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Weitere Ausschüsse/Arbeitsgruppen

Kommen Migrant*innen bei der Reform der Pflege zu kurz?

 Der journalistische Beitrag „Migration und Pflegebedürftigkeit - durchs Netz gefallen“ widmet sich einer bedeutsamen Fragestellung: Kommen Migrant*innen bei der Reform der Pflege zu kurz? Vorgestellt werden unter anderem die Brückenbauer*innen, ein Modellprojekt in vier Berliner Pflegestützpunkten, das von den Pflegekassen finanziert wird. Das Projekt ist in Deutschland bislang einmalig. Es soll Menschen mit Migrationsbiographie helfen, die Pflege zu bekommen, die sie brauchen - genauso wie Menschen ohne Migrationshintergrund. Dafür beraten die BrückenbauerInnen nicht nur in der Muttersprache der Pflegebedürftigen. Sie begleiten die Menschen bei wichtigen Terminen. Denn häufig wissen vor allem ältere Migrant*innen gar nicht, was ihr gutes Recht ist. Und das, obwohl sie jahrelang in die Pflegekasse eingezahlt haben. Doch wer nicht weiß, dass ihm oder ihr Unterstützung aus der Pflegekasse zusteht, wird nicht danach fragen. Das Projekt BrückenbauerInnen soll deshalb gezielt Menschen mit Migrationshintergrund ansprechen, damit die Pflegeversicherung ihren Versorgungsauftrag erfüllen kann.

Es geht voran - Auf dem Weg zur Inklusion

Was macht die SPD-Bundestags-Fraktion für Menschen mit Behinderungen? Dazu hat die Arbeits-Gruppe Inklusion der SPD-Bundestags-Fraktion in Zusammenarbeit mit dem AWO Büro Leichte Sprache im März 2017 das Heft „ES GEHT VORAN – AUF DEM WEG ZUR INKLUSION“ in leichter Sprache herausgegeben. Als Mitglied der Arbeits-Gruppe Inklusion setze ich mich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Ich freue mich, dass dieses Heft in leichter Sprache unsere Politik erklärt.

Schließen der Lohnlücke - Hin zu mehr Lohngerechtigkeit

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen dient dazu, dass Frauen in Deutschland künftig für die gleiche oder gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Dazu wird es mehr Transparenz bei den Gehaltsstrukturen geben. Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten müssen Frauen, die wissen möchten, was sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen, künftig Auskunft erteilen.

Viele Frauen ahnen, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen im Betrieb, auch wenn sie die gleiche Arbeit machen. Meist erfahren Sie von der faktischen Lohnlücke durch Zufall. Dabei steht seit 1949 im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Nur beim Lohn gilt das in der Praxis häufig nicht. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verdienen Frauen pauschal 21 Prozent weniger als Männer. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Das hängt zum Teil damit zusammen, dass sie öfter in Teilzeit arbeiten und häufiger Jobs in schlechter bezahlten Branchen haben, wie etwa in der Pflege oder in der Kinderbetreuung. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen fünf bis sieben Prozent.

10 Jahre Equal Pay Day

Frauen verdienen noch immer rund 21 Prozent weniger als Männer. Umgerechnet sind das 77 Tage im Jahr die Frauen umsonst arbeiten bzw. 77 Tage an denen sie länger arbeiten, um das gleiche Geld zu verdienen wie Männer. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, doch weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart ist das der Fall. Trotz der vielen Jahre, die vergangen sind, seit dem im Grundgesetz die Gleichbehandlung aller geschrieben steht, auch die von Mann und Frau, trotz der vorangeschrittenen Emanzipation der Frauen und trotz unserer doch recht fortschrittlichen Gesellschaft, gibt es Menschen, die behaupten, es wäre doch logisch und gerecht das Frauen weniger für ihre Arbeit bekämen, denn sie seien kleiner, schwächer und weniger intelligent als Männer und außerdem müssten sie Kinder bekommen und sich um diese kümmern. Zu diesen Menschen gehören unter anderem auch hochrangige Politiker, zuletzt der polnische Europaparlamentarier Janusz Korwin-Mikke. Um darüber zu diskutieren und das 10 jährige Jubiläum des Equal Pay Days zu feiern, lud der Sozialverband Deutschland (SoVD), am 22. März 2017 zu der Veranstaltung „10 Jahre Equal Pay Day – Unsere Forderung wurde zur Kampagne“ in das Rote Rathaus ein. Der SoVD feiert in diesem Jahr zudem sein 100jähriges Bestehen.

Endlich: die Opfer des § 175 StGB werden anerkannt und rehabilitiert!

 Der SPD Druck auf die Union hat endlich gewirkt. Homosexuelle Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, werden rehabilitiert und entschädigt. Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen.

Ich habe mich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass möglichst viele schwule Männer noch erleben können, dass sie durch staatliche Repression erlittene Leid rehabilitiert werden. Angesichts des mittlerweile hohen Alters der Betroffenen bestand hier dringender Handlungsbedarf. Der durch die Nationalsozialisten verschärfte Paragraf 175 existierte in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Form weiter und hat das Leben unzähliger Menschen zerstört. Allein in der Bundesrepublik kam es Schätzungen zu Folge zu etwa 54.000 Verurteilungen. Die zwischen 1945 und 1994 verurteilten Männer haben ein Recht darauf, dass die Bundesrepublik das ihnen angetane Unrecht anerkennt.

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