Der Referentenentwurf über den Beruf der Notfallsanitäter war Thema eines Gespräches von Mechthild Rawert, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und ihrer Abgeordnetenkollegin Marlies Volkmer mit dem 1. Vorsitzenden des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD), Marco K. König im Bundestag. Ein Berufsgesetz für Notfallsanitäter soll nach Ansicht von Marco K. König die Basis für die Sicherstellung eines zukunftssicheren Rettungsdienstsystemes in Deutschland sein.
Insbesondere die Bundesländer seien dabei in der Pflicht und haben die Verantwortung, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich den Rettungsdienst zu optimieren und sich für Herausforderungen der Zukunft gut aufzustellen. Klar sei dabei, dass Notfallpatientinnen und Notfallpatienten den Anspruch auf eine schnelle Versorgung gemäß den fachärztlichen Leitlinien erwarten dürfen und erhalten müssen.
Hintergrung des Referentenentwurfes: Personen sollen mit einer 3-jährigen Ausbildung zum Notfallsanitäter (bisher Rettungsassistent) für den Einsatzdienst im Rettungsdienst qualifiziert werden. Nach jahrelanger Vorarbeit, die bereits in der letzten Legislaturperiode begann, soll ein neues Berufsgesetz mit einer deutlichen Verbesserung zum bisherigen Rettungsassistentengesetz verabschiedet werden.
Nicht nur die Ausbildungsdauer, auch die Finanzierung mit einer Ausbildungsvergütung sowie die alternierende Ausbildung sind entscheidende Punkte, die das zukünftige Berufsbild Notfallsanitäter attraktiver machen und zu einer verbesserten Versorgung von Notfallpatienten führen sollen.