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Reden im Plenum

Gute Arbeit! Auch in der Pflege

/sites/default/files/Rawert_Mechthild_120x120_rechts.pngRede zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (Drs. 17/14226) zum Antrag LINKE „Bessere Krankenhauspflege durch Mindestpersonalbemessung“ (Drs. 17/12095) am Donnerstag, 27.06.2013.


 

Rede: Rechte intersexueller Menschen stärken

Am Vorabend des Internationalen Tages gegen Homophobie und Trans*phobie sind am 16. Mai im Deutschen Bundestag die Anträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke debattiert worden. Meines Wissens nach ist der Deutsche Bundestag weltweit das erste Parlament, in dem über ein explizites Verbot von medizinisch nicht notwendigen „geschlechtsändernden“ bzw. „geschlechtsangleichenden“ Operationen an inter-sexuellen Kindern und Jugendlichen debattiert wird. Operationen dürfen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung erfolgen.

In meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass die bisherige Praxis elementar gegen das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde verstößt. Wir brauchen einen gesetzlichen Rechtsrahmen, der Schutz gewährleistet und Diskriminierungen und Benachteiligungen beendet.

Diskriminierungsfreie Zugänge zum Gesundheitswesen

Rede am 25. April 2013 anlässlich der ersten Lesung des Antrages Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten (Drs. 17/12712):

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kollegen und Kolleginnen,
liebe Interessierte auf den Bühnen und vor dem Fernseher,

der heute hier im Plenum behandelte Antrag thematisiert den sehr wichtigen Bereich einer inklusiven Gesundheits- und Pflegepolitik. Wir sind uns alle einig, dass den Bedürfnissen und Bedarfen von Menschen mit Behinderung sehr viel stärker Rechnung zu tragen ist. Von einem inklusiven Gesundheits- und Pflegewesen sind wir noch weit entfernt. Menschen mit Behinderungen brauchen viel mehr medizinische Unterstützung.

Bessere Krankenhauspflege durch Mindestpersonalbemessung

Rede am 14. März 2013 anlässlich der ersten Lesung des Antrages der Fraktion DIE LINKE „Bessere Krankenhauspflege durch Mindestpersonalbemessung (Drs. 17/12095):

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrter Präsident,
werte Zuhörende und Zuschauende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu den zentralen Zukunftsaufgaben aller Krankenhäuser gehört die Fachkräfteausstattung, die Fachkräftesicherung und -entwicklung sowie das Vorhalten attraktiver Arbeitsplätze. Krankenhausträger tragen Verantwortung und Fürsorge für ihre Beschäftigten. Sie tragen im Rahmen ihrer Arbeitgeberfunktion Verantwortung für die Steigerung der Attraktivität der Gesundheitsfachberufe, tragen Verantwortung für die Umsetzung von Professionalisierungsstrategien in der Pflege. Nur so wird der Sicherheit und der qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten gedient.

Gesetz zum Beruf der NotfallsanitäterInnen

Rede am 28. Februar 2013 anlässlich der zweiten und dritten Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drs. 17/11689):

Sehr geehrte/r Herr Präsident, Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ erfolgt ein richtiger Schritt zur Professionalisierung von Gesundheitsfachberufen. Das Notfallsanitätergesetz ist ein Baustein auf dem langen Weg zur notwendigen Modernisierung der Zusammenarbeit der Professionen im Gesundheitswesen, ein weiterer Schritt hin zur stärkeren interdisziplinären und kooperativen Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe und der Medizinerinnen und Mediziner „auf Augenhöhe“.

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