Hauptmenü

Gesundheit

Betreuung posttraumatischer Störungen stärken

Am 12. Februar 2009 hat der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen den von der SPD- Bundestagsfraktion initiierten Koalitionsantrag „Betreuung bei posttraumatischen Belastungsstörungen stärken und weiterentwickeln” beschlossen.

Leib und Leben von Soldatinnen und Soldaten, wie auch der zivilen Beschäftigten der Bundeswehr gilt es sowohl beim Dienst im Inland als auch in Auslandseinsätzen zu schützen. Dazu gehört auch ihre seelische Unversehrtheit. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Auslandseinsätze stetig angestiegen. Immer mehr Soldatinnen und Soldaten sowie auch Zivilbeschäftigte verrichten ihren Dienst weit weg von Familien und Freunden. Dies bringt besondere körperliche und seelische Belastungen mit sich. Immer wieder kommt es bei Einsätzen zu traumatisierenden Situationen. Die darauf folgende Stressreaktion kann im weiteren Verlauf zur Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Die mittel- und langfristigen Folgen davon sind u.a. oft Depressionen, Gereiztheit, Verschlossenheit oder auch Suchtprobleme. Dies kann auch bis zur Dienstunfähigkeit führen. Die Zahl der Betroffenen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Sie werden in vier Bundeswehrkrankenhäusern behandelt. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit spezialisierten zivilen Ärzten und Einrichtungen. Damit hat die Bundeswehr bei den bisherigen Einsätzen gute Erfahrungen gemacht.

Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Konjunkturpaket II

Der Gesundheitsausschuss befasst sich am Montag, dem 9. Februar 2009, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Konjunkturpaket II. Fünfzehn Sachverständige sollen sich unter anderem zur geplanten Senkung der Krankenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2009 äußern.

Geladen sind unter anderem die Bundesärztekammer, die kommunalen Spitzenverbände, die deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Krankenversicherungsverbände. Einziger Einzelsachverständiger ist der Münchener Gesundheitsökonom Prof. Dr. Günter Neubauer.

Depression – nur was für Frauen? Was steckt dahinter? Forschung – Werbung – Therapie

Forschung – Werbung – Therapie

Mit mehr als vier Millionen Erkrankten sind Depressionen die mittlerweile zweithäufigste Volkskrankheit in Deutschland.
Im Mittelpunkt einer Diskussionsrunde, zu der Mechthild Rawert und Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER am 27. Januar in Berlin eingeladen hatten, standen Konzepte zum verständnisvolleren Umgang mit Betroffenen und der Verbesserung der Heilungschancen.
„Die Krankheit Depression stellt uns vor neue Herausforderungen“, betonte Mechthild Rawert zum Auftakt der Diskussion. Es sei mehr Wert auf die Qualität der Versorgung von depressiven PatientInnen zu legen. Frauen sind mit 15 % fast doppelt so häufig betroffen wie Männer. Die Gründe hierfür sind noch nicht endgültig geklärt.

Patientenverfügungen gesetzlich regeln

Am 21. Januar 2009 hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Gruppenentwurf eines Gesetzes zur Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (Patientenverfügungsgesetz – PatVerfG) sowie den Gruppenentwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen (Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz – PVVG) beraten.

Viele Menschen treibt die Sorge um, am Lebensende einmal hilflos an „Apparaten angeschlossen" zu sein, ohne Aussicht auf ein für sie noch lebenswertes Weiterleben. Für ca. 7 Millionen Menschen ist eine Patientenverfügung bereits heute die Antwort auf diese Sorge. Allein die Bindungswirkung solcher Verfügungen ist umstritten und bedarf der gesetzlichen Klärung. Bei den Entwürfen beriet der Bundestag zwei kontroverse Vorschläge, die jeweils eine Antwort auf dieses Problem zu geben versuchen. Der Hauptunterschied zwischen den Entwürfen ist die Frage, wie verbindlich Patientenverfügungen sein sollen.

Öffentliche Anhörung zum Thema "Regeln für den Umgang mit Gendiagnosen"

50 Sachverständige nehmen im Gesundheitsausschuss Stellung

Der Umgang mit Gendiagnosen beschäftigt den Gesundheitsausschuss. Für Mittwoch, den 21. Januar 2009, hat er 50 Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen. Sie sollen sich zum Regierungsentwurf eines Gediagnostikgesetzes äußern.

Mit ihrem Gesetzentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (16/10532, 16/10582) will die Bundesregierung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken und einen Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindern. Künftig soll es für jeden Bürger möglich sein, sich das eigene Genom für einen erschwinglichen Preis entschlüsseln zu lassen.

Inhalt abgleichen