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Gesundheit

Bundestag debattiert über Patientenverfügungen

Mehr Rechtssicherheit für Betroffene, Ärzte und Betreuer

Millionen Bundesbürger haben sie unterschrieben: eine Patientenverfügung. Sie legen darin vorab fest, wie sie bei einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Bislang jedoch müssen sich Ärzte nicht in jedem Fall an eine solche Willenserklärung halten. Der Bundestag plant nun, das zu ändern und die Patientenverfügung mit mehr Rechtssicherheit auszustatten. Am Mittwoch, dem 21. Januar, beraten die Abgeordneten dazu zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.

Contergangeschädigte angemessen unterstützen

Die Bundesregierung soll eine angemessene Unterstützung von Contergangeschädigten auch in Zukunft sicherstellen. Das fordern die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (16/11223). Unter anderem soll die Regierung sich dafür einsetzen, dass die Erschwernisse bei der Gewährung von Leistungen zum Beispiel in Bereichen wie Pflege und Mobilität beseitigt würden. Die bereits begonnene Reform bei der Finanzausstattung und Struktur des Stiftungsgesetzes der Conterganstiftung solle zudem zügig dem Bundestag vorgelegt werden.

Über drei Milliarden Euro mehr für Krankenhäuser

Am 12. November 2008 hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf zur Reform des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz – KHRG) beraten.

Handlungsbedarf: die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser
Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser ist schwieriger geworden. Wichtige Gründe dafür sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Diese können nach geltendem Recht der Krankenhausfinanzierung nicht auf die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Fallpauschalen umgelegt werden.

Eine Insolvenzordnung für alle Krankenkassen

Am 17.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- OrgWG) in 2./3. Lesung beschlossen.

Der Entwurf setzt in einem weiteren wichtigen Bereich die Gesundheitsreform um und schafft gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Organisations- und Finanzstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Wesentlichen wird die Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen geregelt. Daneben regelt der Gesetzentwurf, wie zukünftig die Verwaltungsausgaben der Kassen bemessen werden.

Genetische Untersuchungen gesetzlich regeln

In 1. Lesung hat der Bundestag am 16.10.2008 den Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz beraten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, genetische Untersuchungen bei Menschen gesetzlich zu regeln. Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen zu wahren. Vor dem Hintergrund der heutigen Möglichkeiten der Humangenetik ist aber ein besonderer Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erforderlich.

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