Hauptmenü

Gesundheit

Zukunftsvisionen zur stationären Altenpflege

Die Pflegestärkungsgesetze I, II und III und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff werden die Rolle und Funktion der stationären Altenpflege in den nächsten zehn Jahren deutlich verändern. Altenpflegeeinrichtungen müssen bzw. werden sich hoffentlich verändern. Von heute oftmals noch solitär aufgestellten Einrichtungen hin zu komplex agierenden sozialen Einrichtungen, die sich durch eine breite Angebotspalette von ambulant bis stationär und eine gute Einbindung in den Sozialraum sowie eine breite Vernetzung mit den im Sozialraum agierenden AkteurInnen auszeichnen.

Diese Haltung teile ich. Daher habe ich auch gerne am 2. Berliner Gespräch „Zukunftsvision: vom Altenheim zum Sozialzentrum“ des Verbandes der katholischen Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) am 27. September 2016 teilgenommen. Neben zahlreichen inhaltlichen Inputs hat mir die auf Teilhabe aller Anwesenden orientierte Moderation gefallen: „Am Tisch ist immer ein Platz für Sie frei“. Nicht das Absitzen und Konsumieren ist gewollt, sondern ausdrücklich das rege Einmischen und sich beteiligen.

Wir wollen psychisch Erkrankte besser versorgen

Die Zahl von psychisch Erkrankten Menschen steigt. Am 22. September 2016 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“ (Drs. 18/9528) in 1. Lesung beraten. Der Gesetzentwurf ist ein politischer Kompromiss, der vor allem der Beharrlichkeit und Kritik der SPD-Bundestagsfraktion in langwierigen Verhandlungen geschuldet ist. In Fachkreisen wird die erzielte Einigung ausdrücklich begrüßt. Mit dem so genannten Psych-VGG wird eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Vergütung in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung angestrebt. Die parlamentarischen Beratungen haben nun begonnen.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz nun in der parlamentarischen Beratung

Die Situation der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten in der Pflege stehen im Mittelpunkt dieser Legislatur. Endlich, sage ich als Berichterstatterin für die Soziale Pflegeversicherung der SPD-Bundestagsfraktion. Bisher konnten wir mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für die Pflegebedürftigen ausweiten und dazu beitragen, die Personalsituation in einigen Bereichen zu verbessern. Mit dem seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getretenen PSG II haben wir einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der körperliche, psychische und mentale Einschränkungen gleichermaßen anerkennt. In einem neuen Begutachtungsverfahren wird ermittelt, wie selbständig die jeweilige Person ist. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um bei der Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf die ab dann geltenden fünf Pflegegrade nicht Millionen Menschen zu verunsichern, gilt ein Vertrauensschutz.

Die bittere Pille der Tuberkulose

http://www.afrika-travel.de/images/stories/hilfsorganisationen/deutsche-stiftung-weltbevoelkerung/dsw-logo.jpgEin Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik

Tuberkulose ist eine potenziell tödliche Infektionskrankheit, an der weltweit die meisten Menschen erkrankt sind und die sogar Malaria und HIV überholt hat. 2014 starben laut dem Global Tuberculosis Report der Weltgesundheitsorganisation (WHO) insgesamt etwa 1,5 Millionen Menschen an Tuberkulose. Da diese Krankheit zu den vernachlässigten und armutsassoziierten  Krankheiten gehört und somit vor allem in Entwicklungsländern auftritt, ist der wirtschaftliche Anreiz und die Motivation der Pharmaindustrie, neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln allerdings sehr gering.

Riesenerfolg des Strukturmodells: Wir entbürokratisieren die Pflege!

 Pflegekräfte und Pflegebedürftige brauchen mehr Zeit für individuelle Pflege und Zuwendung. Dies war der Grund, die Dokumentation der Pflege mit einem neuen Strukturmodell zu reformieren und den bürokratischen Aufwand zu verringern. Vor 18 Monaten startete das Projekt zur "Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege" mit dem Ziel, durch den Abbau überflüssiger Dokumentationspflichten die Qualifikation und Motivation sowie ein zielgerichtetes Handeln der Fachkräfte in der Pflege zu stärken.

Auf einer vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa e.V.) organisierten Pressekonferenz wurde am 29. August 2016 Zwischenbilanz gezogen, u.a. vom Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, der Projektverantwortlichen Elisabeth Beikirch und dem Vorstandsmitglied des AWO-Bundesvorstandes Brigitte Döcker.

Inhalt abgleichen