Am 16.10.2008 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an entsprechende EU- Verordnungen in 2./3. Lesung beraten und verabschiedet. Damit passen wir das Gesetz an die umfangreich geänderte und zum 1. Januar 2009 in Kraft tretende EG- Öko- Basisverordnung an.
Wesentliche Änderungen betreffen das europäische Kontrollsystem und die Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte. Um das bewährte System der Kontrolle und Kennzeichnung der Außer- Haus- Verpflegung aufrechterhalten zu können, müssen diese explizit einbezogen und angepasst werden.