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Gesundheit

Mechthild Rawert: „Science meets Parliament“ - Aufwertung von Pflegeberufen

Pflegeberufe im stationären und ambulanten Bereich brauchen eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung; ansonsten droht ein Fachkräftemangel. Die institutionellen und organisatorischen Strukturen im deutschen Gesundheitswesen müssen sich künftig stärker an die Lebenswirklichkeit vor allem junger Medizinerinnen und Mütter anpassen. Es besteht ein Bedarf an flexibleren Arbeitszeitmodellen und ein Umdenken in den - zumeist noch männlichen - Chefetagen der Krankenhäuser.
Diese Einschätzungen teilten Mechthild Rawert, Mitglied im Gesundheitssausschuss des Deutschen Bundestages, als auch Dr. Boris Augurzky, Rheinisch Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) in ihrem Diskurs am 17. Juni in Berlin.

Rawert: Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung ist unabdingbar


Dass ein geschlechtergerechter Gesundheitsansatz für die Gesundheitsforschung und vor allem für eine qualitätiv hochwertige Gesundheitsversorgung von herausragender Bedeutung ist, hat das Fachgespräch des Deutschen Frauenrates zum Thema "Implementierung des Gender- Ansatzes in der Gesundheitsversorgung" am 12. Juni bestätigt. Auch die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, Berichterstatterin für „Frauen und Gesundheit“ im Ausschuss für Gesundheit, nahm teil.


Vielfältigen Fragen ist der Deutsche Frauenrat im Fachgespräch nachgegangen: Wird die Pharmaindustrie mit ihren Produkten den Anforderungen an das biologische Geschlecht gerecht? Welche Konsequnzen ergeben sich für die Versorgungsforschung aktuell? Widmen sich Krankenkassen als steuernde Akteure einer zielgenauen Gesundheitsversorgung, die auch die unterschiedlichen Lebenswelten von Männern und Frauen berücksichtigt? Welchen Einfluss hat das Geschlecht von Arzt/Ärztin sowie von Patient/Patientin auf die Therapie der Chronischen Herzinsuffizienz? Erfahren Patienten eine andere Behandlung als Patientinnen und wer profitiert in Richtung Lebensqualität und Lebensdauer am meisten?

Rawert: Ja zur Organspende heißt Ja zum Leben

Anlässlich des Tags der Organspende am 6. Juni ruft die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mit einem Organ- Spendeausweis ihre Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren. In diesem Jahr steht der Organspende- Tag unter dem Motto „Organspende - ein JA zum Leben“.

Rund 94.000 Organe konnten seit 1963 in Deutschland erfolgreich transplantiert werden, über 62.000 davon waren Nieren, mehr als 15.000 Lebern sowie fast 10.000 Herzen wurden verpflanzt. Durchschnittlich elf Organe werden jeden Tag übertragen. Damit kann im Schnitt jährlich rund 4.000 Menschen geholfen werden. Dennoch warten noch immer rund 12.000 Menschen bundesweit auf ein Organ für eine Transplantation und sterben derzeit immer noch drei Menschen am Tag, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten.
An der Bereitschaft, Organe zu spenden, liegt es freilich nicht: Rund 80 Prozent der BundesbürgerInnen stehen der Organspende durchaus positiv gegenüber. Allerdings hat nur jede/r achte einen Organspendeausweis.

Rawert: Diamorphin als verschreibungspflichtiges Medikament kann Leben retten

Mit einer klaren Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 28. Mai entschieden, dass Schwerstabhängige in Zukunft im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Diamorphin behandelt werden können.
Für Mechthild Rawert, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, ist damit ein wichtiges Ziel erreicht: "Gegen den massiven Widerstand eines Großteils der Unionsfraktion haben wir durchgesetzt, dass von nun an auch den Opiatabhängigen therapeutisch geholfen werden kann, die bislang nicht erfolgreich behandelt werden konnten. Dieser Erfolg wird Leben retten", ist die Abgeordnete überzeugt.

Rawert: Neues Schwangerschaftskonfliktgesetz ist ein Schritt zurück

Der Bundestag hat am 13. Mai in einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag die Regelungen für Spätabtreibungen neu geregelt. Anlässlich der Abstimmung erklärt Mechthild Rawert, Berichterstatterin für Frauen und Gesundheit der AG Gesundheit der SPD- Bundestagsfraktion:

Der verabschiedete Gruppenentwurf um die Abgeordneten Singhammer und Griese greift aus meiner Sicht in drei Punkten zu weit. Künftig ist eine Drei- Tages- Frist zwischen der medizinischen Indikation und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch - außer bei Gefahr für Leib und Leben - zwingend vorgeschrieben. Es gibt in der Praxis jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Mindestfrist für die Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellt. Jeder Schwangerschaftsabbruch ist für Schwangere und ihre Partner eine der schwersten Entscheidung ihres Lebens.
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