Die Situation der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten in der Pflege stehen im Mittelpunkt dieser Legislatur. Endlich, sage ich als Berichterstatterin für die Soziale Pflegeversicherung der SPD-Bundestagsfraktion. Bisher konnten wir mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für die Pflegebedürftigen ausweiten und dazu beitragen, die Personalsituation in einigen Bereichen zu verbessern. Mit dem seit dem 1. Januar 2016 in Kraft getretenen PSG II haben wir einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der körperliche, psychische und mentale Einschränkungen gleichermaßen anerkennt. In einem neuen Begutachtungsverfahren wird ermittelt, wie selbständig die jeweilige Person ist. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Um bei der Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf die ab dann geltenden fünf Pflegegrade nicht Millionen Menschen zu verunsichern, gilt ein Vertrauensschutz.