Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen dient dazu, dass Frauen in Deutschland künftig für die gleiche oder gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Dazu wird es mehr Transparenz bei den Gehaltsstrukturen geben. Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten müssen Frauen, die wissen möchten, was sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen, künftig Auskunft erteilen.
Viele Frauen ahnen, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen im Betrieb, auch wenn sie die gleiche Arbeit machen. Meist erfahren Sie von der faktischen Lohnlücke durch Zufall. Dabei steht seit 1949 im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Nur beim Lohn gilt das in der Praxis häufig nicht. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verdienen Frauen pauschal 21 Prozent weniger als Männer. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Das hängt zum Teil damit zusammen, dass sie öfter in Teilzeit arbeiten und häufiger Jobs in schlechter bezahlten Branchen haben, wie etwa in der Pflege oder in der Kinderbetreuung. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen fünf bis sieben Prozent.