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ASF und AG Lesben und Schwule: Unser Ziel ist Gleichstellung

Es war eine gute Idee des Stammtisches „Lesbe trifft Hetera“ die „Gleichstellungspolitik für Lesben und Schwule - Anträge und Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion“ als Schwerpunktthema für die ASF-Landesvorstandssitzung am 25. April anzuregen. Diesem Wunsch bin ich als Mitglied gerne nachgekommen. Zwar bin ich überzeugt, dass wir - sei es durch eine moderne Gleichstellungspolitik, sei es durch Gerichtsurteile „erzwungen“ - in wenigen Jahren eine rechtliche Gleichstellung haben. Wir Frauen wissen aber: Rechtliche Gleichstellung alleine genügt nicht. Um die soziale und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, trans- und intersexuellen Menschen zu erreichen, dürfen wir im Kampf gegen Homophobie nicht nachlassen. Ein Fazit der regen Diskussion der AG Lesben und Schwule und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) war: Die Sichtbarkeit von Frauen ist noch überall zu stärken - das gilt unabhängig von ihrer sexuellen Identität.

Meilensteine der rot-grünen Koalition
2001 wurde das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Aufgrund einer 2002 allerdings in allen Punkten verlorenen Klage der unionsgeführten Länder Sachsen, Thüringen und Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht konnten wesentliche Regelungen bei der Zugewinngemeinschaft, zum Versorgungsausgleich nach Trennung, zur Stiefkindadoption oder in der Angleichung der Hinterbliebenenversorgung etc. erst mit der Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetz 2004 erfolgen. Damals wie heute verwehrt sich die Union der Gleichstellung.

Große Koalition und „Opposition ist Mist“
Die SPD-Bundestagsfraktion konnte 2007 die Erhöhung des Freibetrages bei der Erbschaftssteuer durchsetzen. Am Unions-Widerstand gescheitert sind wir aber bei weiteren Vorstößen zur vollständigen Gleichbehandlung mit der Ehe oder bei der Ausweitung der Regelungen für Eingetragene Lebensgemeinschaften auf das Steuer-, Soldaten- und Beamtenrecht. Der Weg zur Gleichstellung führt(e) in diesen Jahren über die sozialdemokratisch geführten oder mitregierten Bundesländer.

Gesellschaftspolitisch enorm bedeutsam sind die Ergebnisse der von Brigitte Zypries als Justizministerin in Auftrag gegebenen Studie „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgestellten Lebensgemeinschaften“. Nun ist wissenschaftlich bewiesen: Es gibt keinen Grund gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Recht auf Adoption zu verweigern. Wie in allen Familien ist auch in „Regenbogenfamilien“ die Qualität der Beziehung für das Kindeswohl entscheidend, nicht die sexuelle Identität der Eltern.

Trotz Oppositionsrolle gilt unser sozialdemokratischer Anspruch auf Gestaltung von Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben für alle: So haben wir gleich 2009 die Änderung des Art. 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz angestrebt, um ein grundgesetzlich verankertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität zu bewirken. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgebot reicht nicht aus. Die Reform des Transsexuellengesetz, Maßnahmen zum diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexualität u.a. im Sport, die „Öffnung der Ehe“ für gleichgeschlechtliche Paare sind auf der SPD-Bundestagsfraktions-Agenda.

Als SPD und SPD-Bundestagsfraktion haben wir viel erreicht. Um diskriminierenden Rollenstereotypen den Boden zu entziehen, bleibt aber noch vieles zu tun. Wir wollen regieren!