Rede am 13. Dezember 2012 anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften:
Sehr geehrte/r Herr Präsident, Frau Präsidentin
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Expertinnen und Experten des Rettungsdienstes leisten als Bestandteil der Daseinsvorsorge Nacht für Nacht und Tag für Tag eine anspruchsvolle, hochqualifizierte Arbeit. Viele verdanken ihnen ihr Leben. Viele verdanken ihnen ihre Gesundheit. Dafür allen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Fachkräften des Rettungsdienstes mein ganz herzlicher Dank.
Zu Recht wird im „Gesetzentwurf über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderungen des Hebammengesetzes“ darauf verwiesen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger „einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte und flächendeckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik“ haben.