Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen erste von den Ländern erhobene Untersuchungsergebnisse zu Acrylamid im Weihnachtsgebäck vor. Auch wenn bislang nur eine geringe Anzahl von Daten vorliegt, ist bereits ein eindeutiger Trend erkennbar: Die Belastung von Weihnachtsgebäck mit Acrylamid ist deutlich gesunken. Alle Ergebnisse bescheinigen dem untersuchten Weihnachtsgebäck, dass der Verzehr unbedenklich ist.
„Auch wenn die ersten Untersuchungsergebnisse erfreulich sind, sind die zuständigen Länderbehörden aufgefordert, weitere Kontrollen vorzunehmen. Hierbei muss das Verbraucherinformationsgesetz in Sinne der VerbraucherInnen zum Tragen kommen. Hersteller- und Produktnamen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schützen können. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebäck verzehrt und das Problem "gegessen" ist“, so Rawert.
„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte muss die Richtschnur unseres politischen Handelns sein.“ Dies bekräftigt Mechthild Rawert anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember. Dieser Tag ist zugleich der internationale Tag der Menschenrechte.
„In vielen Teilen der Welt wissen die Menschen gar nicht, dass sie diese Rechte besitzen. Wir müssen alles tun, um ihnen zu ihren Rechten zu verhelfen. Andere wiederum kennen die Menschenrechte, müssen aber mit hohem persönlichem Risiko für ihre Verwirklichung kämpfen. diesen mutigen Menschen gehört meine ganze Solidarität“, so Rawert.
Rawert sieht für die Zukunft neue menschenrechtliche Herausforderungen: „In unserer globalisierten Welt fällt Wirtschaftsunternehmen eine immer größere Verantwortung auch für die Einhaltung der Menschenrechte zu. Bei der Warenproduktion bzw. beim Abbau von Rohstoffen müssen die grundlegenden Menschen- , Arbeits- und Umweltrechte geachtet werden. Hierfür werde ich mich einsetzen.“
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen erklärt Mechthild Rawert:
Die SPD- Bundestagsfraktion setzt sich für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen ein. Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise haben gezeigt, dass die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geschäften mit Finanzdienstleistungen gestärkt werden muss. Zahlreiche Anleger haben in Folge der Krise bei risikoreichen Anlageentscheidungen Geld verloren, ohne sich über das Risiko des Anlageproduktes bewusst gewesen zu sein. Die SPD wird in diesem Bereich offensiv Gesetzesänderungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorantreiben.