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Bundesteilhabegesetz bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

 Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, findet ab 9:00 Uhr die abschließende 2./3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Die jetzigen Regelungen sind Ausdruck eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft und Politik

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.

Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen aufgehoben.

„Mehr Demokratie leben“

Ein Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik

Die Radikalisierung von Minderheiten in unserer Gesellschaft steigt und eben diese Radikalisierung geht auch zunehmend mit Gewalt einher. So lautet zumindest ein Befund der Studie „Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die am 21.11. 2016 veröffentlicht wurde.

Auf der Sitzung der „AG Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Bundestagsfraktion am 25. November wurde die Studie vorgestellt und die Ergebnisse diskutiert.

Laut Ralf Melzer, dem Herausgeber der Studie, ist einer der wichtigsten Befunde der Studie jedoch nicht die Radikalisierung von Minderheiten, sondern die zunehmende Spaltung der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Die Abwertung gegen Asylsuchende steigt an, viele fühlen sich durch Zuwanderung gestört und wollen keine kulturelle Vielfalt und auch der israelbezogene Antisemitismus steigt. Die Menschen neigen mehr und mehr zur Polarisierung in ihrem Meinungsbild und ihrem Antwortverhalten, entweder einer Sache wird zugestimmt, oder sie wird ganz klar abgelehnt. Feststellen lassen sich solche Polarisierungen beispielsweise in der aktuellen Diskussion über die Aufnahme von Geflüchteten. Hier gibt es gute Neuigkeiten, denn anders als häufig unterstellt, äußerte sich die Mehrheit der Bevölkerung wohlwollend oder in der Tendenz positiv zur Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland. Zudem meint der überwiegende Teil der Bevölkerung in Deutschland, dass die Demokratie etwas Gutes und in Deutschland auch funktionstüchtig ist. Und doch sehen über die Hälfte der in der Studie befragten Menschen den Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland in Gefahr.

SPD-Vorschlag für ein Einwanderungsgesetz - Für ein offenes und tolerantes Deutschland

Unser vorrangiges Ziel ist es, die hier lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren. Das wollen wir durch die weitere Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, die Qualifizierung junger Menschen ohne Berufsausbildung sowie durch Aus- und Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen und Erwerbsloser erreichen. Darüber hinaus wollen wir die hier lebenden Zugewanderten besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Wir wollen uns um die AbsolventInnen deutscher Auslandsschulen bemühen und um qualifizierte Personen, die in Deutschland einen Hochschulabschluss gemacht haben.

Doch alle diese Bemühungen werden nicht ausreichen, um genügend neue Fachkräfte zu mobilisieren. Deutschland ist langfristig auf die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.

Bundesteilhabegesetz: Verbesserungen inklusive

(Erschienen in der Berliner Stimme Nr. 23 - 66. Jahrgang 12. November 2016)

 Unsere gesamte Gesellschaft muss einen Perspektivwechsel vollziehen: Menschen mit Behinderung wollen nicht mehr aus der Fürsorgeperspektive behandelt werden, sondern selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft umfassend teilhaben.

Das ist das erklärte Ziel des Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Lebenssituation von rund 16,8 Mio. Menschen mit (drohenden) Behinderungen und rund 7,5 Mio. Menschen mit Schwerbehinderungen sollen verbessert werden. Wir wollen einen weiteren Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft setzen.

„10: Wie unsere Zukunft von Mädchen in diesem Alter abhängt.“

Bericht von Helena Weber, Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik im Bundestagsbüro Mechtild Rawert

„Wenn ein Mädchen zehn Jahre alt wird, verändert sich ihre Welt.“, so heißt es im Vorwort des Weltbevölkerungsberichts der UNFPA (Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen). Dies trifft auf Mädchen, die beispielsweise in Europa oder Nordamerika aufwachsen, sicherlich weniger zu als auf jene, die z. B. in afrikanischen Ländern südlich der Sahara leben. Denn hier ist es in einigen Ländern noch immer gängige Praxis minderjährige Mädchen zu verheiraten. Jeden Tag werden weltweit laut Weltbevölkerungsbericht etwa 47.700 Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. In den Ländern des globalen Südens ist jedes dritte Mädchen bei der Eheschließung noch nicht volljährig. Sie werden von der Schule genommen, werden zum Besitztum und häufig wird ihnen bereits mit zehn Jahren jegliche Mitbestimmung über ihr eigenes Leben verwehrt. Gerade diese Altersgruppe wird in Studien und Projekten häufig vernachlässigt, obwohl eben diese Generation der heute Zehnjährigen in 15 Jahren Prüfstein für das Gelingen der neuen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen sein wird.  

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