflege- und Gesundheitsberufen, aber auch vermehrt bei Erzieher*innen etc. auf.

Zu wenig Therapie-Möglichkeiten

Im Hinblick auf die Therapie-Möglichkeiten ist derzeit noch vieles offen. Der Zugang zu den Ambulanzen gestaltet sich oftmals schwierig – hier werden definitiv mehr Kapazitäten gebraucht. In ihnen kann aktuell auch nur symptomatisch therapiert werden. Es besteht die Hoffnung, dass die Forschung in absehbarer Zeit ein besseres Zuschneiden der Therapien ermöglicht. Eine maßgeschneiderte Rehabilitation ist beim Auftreten des Fatigue-Syndroms derzeit noch nicht möglich. 

Eine Frage, die von den Sachverständigen erörtert und unterschiedlich bewertet wurde, ist, ob es sinnvoll ist, neue Strukturen in Form von Long-COVID-Behandlungszentren zu schaffen. Im Moment existieren noch keine geeigneten Orte, wo interdisziplinär behandelt wird und die auch entsprechend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sind. Geeignet sein könnten beispielsweise die Hochschulambulanzen, denn hier verbinden sich ohnehin Behandlung und die dringend benötigte, grundlegende Forschung. 

Fatigue-Syndrom viel zu wenig erforscht

Derzeit kann also noch nicht gesagt werden, ob spezialisierte Long-COVID-Behandlungszentren nötig oder ob die fachlichen Behandlungszentren beispielsweise für das Fatigue-Syndrom besser geeignet sind. Leider ist das Fatigue-Syndrom noch viel zu wenig erforscht. Noch gibt es kaum Informationen über die Symptomatik und den späteren Verlauf einer solchen Erkrankung.

Der Fokus sollte in Zukunft auf der neurophysiologischen Versorgungsforschung liegen. Hier fehlen nach Ansicht der Expert*innen aber ausreichende und vor allem sofort zur Verfügung stehende Forschungsmittel: Auch nach mildem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ohne Hospitalisierung treten oft noch Wochen oder Monate später die beschriebenen Symptome auf.

Aus Sicht der Betroffenen

Das Problem besteht gerade darin, dass die Patient*innen zunächst wie gewohnt weitermachen und sich erst (zu) spät in Behandlung begeben. Wenn dann aufgrund unzureichender Diagnostik nichts gefunden wird und geeignete Therapien nicht zur Verfügung stehen, droht zu alledem die Gefahr einer Chronifizierung. Zu einer solchen Erkrankung gehören oft immunologische Veränderungen mit den entsprechenden Folgen.

Aus Sicht der Betroffenen gestaltet sich insbesondere die Suche nach einer geeigneten Rehabilitation schwierig. Hier gibt es aktuell noch lange Wartezeiten, was vor allem daran liegt, dass die Einrichtungen während der Corona-Pandemie geschlossen waren oder aufgrund der Hygiene-Maßnahmen nur eingeschränkte Kapazitäten hatten und teilweise noch haben. Die Repräsentant*innen der Sozialversicherungen vertraten demgegenüber die Ansicht, dass es zwar Wartelisten gäbe, diese aber einen vertretbaren Maßstab hätten. Tatsache ist, dass die Wartezeiten im Regelfall drei bis sechs Monate dauern und die Realität nicht dem Soll-Zustand entspricht.

Fragen der sozialen Absicherung

Viele der Betroffenen sind arbeitsunfähig. Wegen ihrer bestehenden Arbeitsunfähigkeit müssen sie die beiden unterschiedlichen Antragsverfahren Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall stellen, und wenn es langfristig ganz schlimm kommt einen Antrag auf Erwerbsminderung. Die Zugänge und Erläuterungen zur Versorgung müssen verbessert werden. Die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgt ausschließlich bei Erwerbstätigen im Gesundheits- und Pflegewesen, ansonsten werden COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfälle eingestuft. Mir sind die unterschiedlichen Antragsverfahren nicht einsichtig, allerdings auch unklar, ob damit auch unterschiedliche Versorgungen verbunden sind. Was ist zum Beispiel mit den Polizist:innen, die sich bei einem Einsatz von häuslicher Gewalt infiziert haben? 

Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall ist, dass seitens der Arbeitnehmer*innen nachgewiesen werden muss, wann und durch wen die Infektion geschah. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Anerkennung als Berufskrankheit verweigert wurde, nachdem Menschen bereits in den Beruf zurückgekehrt waren, dann wieder erkrankt sind und anschließend entschieden wurde, dass die aktuelle Symptomatik angeblich nicht auf die ursprüngliche Erkrankung zurückgeht.

Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Was mich besonders besorgt macht, ist die Tatsache, dass die Anfrage-Häufigkeit bei Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID bzw. speziell dem Fatigue-Syndrom in letzter Zeit deutlich zunimmt. Auch Neben- und Folgewirkungen wie psychische Erkrankungen, Stigmatisierungen etc. treten deutlich häufiger auf. Die psychosoziale Versorgung ist nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend, die Betroffenen suchen oft wochen- oder monatelang nach einem Therapie-Platz.

Es besteht ein eklatanter Mangel an stationären Reha-Angeboten für Kinder und Jugendliche. Insbesondere im Bereich der Schmerztherapie, bei extremer Belastungsintoleranz, Erschöpfungssymptomen oder Reizempfindlichkeit sind die bestehenden Kapazitäten und Methoden oft nicht ausreichend, da die Behandlung sehr individualisiert erfolgen muss.

Abschließende Fragen

Abschließend wurde die Frage gestellt, ob nach aktuellem Stand der Forschung bei Covid-19-Patient*innen auch Erkrankungen auftreten, die erst durch die Behandlung hervorgerufen wurden. Nach Meinung der Sachverständigen sei dies in Einzelfällen durchaus möglich. In den allermeisten Fällen ist unstrittig, dass die Erkrankungen real und behandlungsbedürftig sind. Daher ist nach wie vor die gezielte Aufklärung über Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung wichtig.

Und schließlich wurde zur Frage der Gefahren für Kinder und Jugendliche noch einmal bekräftigt, dass es leider immer noch keine ausreichenden Zahlen gibt, um die Wahrscheinlichkeit bzw. das Risiko einer Erkrankung mit Long-COVID einschätzen zu können. Wenn es um die Abwägung der Vor- und Nachteile des Impfens geht, seien die Empfehlungen der Stiko daher nach wie vor begründet und richtig.

Thema der nächsten Sitzung

Das nächste Thema im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie wird am Donnerstag, dem 2. Juli 2021, das „Lernen und Lehren während der Pandemie (Kita, Schule und Uni)“ sein. Die öffentliche Anhörung in diesem Unterausschuss wird wie immer im Parlamentsfernsehen übertragen, so dass Sie sie live mitverfolgen können.

Am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 hat sich das Parlamentarische Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie dem Thema der Langzeitwirkungen und gesundheitlichen Risiken einer Covid-19-Erkrankung (Long-COVID) zugewandt.
Diese stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar, die uns wahrscheinlich mittel-, wenn nicht sogar langfristig beschäftigen wird. Und natürlich bedeutet eine solche Erkrankung vor allem eine belastende Herausforderung für die Betroffenen, die womöglich noch lange mit den Symptomen zu kämpfen haben.

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