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Inklusion: Leben mit einer Schädelhirnverletzung

Am 1. März fand in der Schöneberger URANIA der 6. Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung statt. In der Bundesrepublik sind circa 800.000 Menschen, darunter viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, beispielsweise durch einen Unfall, eine neurologische oder internistische Erkrankung, eine Gehirnblutung, einen Schlaganfall oder durch einen Herzinfarkt von einem Hirnschaden betroffen. Jährlich kommen rund 50.000 bis 80.000 „Neuzugänge“ hinzu. Betroffene als auch Angehörige müssen lernen, mit den sehr unterschiedlichen Folgen einer Schädelhirnverletzung zu leben, müssen lernen, die häufig das Leben andauernde Behinderung zu bewältigen. Die TeilnehmerInnen des Kongresses forderten daher von der Politik unter dem Motto „Hirnverletzung - die stille Epidemie! Wie kann Inklusion gelingen?“ mehr zielgenaue Unterstützung und mehr konduktive Förderung.

Angehörige von Personen mit Hirnstörungen sowie die Betroffenen selbst äußern oft die Worte: „Es gibt ein Leben vor dem Unfall und ein Leben danach“. Das Leben danach bedeutet häufig die Aufgabe aller bisherigen Lebensträume und -perspektiven, kann Lähmungen, Konzentrationsstörungen, Gemütsveränderungen bis hin zur künstlichen Beatmung oder Wachkoma bedeuten. Viele der Betroffenen und ihre Angehörigen vermissen eine Unterstützung bei der Bewältigung der eingetretenen Behinderung und eine auf Langfristigkeit angelegte individuelle Behandlung und Begleitung. Weiterhin vermissen sie u.a.:

  • eine flächendeckende neuropsychologische Unterstützung
  • ein besseres Zuhören bei der Darstellung von Unfallabläufen, um verspätete Untersuchungen des Gehirns zu vermeiden
  • eine bessere Ausbildung bei den Rettungsdiensten, der Medizin und der Pflege
  • nach der häufig guten akuten und rehabilitativen Anfangsbehandlung eine ebenso gute nachgehende individuelle Weiterversorgung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Lebensumfeld der/des Betroffenen.

Gewünscht wird die Sicherstellung einer umfassenden Teilhabe.

Forderung nach einem eigenen Behindertenstatus
Auf dem Kongress sollen am 2. März im Rahmen einer Resolution sozialpolitische Forderungen verabschiedet werden. Ich selber habe einer Forderung bereits zugestimmt und meine Unterstützung zugesagt: „Die offizielle Beachtung des Behindertenstatus „Mensch mit erworbener Hirnschädigung“ (=MeH) im Sozialrecht und der Gesundheitsberichterstattung“.

Ich freue mich auf die weitere Kooperation. Ich freue mich auf die gemeinsame Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention.